Nach Erwerben eines anerkannten Abschlusses sind Heilpraktiker / Naturheilpraktiker in der Lage, eine naturheilkundliche Praxis zu betreiben. Sie können gesundheitliche Störungen auf der Basis ihrer gelernten Fachrichtung erkennen und behandeln. Sie beraten, begleiten und unterstützen ihre Patienten/Patientinnen durch die verschiedenen Krankheitsphasen und stellen sicher, dass die alternativmedizinischen Therapiemittel angemessen und wirksam sind. Durch ihr fundiertes und übergreifendes Fachwissen sind sie in der Lage, bei Bedarf mit anderen Therapieformen und mit schulmedizinischen Einrichtungen zusammenzuarbeiten. Weiter haben ausgebildete Naturheilpraktiker/innen die Möglichkeit, sich mit weiteren Methoden mit orthomolekulare Medizin, Aromatherapie, Bachblüten-Therapie, Bioresonanztherapie, Kinesiologie, Lymphdrainage oder Hydrotherapie nach Kneipp im EMR-Register der Krankenkassen registrieren zu lassen.
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