Immobilien-Treuhänder / Immobilien-Treuhänderin (HFP) (Winterthur):
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Fragen und Antworten
Besteht nach der HFP zum dipl. Immobilientreuhänder die Möglichkeit einer aufbauenden Weiterbildung?
Im Anschluss an die Weiterbildung mit Höhere Fachprüfung zum Diplom Immobilientreuhand besteht die Möglichkeit, sich in einem Nachdiplomstudiengang zum Master of Advanced Studies in Real Estate Management oder Immobilienmanagement weiterzubilden. Auch CAS Zertifikatslehrgänge können als kurze Weiterbildungsmassnahme für diplomierte Immobilientreuhänder sehr zu empfehlen sein, ebenso wie der MBA Real Estate Management.
Wie lange dauert die Weiterbildung zum dipl. Immobilientreuhänder?
Je nach Schule und Kursmodell, das Sie für die Weiterbildung zum dipl. Immobilientreuhänder / zur dipl. Immobilientreuhänderin auswählen, kann die Dauer des Vorbereitungslehrgangs variieren. In der Regel dauert diese Immobilientreuhand-Weiterbildung berufsbegleitend zwischen einem und anderthalb Jahren.
Muss ich alle Prüfungsteile für die HFP dipl. Immobilientreuhänder ablegen, selbst wenn ich einen Immobilienwirtschaft Fachausweis habe?
Inhaber/innen eines eidgenössischen Fachausweises in der Immobilienwirtschaft können sich auf Antrag von einzelnen Prüfungsteilen der Höheren Fachprüfung dipl. Immobilientreuhänder/in dispensieren lasse. Für den Fachausweis Immobilienbewirtschaftung ist dies der Prüfungsteil Immobilienbewirtschaftung, für den Fachausweis Immobilienvermarktung der Prüfungsteil Immobilienvermarktung und für den Immobilienbewertung-Fachausweis der Prüfungsteil Immobilienbewertung.
Welche Tätigkeiten in der Immobilienwirtschaft kann ich als Berufserfahrung für die Höhere Fachprüfung Immobilientreuhänderin anrechnen lassen?
Für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung Immobilientreuhänder/in sind mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft erforderlich - davon 2 Jahre in der Schweiz.
Das Prüfungssekretariat (Schweizerische Fachprüfungskommission SFPKIW) führt zu diesem Zweck eine Liste mit Tätigkeiten, die als Beruf in der Immobilienwirtschaft anerkannt werden.
Welche Zulassungsbedingungen gelten für die Prüfung zum dipl. Immobilientreuhänder?
Zur Höheren Fachprüfung dipl. Immobilientreuhänder/in wird zugelassen, wer über einen eidgenössischen Fachausweis in der Immobilienwirtschaft oder über ein Diplom einer höheren Fachprüfung, einer höheren Fachschule oder einer Fachhochschule verfügt. Zudem muss eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft, wovon mindestens zwei Jahre in der Schweiz, im Anschluss an einen der oben genannten Abschlüsse nachgewiesen werden.
In jedem Fall dürfen keine dem Prüfungszweck widersprechenden Einträge im Strafregister vorhanden sein.
Muss ich zusätzlich zur Diplomarbeit auch noch eine Prüfung für den Immobilientreuhänder Diplomabschluss ablegen?
Die Höhere Fachprüfung zum diplomierten Immobilientreuhänder / zur diplomierten Immobilientreuhänderin besteht aus einer schriftlich erstellten Diplomarbeit, zu der die Studenten auch mündlich geprüft werden. Hinzu kommen noch weitere Prüfungsteile, die sowohl schriftlich, als auch teilweise zudem mündlich geprüft werden. „Immobilienbewirtschaftung“, „Immobilienvermarktung“ und „Immobilienbewertung“ werden schriftlich geprüft, „Unternehmensführung“ und „Immobilientreuhand“ sowohl schriftlich, als auch in einer halbstündigen Prüfung mündlich.
Tipps, Tests und Infos zu «Immobilien-Treuhänder / Immobilien-Treuhänderin (HFP)»
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