Fitnesstrainerin: Schulen + Infos über Ausbildung und Weiterbildung im Bereich Wellness
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Fitnesstrainerin: Die richtige Ausbildung macht es möglich
Fragen und Antworten
Wie ist die Weiterbildung zur Fitnesstrainerin oder Fitnessinstruktorin mit eidg. Fachausweis aufgebaut?
Die Berufsprüfung (BP) zum Fitnessinstruktor respektive zur Fitnessinstruktorin mit eidg. Fachausweis wird letztmalig Mitte 2018 durchgeführt, und wird durch die BP Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung ersetzt. Sollten Sie also im Fitness- und Gesundheitsbereich eine hochstehende Weiterbildung zum Fitnesstrainer anstreben, so informieren Sie sich bitte über die Vorbereitungslehrgänge auf die Berufsprüfung zum/zur Spezialist/in Bewegungs-und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis.
Ist es notwendig, dass ich über einen Lehrabschluss als Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung EFZ verfüge, um einen Lehrgang zur Fitnesstrainerin besuchen zu können?
Weder für eine Berufsprüfung noch für einen Weiterbildungslehrgang zur Fitnessrainerin ist es zwingend notwendig, dass Sie über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Fachfrau / Fachmann Bewegungs- und Gesundheitsförderung EFZ verfügen.
Ist die Fitnesstrainerin Ausbildung anerkannt?
Eine Ausbildung zur Fitnesstrainerin ist eidgenössisch nicht zwangsläufig anerkannt. Schulinterne Zertifikate sind dies beispielsweise nicht, Berufsprüfungen, Höhere Fachprüfungen und Bachelorstudiengänge hingegen schon, wie etwa zum/zur Spezialist/in Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis oder Bachelor of Arts Fitnessökonomie.
Muss ich für die Berufsprüfung zur Spezialistin in Bewegungs- und Gesundheitsförderung bereits als Fitnesstrainerin gearbeitet haben?
Die Berufsprüfung (BP) „Spezialist / Spezialistin Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fachausweis“ wird für zwei Fachrichtungen angeboten: Fitness- und Gesundheitstraining sowie Körper- und Bewegungsschulung. Je nach Fachrichtung gelten andere Zulassungsbedingungen für die BP. So wird für die erstgenannte Fachrichtung neben einer Grundbildung als Fachmann oder Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ und aller bestandener Modulprüfungen der Weiterbildung auch Berufserfahrung im Fachgebiet, etwa als Fitnesstrainerin, von mindestens 3500 Stunden innerhalb der letzten zwei bis fünf Jahre vor Prüfungsantritt vorausgesetzt. Personen mit einem anderen EFZ müssen mindestens 5000 Stunden innerhalb der letzten 2.5 bis 5 Jahre vor Prüfungsantritt nachweisen können. Weiterbildungsinteressenten der Fachrichtung „Körper- und Bewegungsschulung“ müssen entweder ein EFZ als Fachmann / Fachfrau Bewegungs- und Gesundheitsförderung, alle erforderlichen Modulabschlüsse sowie mindestens 500 Stunden geleitete Kurlektionen innerhalb der letzten 2 bis 5 Jahren vor Prüfungsantritt vorweisen können, oder, im Falle eines anderen EFZ, alle Modulabschlüsse sowie mindestens 750 Stunden geleitete Kurslektionen innerhalb der letzten 2.5 bis 5 Jahren vor Prüfungsantritt.
Wie teuer ist die Ausbildung zur Fitnesstrainerin?
Je nachdem für welche Ausbildung Sie sich entscheiden, kann die Weiterbildung zur Fitnesstrainerin unterschiedlich hohe Kosten aufweisen. Mit zwischen 3`400.- CHF und 8`000.- CHF inklusive Lehrmaterialien und Prüfungsgebühren müssen Sie für einen Lehrgang zur Fitness- und Bewegungstrainerin rechnen, wobei es natürlich auch Schulungen gibt, die mehr oder auch weniger kosten. Achten Sie bei der Wahl einer geeigneten Fitnessausbildung daher bitte auch darauf, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt und Sie eine professionelle Ausbildung erhalten.
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