Arbeitszeugnis - Öffentliche Seminare / Seminare für Einzelpersonen (Region Ostschweiz):
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Fragen und Antworten

Ein Arbeitszeugnis ist ein äusserst wichtiges Dokument, das bei einer Stellensuche vom potentiell zukünftigen Arbeitgeber, respektive Personaler, Personalverantwortlichen und HR-Mitarbeitenden genauestens unter die Lupe genommen wird. Es enthält wesentliche und wichtige Angaben über das Fachwissen und Kompetenzen einer Person, respektive Mitarbeitenden, ihre Aufgaben und Tätigkeiten, sowie ihr Verhalten, Sozialkompetenz und Persönlichkeit.

Ein Arbeitnehmer kann dabei nicht nur bei einer Kündigung oder einem Vorgesetztenwechsel, sondern auch während des Arbeitsverhältnisses jederzeit von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen.

Grundsätzlich muss ein Zeugnis sowohl wahr, sprachlich korrekt, vollständig als auch wohlwollend formuliert sein. Der Arbeitgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei, welche Aspekte er nun genauer hervorheben möchte oder nicht. Schliesslich muss der nächste Arbeitgeber die Möglichkeit haben sich ein umfassendes Bild zur Person und deren Eignung zu machen. Deshalb ist beim Arbeitszeugnis schreiben der Aufbau, sowie Inhalt rechtlich klar definiert und vorgegeben. So muss es zum Beispiel schriftlich, in Textform und auf einem Firmenpapier erstellt und ausgegeben werden.

Inhaltlich müssen mindestens folgende Elemente vorhanden sein:

  • Titel „Arbeitszeugnis“
  • Name und Adresse des Arbeitgebers/Ausbildungsbetriebs
  • Vorname, Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • Ort und Datum
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Art des Arbeitsverhältnisses
  • Berufsbezeichnung, Arbeitsfunktion, Arbeitsposition
  • Informationen über das Unternehmen
  • Aufzählung der Aufgaben und Tätigkeiten
  • Eventuelle Beförderungen
  • Leistungsbeurteilung, fachliche Fähigkeiten
  • Verhaltensbeurteilung
  • Grund für Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich)
  • Schlussformel
  • Eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers

Ziehen Sie bei Unsicherheiten oder Zeitmangel gerne eine Fachperson hinzu, die sich auf das professionelle Erstellen von individuellen Arbeitszeugnissen spezialisiert hat.

Beim Arbeitszeugnis schreiben müssen vielerlei Dinge beachtet werden, unter anderem der Typ des Zeugnisses, wie beispielsweise ein Zwischenzeugnis, Praktikumszeugnis, Ausbildungszeugnis, Abschlusszeugnis usw. Grundsätzlich wird zwischen einem Arbeitszeugnis, also qualifizierten Arbeitszeugnis, respektive Vollzeugnis und einer Arbeitsbestätigung, einem sogenannten einfachen Arbeitszeugnis unterschieden.

Einfach erklärt handelt es sich bei einer Arbeitsbestätigung um eine Art Tätigkeits- und Anstellungsnachweis. Es muss ausschliesslich die Art des Arbeitsverhältnisses, die Funktion, Aufgaben und Personalien des Arbeitnehmers, sowie die Dauer der Anstellung aufführen.

Nicht selten wird davon ausgegangen, dass ein einfaches Arbeitszeugnis etwas Schlechteres, ja sogar Negatives sei im Vergleich zu einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Hierzu besteht grundsätzlich kein Grund zur Sorge.

So ist es einfach üblich bei einer kürzeren oder temporären Anstellungsdauer und Arbeitseinsatz eine Arbeitsbestätigung anstelle eines Vollzeugnisses auszustellen. So müsste in einem Arbeitszeugnis unter anderem zusätzlich auf die Leistung, Qualifikation und das Verhalten, respektive die soziale Kompetenz des Arbeitnehmers Bezug genommen werden. Diese wahr, korrekt, vollständig und wohlwollend wiederzugeben, obwohl man den Arbeitnehmer nur über eine kurze oder unregelmässige Zeitspanne hinweg kennenlernen konnte gestaltet sich schwierig und wenig realistisch.

Wird auch bei einer längeren Anstellungsdauer eine Arbeitsbestätigung ausgestellt, kann dies jedoch durchaus auf grössere Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber hinweisen und womit wohl ein negatives Arbeitszeugnis vermieden werden wollte.

Der Inhalt eines Arbeitszeugnisses muss wahr, vollständig, sprachlich korrekt und wohlwollend sein. So darf er für ein Arbeitnehmer bei seiner zukünftigen Stellensuche nicht hinderlich sein. Hierbei gibt es klare Regeln zu beachten, die unter anderem definieren, welche inhaltlichen Aspekte Pflicht sind. Ebenso wird festgehalten, welche (negativen) Inhalte in einem Arbeitszeugnis nicht zulässig sind. Je nach Angabe ist dabei vor allem das jeweilige Verhältnis ausschlaggebend. So dürften höchstpersönliche Punkte, wie zum Beispiel Krankheiten oder Behinderungen, nicht im Zeugnis stehen, allerdings nur insofern diese keinen entscheidenden Einfluss auf den Arbeitseinsatz eines Arbeitnehmers haben und somit im berechtigten Interesse für den künftigen Arbeitgeber stehen würden. Auch längere Ausfälle, respektive Fehlzeiten werden grundsätzlich nicht erwähnt, sofern diese nicht mehr als die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachen.

Folgende Punkte dürfen im Arbeitszeugnis nicht stehen:

  • Jeglich privates Verhalten, das ausserbetrieblich stattfindet: Persönliche Probleme, Ehestreitigkeiten, Parteimitgliedschaft, Vermögen, Sexualleben, Religionszugehörigkeit, Nebentätigkeit, Streikteilnahme, ehrenamtliche Tätigkeit, Engagements usw.
  • Einmaliges Fehlverhalten, Abmahnungen
  • Einmaliges Zuspätkommen
  • Einmaliger Streit mit dem Arbeitgeber
  • Einmaliger zeitweiser Leistungsabfall
  • Einmalige Differenzen mit den Arbeitskollegen
  • Verdacht auf Straftaten, respektive strafbare Handlungen, die nicht im Zusammenhang mit der Arbeit stehen
  • Schwangerschaft und Elternzeit

 

Dagegen dürfen folgende Punkte beim Arbeitszeugnis schreiben im gegebenen Masse und sprachlicher Korrektheit durchaus erwähnt werden:

  • Streitsüchtigkeit
  • Missachtung der Anweisungen im wiederholten Fall
  • Unsorgfältige Arbeitsweise im wiederholten Fall
  • Unfähigkeit zur Teamarbeit
  • Wiederholte Belästigung von Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen
  • Trunkenheit am Arbeitsplatz im wiederholten Fall
  • Delikte am Arbeitsplatz
  • Theoretische und rechtliche Grundlagen rund ums Arbeitszeugnis schreiben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Einführung in die verschiedenen Zeugnisarten
  • Optimale Gestaltung und korrekter, systematischer Aufbau
  • Positive und negative Inhalte richtig aufsetzen
  • Beschreibung der Leistung und des Verhaltens
  • Passende und individuelle Formulierungen und Aussagen ohne widerrechtliche Arbeitszeugnis Codes
  • Korrekte Auffassung und Interpretation von Arbeitszeugnissen
  • Praktische Übungen

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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