Gemeinschaftsgastronomie
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Suchen Sie eine geeignete Schule für eine Ausbildung oder Weiterbildung im Bereich der Gemeinschaftsgastronomie? Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie schnell und direkt zahlreiche Bildungsangebote im Themenbereich der Gemeinschaftsgastronomie:

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Die Spezialisten der Gemeinschaftsgastronomie

Im Bereich der Gemeinschaftsgastronomie bestehen verschiedenste Einsatzbereiche und Tätigkeitsgebiete. Eine Spezialisierung in diesem Bereich wird in den häufigsten Fällen an eine Lehre als Koch bzw. Köchin mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis angekoppelt. Die zwei bekanntesten Bildungsgänge im Bereich der Gemeinschafts-Gastronomie sind:

 

1. die Berufsprüfung als "Koch / Köchin Spital-/Heim-/Gemeinschaftsgastronomie (BP)". Dieser Lehrgang wird berufsbegleitend absolviert und nach ca. 37 Bildungstagen (Theorie und Praxis) abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss übernehmen Absolventen dieses Lehrgangs Führungsaufgaben im Küchenbereich von Spitälern, Kliniken, Heimen oder anderen Institutionen oder Gemeinschaftsküchen. Sie verfügen über vertiefte Fachkenntnisse in der Ernährungslehre, der Menuplanung und den modernen Kochmethoden und setzen sich für eine laufende Optimierung der Organisation und Abläufe in der Küche ein.

 

2. die Höhere Fachprüfung als "(Betriebs-)Leiter/in Gemeinschaftsgastronomie (HFP)". Diese Weiterbildung wird innert 12 Monaten, während ca. 45 Schulungstagen berufsbegleitend absolviert. Die vermittelten Inhalte des Lehrgangs umfassen unter anderem die Organisation, -Planung und Einrichtung des Betriebs, die Führung und Persönlichkeitsbildung, das Marketing, die Finanzen sowie das Rechnungswesen. Sie übernehmen im Auftrag eines Arbeitgebers Gastronomiebetriebe in Heimen, Spitälern oder anderen Institutionen oder die Leitung von Personalrestaurants oder Universitäts- und Schulmensen.

 

Weiterführende Infos zu diesen beiden Ausbildungslehrgängen finden Sie auf Ausbildung-Weiterbildung.ch. Dort können Sie Unterlagen zu der Berufsprüfung sowie der Höheren Fachprüfung im Bereich der Gemeinschaftsgastronomie direkt bei den Bildungsanbietern bestellen, und das kostenlos und unverbindlich.

Fragen und Antworten

Eine einhundert-prozentige Berufstätigkeit ist während einer Weiterbildung zum/zur eidg. dipl. Leiter/in Gemeinschaftsgastronomie (HFP) sowie zum Chefkoch / zur Chefköchin mit eidg. Fachausweis grundsätzlich möglich, sofern Sie Ihre Ferientage für den Lehrgang nutzen können und wollen. Beide Lehrgänge finden als Blockkurse statt, die sich jeweils über eine Woche erstrecken. Bei der Weiterbildung zur Berufsprüfung sind dies sechs Wochenblöcke über die Dauer eines Jahres verteilt, bei der Weiterbildung zur Höheren Fachprüfung acht Wochenblöcke verteilt auf die Dauer von anderthalb Jahren. Mit all Ihren Ferientagen sowie eventuellen Überstunden könnte daher auch die Weiterbildung zum / zur Chefköchin berufsbegleitend ohne Pensumeinschränkung möglich sein, sollte jedoch sinnvollerweise immer mit den Vorgesetzen im Vorfeld besprochen werden.

Um zur Abschlussprüfung  Chefkoch / Chefköchin mit eidg. Fachausweis zugelassen zu werden, sind fünf Module respektive Gleichwertigkeitsbescheinigungen vorzuweisen. Diese Modulabschlüsse sind: Lebensmittel- und Kochkunde; Betriebsorganisation; Marketing und Verkauf; Finanzen; Führung. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung der Höheren Fachprüfung (HFP) Leiter/in Gemeinschafts-Gastronomie mit eidg. Diplom müssen Sie folgende Module bestanden haben: Gemeinschaftsgastronomie; Betriebsorganisation; Marketing und Verkauf; Finanzen; Führung; Wirtschaft und Recht.

Um als Leiter/in Gemeinschaftsgastronomie zur Höheren Fachprüfung (HFP) zugelassen zu werden, benötigen Sie eine bestandene Berufsprüfung (BP) als Koch / Köchin der Spital- / Heim- / und Gemeinschafts-Gastronomie, Gastronomiekoch / Gastronomieköchin, Chefkoch / Chefköchin, Bereichsleiter/in Hotellerie, Hauswirtschaft, Bereichsleiter/in Restauration, Chef de Réception oder einen vergleichbaren Abschluss. Zudem müssen Sie alle erforderlichen Modulabschlüsse vorweisen können, die Sie während einer Weiterbildung absolvieren, oder Gleichwertigkeitsbescheinigungen; sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer Führungsposition oder Kaderposition in der Gastronomie gesammelt haben.

Einen Lehrabschluss in der Gemeinschaftsgastronomie können Sie etwa als Koch / Köchin EFZ, Restaurationsfachmann / restaurationsfachfrau EFZ oder Systemgastronomiefachmann / -fachfrau EFZ. Auch einen Beruf mit eidgenössischem Berufsattest können Sie erlernen, etwa als Restaurationsangestellte/r EBA oder Küchenangestellte/r EBA. In diesen Berufen ist es möglich, neben einer Ausbildung  in einem Restaurant, Spital, Hotel oder Heim, auch in einem Betrieb der Gemeinschafts- oder Systemgastronomie tätig zu werden.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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