Berufsbildner: Ausbildung, Weiterbildung, Kurse, Infos, Tipps und Ratgeber
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Möchten Sie einen Berufsbildnerkurs absolvieren? – Hier finden Sie passende Weiterbildungsthemen und Schulen sowie weitere Infos, Tipps und Hilfsmittel zur Kurswahl.

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Sicherstellen der praktischen Ausbildung der Lernenden im Lehrbetrieb durch den Berufsbildnerin-/Berufsbildner-Kurs.
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Der Berufsbildnerkurs - die obligatorische Vorbereitung für angehende Lehrmeister / Lehrmeisterinnen

Wer in seinem Betrieb - sei dies ein Detailhandelsfachgeschäft, eine KMU, eine Verwaltung oder ein Grossunternehmen - die Verantwortung für die Lernenden und Lehrlinge übernehmen möchte, benötigt gemäss Berufsbildungsgesetz eine obligatorische Vorbereitung in Form eines fünftätigen Berufsbildnerkurses (auch bekannt als Lehrmeisterkurs). Lehrmeister / Lehrmeisterinnen sind in ihrem Unternehmen verantwortlich für eine umfassende und den Anforderungen entsprechende Ausbildung ihrer Lernenden (früher Lehrlinge). Es ist erforderlich, dass jeder Betrieb der Lehrlingsplätze anbietet mindestens eine Lehrlingsverantwortlichen mit einem abgeschlossenen Lehrmeisterkurs respektive Berufsbildnerkurs vorweisen kann.

Die Begleitung und das Anleiten von Auszubildenen ist ein guter erster Schritt in den Führungssektor. Hier können Sie ihre ersten Erfahrungswerte sammeln und - je nach Branche - ist der Berufsbildnerkurs ein wichtiger Bestandteil der höheren Berufsbildung.
Die praktischen Anforderungen an Lehrmeister / Lehrmeisterinnen bestehen darin, dass sie die Lernenden in der betrieblichen Grundbildung schulen und den praktischen Teil der Lehre vermitteln. Ist ein Betrieb sehr gross und besteht aus mehreren grösseren Abteilungen wird diese verantwortungsschwere Aufgabe auf mehrere Berufsbildner / Berufsbildnerinnen verteilt. Diese Fachleute halten sich stets an die Vorgaben der Bildungsverordnung und setzen Lerneinheiten an, leiten an, zeigen vor und erklären Arbeitsabläufe und bewerten und beurteilen die Leistung der Azubis. Zusätzlich pflegen sie Kontakt zu Eltern und den Berufsfachschulen.

Möchten Sie mehr über den Berufsbildnerkurs in ihrer Branche und Ihrem Tätigkeitssektor erfahren? Suchen Sie konkrete Kursangebote und genauere Informationen über die Berufsbildung, Kursinhalte, Lektionen, Details, Lerninhalte und Anmeldung? Möchten Sie gerne planen und suchen Sie nach genauen Kursdaten und einer Kostenübersicht? Hier auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie einen umfassenden Überblick über die empfehlenswerten Angebote von renommierten Schulen und können sich dort auch anmelden. Kontaktieren Sie ihre Favoriten kostenlos und unverbindlich via Onlineformular und bestellen Sie kostenlose Unterlagen per Mail oder Post.

Fragen und Antworten

Für einen Kurs zum Berufsbildner an einer Schule in der Schweiz gibt es in vielen Kantonen keine gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen, so dass jede Schule die Kriterien für die Zulassung selbst festlegt. Häufig werden jedoch ein Lehrabschluss mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verlangt.

Wer sich für den CAS Ausbildung in Gesundheitsberufen anmelden will, der muss entweder über einen Ausweis Berufsfachperson im Gesundheitswesen (BSc oder NTE) oder über ein Diplom HF sowie über mindestens 300 Stunden Weiterbildung oder über Diplome anderer Fachrichtungen und eine Gleichwertigkeitsbestätigung für die Weiterbildung verfügen, um „sur dossier“ zugelassen zu werden. Berufs- und Praxiserfahrung in der Betreuung von Lernenden und Studierenden sowie gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.

Der Kurs zum Berufsbildner bzw. zur Berufsbildnerin richtet sich an Personen, die derzeit bereits mit der Betreuung von Lernenden betraut sind bzw. diese Aufgabe zukünftig ausüben möchten.

