Fachmann / Fachfrau Betreuung Nachholbildung Art. 32 (EFZ) (Region Aargau):
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Fragen und Antworten
Muss ich für die Nachholbildung eine Schule besuchen?
Für die Nachholbildung nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung ist es nicht zwingend notwendig, dass Sie eine Schule besuchen, in der Sie am Berufsunterricht des entsprechenden Berufes teilnehmen. Es verlangt jedoch ein sehr grosses Mass an Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen, sich selbständig und ohne externe Hilfe alle erforderlichen Qualifikationen anzueignen, die es für den Abschluss des Qualifikationsverfahrens (früher Lehrabschlussprüfung) benötigt. Alternativ können Sie auch die Berufsfachschule mit anderen Lernenden des Bildungsgangs besuchen oder aber auch ausschliesslich einzelne Schulungsangebote besuchen, die es Ihnen erleichtern werden, die Abschlussprüfung für Erwachsene nachzuholen.
An wen wende ich mich für weitere Informationen über die Nachholbildung?
Entweder Sie wenden sich direkt an die einzelnen Schulen, die Bildungslehrgänge zur Nachholbildung Ihres gewählten Berufes anbieten, oder aber Sie wenden sich an die Berufsbildungsämter Ihres Wohnkantons.
Was ist eine Erwachsenenlehre?
Erwachsene Personen über 22 Jahre können unter gewissen Voraussetzungen die berufliche Grundbildung (Berufslehre) verkürzt absolvieren. Die Ausbildungsdauer wird dann in der Regel um 1 Jahre verkürzt. Dieser Bildungsweg erfordert einen Lehrvertrag und bereits vorhandene Berufserfahrung.
Wie lange dauert die Nachholbildung für Erwachsene?
In der Regel dauert die Nachholbildung für Erwachsene (Erwachsenenlehre) Art. 32 ein Jahr weniger lange als die Lehre für Jugendliche. Die Lehre Restaurantfachmann/-frau EFZ dauert 3 Jahre und das würde für die Nachholbildung 4 Jahre bedeuten. In gewissen Kantonen kann die Nachholbildung Art. 32 BBV für Restaurationsfachleute jedoch in 4 Semestern (also 2 Jahren) berufsbegleitend absolivert werden. Informieren Sie sich am besten direkt bei dem Bildungsanbieter über die Dauer der von Ihnen gewünschten Nachholbildung.
Welchen Abschluss erlange ich nach dem Bestehen der Nachholbildung?
Nach einem bestandenen Qualifikationsverfahren im Rahmen der Nachholbildung erhalten Sie entweder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Ihres gewählten Berufes.
Was ist Nachholbildung Art. 32?
Die Nachholbildung Art. 32 ist eine verkürzte Berufslehre für Erwachsene mit Berufserfahrung welche zu einem eidgenössischen Abschluss der beruflichen Grundbildung führt.
Kann ich die Nachholbildung für jeden Beruf machen?
In jedem Beruf, in dem es möglich ist, ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erwerben, besteht auch die Möglichkeit einer Nachholbildung für Erwachsene.
Wann finden die Vorbereitungskurse auf das Qualifikationsverfahren statt?
Die Vorbereitungskurse auf das Qualifikationsverfahren finden häufig abends oder samstags statt. Sie können aber auch einmal pro Woche ganztägig stattfinden. Dies ist je nach Anbieter unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Bildungsanbieter Ihrer Wahl. In der Regel arbeiten Sie nebenher 60 bis 80 Prozent in Ihrem Beruf, um weitere Erfahrungen zu sammeln.
Benötige ich für die Nachholbildung bereits Berufserfahrung?
Wenn Sie über keine berufliche Grundbildung verfügen und im Rahmen einer Nachholbildung ein EBA oder EFZ erwerben möchten, müssen Sie bis zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügen. Davon müssen 2 Jahre (mindestens 80 %) im gewünschten Beruf absolviert worden sein. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend angerechnet. Die Vorbereitungslehrgänge sind so konzipiert, dass diese erforderliche Berufspraxis «nebenbei» während der Ausbildungszeit erworben bzw. erweitert werden kann.
Muss ich die Kosten für eine Nachholbildung selbst übernehmen?
Von einigen Kantonen, werden die Kosten für eine Nachholbildung zum/zur Anlagenführer/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) übernommen, sofern es sich dabei um eine Ausbildung in Ihrem Wohnkanton handelt und das Berufsbildungsamt Ihr Schulgeld übernimmt. Dies sollten Sie im Einzelfall bitte immer im Voraus abklären.
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