Pensionsversicherungsexpertin / Pensionsversicherungsexperte: Schulen+Infos für Lehrgänge, Ausbildung und Weiterbildung im Bereich Versicherung
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Dipl. Pensionsversicherungsexpertin / Pensionsversicherungsexperte
Der/die Pensionsversicherungsexperte/Pensionsversicherungsexpertin (im folgenden nur die männliche Form genannt) ist für die gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Vorsorge der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), wie auch für weitere Bereiche der Personalvorsorge verantwortlich. Er prüft sowohl bei BVG-registrierten als auch bei nichtregistrierten Pensionskassen und bei öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen regelmässig deren Vermögensanlage, um zu gewährleisten, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen können. Im Weiteren klärt er ab, ob die reglementarischen und versicherungstechnischen Bestimmungen über Leistung und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Pensionsversicherungsexperte ist massgeblich an der Errichtung einer Vorsorgestiftung beteiligt, bestimmt das Verfahren der Finanzierung mit und wählt dazu die technischen Grundlagen (Sterblichkeit, Invalidität, technischer Zinssatz) aus.
Bei der Vorsorgeeinrichtung wird das versicherungstechnische Risiko für die Rückdeckung eruiert und analysiert. Der Pensionsversicherungsexperte erarbeitet zusammen mit dem obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung das Reglement und ist beteiligt bei der Planung und Umstellung der technischen Verwaltung der Pensionskasse. Er erstellt und untersucht regelmässig die Versicherungstechnische Bilanz.
Bei Geschäftsänderungen und -aufgaben überwacht der Pensionsversicherungsexperte den formellen Ablauf, kontrolliert die Finanzen und ist verantwortlich für die Wahrung der Rechte. Er schreibt Berichte über Beschlüsse der obersten Geschäftsorgane der Aufsichtsbehörden und Vorsorgeeinrichtungen und arbeitet normalerweise in der oberen Führungsetage bei Beratungsgesellschaften für Pensionskassen, Versicherungen, Banken, Treuhandgesellschaften, Pensionskassen und anderen Einrichtungen der Personalvorsorge. Daneben ist er als eine gesuchte Führungskraft oder als selbständigerwerbend tätig. Diese Stellung verlangt von der Fachperson grossen persönlichen Einsatz und sie/er muss flexibel sein. Die Arbeitslage ist gut.
Bei Bestehen der höheren Fachprüfung kann der eidg. anerkannte Titel "Dipl. Pensionsversicherungsexperte/Pensionsversicherungsexpertin" verwendet werden.
Fragen und Antworten
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