Porträt Hotel & Gastro formation Schweiz
Hotel & Gastro formation Schweiz
Eichistrasse 20
6353 Weggis
Angebot
Spezielles
Wer sich weiterbildet, wird finanziell unterstützt
Ab Januar 2018 werden Absolvierende unserer Kurse, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt dabei 50% der anrechenbaren Kurskosten. Sie können nach Absolvierung der Abschlussprüfung einen entsprechenden Antrag beim Bund stellen. Der Bundesrat hat die neue subjektorientierte Finanzierung am 15. September 2017 verabschiedet. Damit Sie von dieser Unterstützung profitieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Sie haben einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Prüfung absolviert
Der gewählte Kurs muss auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen, damit Sie Bundesbeiträge
beantragen können.
2. Sie haben die Kursgebühren bezahlt
Die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) der Kursanbieter lauten auf Ihren Namen.
Wichtig: Bewahren Sie die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) auf.
3. Sie haben die eidgenössische Prüfung absolviert
Sie können die Bundesbeiträge erst beantragen, nachdem Sie die eidgenössische Prüfung absolviert
haben. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
Wichtig: Bewahren Sie die Prüfungsverfügung auf (ausgestellt durch die Prüfungsträgerschaft).
4. Sie wohnen in der Schweiz / Liechtenstein
Sie müssen zum Zeitpunkt der eidgenössischen Prüfung Ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz
haben.
Sollten Sie im Fürstentum Liechtenstein wohnhaft sein, gilt folgende Regel; hat die Person bei Lehrgangsbeginn mindestens 2 Jahre den Wohnsitz in Liechtenstein, erhält sie ebenfalls einen Unterstützungsbeitrag (Beantragen über Amt für Berufsbildung und Berufsberatung in Schaan).
Personen aus anderen Ländern profitieren nicht vom Bundesbeitrag.
Finanzierung durch den L-GAV
Teilnehmende welche zum Zeitpunkt der Anmeldung in einem Betrieb angestellt sind, der zwingend dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Schweizerischen Gastgewerbes (L-GAV) unterstellt ist, können von weiteren finanziellen Unterstützungen über den L-GAV profitieren.
Die Auszahlung dieses finanziellen Beitrags erfolgt während des Lehrgangs direkt durch Hotel & Gastro formation Schweiz.
Die besuchten Kurs- und Prüfungstage gelten als geleistete Arbeitstage. Dem Arbeitgeber wird hierfür eine entsprechende Arbeitsausfallentschädigung entrichtet.
Die L-GAV-Finanzierung wird über eine Ausbildungsvereinbarung bzw. ein Subventionsgesuch zwischen Hotel & Gastro formation Schweiz, der teilnehmenden Person und dem Arbeitgeber geregelt.
Können Sie die Voraussetzung (Punkt 4) für die Bundesfinanzierung nicht erfüllen, übernimmt Ihnen der L-GAV zusätzlich den Bundesbeitrag. Dies unter Einhaltung der anderen Voraussetzungen.