Berufsbildner: Ausbildung, Weiterbildung, Kurse, Infos, Tipps und Ratgeber
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Der Berufsbildnerkurs - die obligatorische Vorbereitung für angehende Lehrmeister / Lehrmeisterinnen
Fragen und Antworten
Welche Voraussetzungen sind für einen Berufsbildnerkurs zu erfüllen?
Für einen Kurs zum Berufsbildner an einer Schule in der Schweiz gibt es in vielen Kantonen keine gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen, so dass jede Schule die Kriterien für die Zulassung selbst festlegt. Häufig werden jedoch ein Lehrabschluss mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verlangt.
Wer sich für den CAS Ausbildung in Gesundheitsberufen anmelden will, der muss entweder über einen Ausweis Berufsfachperson im Gesundheitswesen (BSc oder NTE) oder über ein Diplom HF sowie über mindestens 300 Stunden Weiterbildung oder über Diplome anderer Fachrichtungen und eine Gleichwertigkeitsbestätigung für die Weiterbildung verfügen, um „sur dossier“ zugelassen zu werden. Berufs- und Praxiserfahrung in der Betreuung von Lernenden und Studierenden sowie gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.
An welches Zielpublikum richtet sich ein Berufsbildnerkurs?
Der Kurs zum Berufsbildner bzw. zur Berufsbildnerin richtet sich an Personen, die derzeit bereits mit der Betreuung von Lernenden betraut sind bzw. diese Aufgabe zukünftig ausüben möchten.
Der CAS „Ausbilden in Gesundheitsberufen“ richtet sich vor allem an Berufsfachpersonen aus dem Gesundheitswesen, die ihr Wissen und ihre Kompetenzen erweitern möchten, um so künftig Studierende ausbilden zu können.
Welche Berufsbildner-Abschlüsse sind eidgenössisch anerkannt?
Der kantonale Abschluss zum Berufsbildner bzw. zur Berufsbildnerin (ehemals Lehrmeister/in) ist eidgenössisch anerkannt, ebenso wie die Certificate of Advanced Studies (CAS) an einer Fachhochschule. Zudem kann ein eidgenössischer Fachausweis in Form einer Berufsprüfung (BP) als Ausbildner / Ausbildnerin absolviert werden.
Ist ein Berufsbildner und ein Lehrmeister dasselbe?
Inhaltlich sind beide Titel identisch, denn sowohl eine Lehrmeisterin, als auch Berufsbildnerin bilden Lernende aus. Die Bezeichnung Lehrmeister wurde ersetzt durch den Titel „Berufsbildner“.
Wie lange dauert ein Berufsbildnerkurs in etwa?
Für den Kurs zur Berufsbildnerin / zum Berufsbildner in Lehrbetrieben (KBB) sind 40 Stunden obligatorisch, die je nach Kurs in unterschiedlicher Intensität angeboten werden. So können Sie einen Berufsbildnerkurs in einer Woche, über zwei Wochen verteilt oder ausschliesslich an Samstagen über fünf Wochen absolvieren. Weitere Varianten sind möglich.
Kann ich den Kurs Berufsbildner/in auch ohne EFZ absolvieren?
Die Voraussetzungen für den Kurs Berufsbilder/in legen die Bildungsinstitute selbst fest. Erkundigen Sie sich deshalb bei den Anbietern. Oder man erkundigt sich direkt beim Berufsbildnerverband Schweiz über die eigenen Möglichkeiten im Bereich der Betreuung von Lernenden.
Welche Voraussetzung muss ich für eine Ausbildung bzw. Weiterbildung zum Berufsbildner bzw. zur Berufsbildnerin erfüllen?
Wer als Berufsbildnerin oder Berufsbildner arbeiten will, muss über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ oder einen gleichwertigen Ausweis im entsprechenden Beruf verfügen und mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung nachweisen können (die genaue Anzahl ist in der Bildungsverordnung des entsprechenden Berufs festgelegt). Nach Abschluss des mindestens 40-stündigen Kurses können Sie als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben Verantwortung übernehmen.
Welche Inhalte vermittelt der CAS Ausbilden in Gesundheitsberufen (FH)?
- Planung des Unterrichts
- Methoden des Unterrichts
- Studierende führen
- Kommunikation
- Lernprozesse gestalten und begleiten
- Kontrolle der Lernziele
- Evaluieren
Ist die Ausbildung bzw. Weiterbildung zum Berufsbildner bzw. zur Berufsbildnerin eidgenössisch anerkannt?
Ja, bei Abschluss des Kurses für Berufsbildnerinnen erhalten Sie einen eidgenössisch, also schweizweit anerkannten Ausweis.
Welche Inhalte vermittelt eine Ausbildung bzw. Weiterbildung zum Berufsbildner?
Ein Berufsbildner-Kurs hat je nach Beruf unterschiedliche Inhalte und Schwerpunkte. Häufige Inhalte sind jedoch:
- Arbeitsrecht und Berufsbildungsrecht
- Lehrvertrag
- Verhalten Jugendlicher und junger Erwachsener
- Führung
- Gesprächsführung
- Förderung und Begleitung der Lernenden
- Selbständigkeitsförderung
- Bildungspläne verstehen und anwenden
- Lernenden-Auswahl
- Lernenden-Beurteilung
- Förderungsmassnahmen
- Lernprozesse vorbereiten und planen
Betreuung von Lernenden – brauche ich eine Berufsbildner Ausbildung?
Die Betreuung von Lernenden erfordert nicht unbedingt eine Berufsbildner Ausbildung. Wichtig ist zum einen die Unterscheidung zwischen Berufsbildner (ist verantwortlich für die Ausbildung der Lernenden in einem Betrieb, schliesst Lehrverträge mit den Lernenden ab, übernimmt Koordinations- und Organisationsaufgaben) und Praxisausbildner (ist nur in der praktischen Ausbildung und Betreuung der Lernenden tätig). Praxisausbildner benötigen von Gesetzes wegen keinen Berufsbildnerausweis, müssen aber über Fachkenntnisse und Berufserfahrung in dem Bereich verfügen, in dem sie ausbilden.
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