Das Architektur-Studium an einer Hochschule (Fachhochschule oder universitäre Hochschule) stellt auf Tertiärstufe eine der beiden typischen Grundlagen für eine Karriere als Architekt / Architektin dar – die andere Grundlage ist der Lehrabschluss als «Zeichner/in EFZ Fachrichtung Architektur».
Das Architekturstudium ist bei Arbeitgebern im Bau- und Planungswesen bestens bekannt und wird oft für eine Anstellung (z.B. für Praktikums- oder Juniorstellen) vorausgesetzt. Arbeitgeber im Bereich Architektur erwarten die im Studium vermittelten Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten.
Da die Berufsbezeichnung «Architekt / Architektin» in der Schweiz nicht geschützt ist, kann sich im Prinzip jede/r damit schmücken. Mit dem Titel einer akkreditierten Hochschule können Sie sich deshalb von der Konkurrenz gut abheben und Ihre Karriere auf eine solide Basis stellen.