Der CAS „Ausbilden in Gesundheitsberufen“ richtet sich vor allem an Berufsfachpersonen aus dem Gesundheitswesen, die ihr Wissen und ihre Kompetenzen erweitern möchten, um so künftig Studierende ausbilden zu können.

Der kantonale Abschluss zum Berufsbildner bzw. zur Berufsbildnerin (ehemals Lehrmeister/in) ist eidgenössisch anerkannt, ebenso wie die Certificate of Advanced Studies (CAS) an einer Fachhochschule. Zudem kann ein eidgenössischer Fachausweis in Form einer Berufsprüfung (BP) als Ausbildner / Ausbildnerin absolviert werden.

Inhaltlich sind beide Titel identisch, denn sowohl eine Lehrmeisterin, als auch Berufsbildnerin bilden Lernende aus. Die Bezeichnung Lehrmeister wurde ersetzt durch den Titel „Berufsbildner“.

Für den Kurs zur Berufsbildnerin / zum Berufsbildner in Lehrbetrieben (KBB) sind 40 Stunden obligatorisch, die je nach Kurs in unterschiedlicher Intensität angeboten werden. So können Sie einen Berufsbildnerkurs in einer Woche, über zwei Wochen verteilt oder ausschliesslich an Samstagen über fünf Wochen absolvieren. Weitere Varianten sind möglich.

Die Voraussetzungen für den Kurs Berufsbilder/in legen die Bildungsinstitute selbst fest. Erkundigen Sie sich deshalb bei den Anbietern. Oder man erkundigt sich direkt beim Berufsbildnerverband Schweiz über die eigenen Möglichkeiten im Bereich der Betreuung von Lernenden.

Wer als Berufsbildnerin oder Berufsbildner arbeiten will, muss über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder einen gleichwertigen Ausweis im entsprechenden Beruf verfügen und mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung nachweisen können (die genaue Anzahl ist in der Bildungsverordnung des entsprechenden Berufs festgelegt). Nach Abschluss des mindestens 40-stündigen Kurses können Sie als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben Verantwortung übernehmen.

Der CAS Ausbilden in Gesundheitsberufen vermittelt Ihnen Wissen und Kompetenzen rund um die Bereiche:
  • Planung des Unterrichts
  • Methoden des Unterrichts
  • Studierende führen
  • Kommunikation
  • Lernprozesse gestalten und begleiten
  • Kontrolle der Lernziele
  • Evaluieren

Ja, bei Abschluss des Kurses für Berufsbildnerinnen erhalten Sie einen eidgenössisch, also schweizweit anerkannten Ausweis.

Ein Berufsbildner-Kurs hat je nach Beruf unterschiedliche Inhalte und Schwerpunkte. Häufige Inhalte sind jedoch:

  • Arbeitsrecht und Berufsbildungsrecht
  • Lehrvertrag
  • Verhalten Jugendlicher und junger Erwachsener
  • Führung
  • Gesprächsführung
  • Förderung und Begleitung der Lernenden
  • Selbständigkeitsförderung
  • Bildungspläne verstehen und anwenden
  • Lernenden-Auswahl
  • Lernenden-Beurteilung
  • Förderungsmassnahmen
  • Lernprozesse vorbereiten und planen

Die Betreuung von Lernenden erfordert nicht unbedingt eine Berufsbildner Ausbildung. Wichtig ist zum einen die Unterscheidung zwischen Berufsbildner (ist verantwortlich für die Ausbildung der Lernenden in einem Betrieb, schliesst Lehrverträge mit den Lernenden ab, übernimmt Koordinations- und Organisationsaufgaben) und Praxisausbildner (ist nur in der praktischen Ausbildung und Betreuung der Lernenden tätig). Praxisausbildner benötigen von Gesetzes wegen keinen Berufsbildnerausweis, müssen aber über Fachkenntnisse und Berufserfahrung in dem Bereich verfügen, in dem sie ausbilden.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung/Weiterbildung

Vorschaubild des Videos «4 Schritte zur richtigen Weiterbildung»

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Sich weiterzubilden ist nicht nur wichtig, um die berufliche Attraktivität halten bzw. steigern zu können, nach wie vor ist die Investition in eine Aus- oder Weiterbildung der effizienteste Weg, um die Chancen auf eine Lohnerhöhung zu steigern.

Das Schweizer Bildungssystem bietet eine grosse Auswahl an individuellen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten – je nach persönlichem Bildungsstand, Berufserfahrung und Ausbildungsziel.

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