Maltherapeut / Maltherapeutin: Übersicht Schulen, Tipps, Ratgeber
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Maltherapeut / Maltherapeutin: Lassen Sie sich professionell ausbilden und praktizieren Sie souverän und kompetent in Ihrem Traumberuf
Fragen und Antworten
Welches ist die notwendige Vorbildung für eine Höhere Fachprüfung in Gestaltungs- und Maltherapie?
Die notwendige Vorbildung für eine Höhere Fachprüfung zur Kunsttherapeutin / zum Kunsttherapeuten ist bei Prüfungsantritt:
- Abschluss auf Tertiärstufe in einem der Bereiche Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen oder Abschluss auf Sekundarstufe II (z. B. berufliche Grundbildung oder Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität) und bestandene Gleichwertigkeitsprüfung der Voraussetzungen für einen therapeutischen Beruf GVB
- 2 Jahre Berufserfahrung bei einem Arbeitspensum von mind. 50% in den Bereichen Gesundheitswesen, Pädagogik, Kunst oder Sozialwesen
- erforderliche Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
- Nachweis einer Fallsupervision im Umfang von mind. 20 Stunden bei von OdA ARTECURA anerkannten Supervisoren oder Supervisorinnen
Für individuelle Fragen empfiehlt sich der direkte Austausch mit dem Anbieter – schnell, unkompliziert und unverbindlich über unser Kontaktformular oder den „Frage stellen“-Button.
Was sind typische persönliche Anforderungen für einen Maltherapeut / Maltherapeutin Job?
Für die Tätigkeit als Maltherapeut oder Maltherapeutin sind insbesondere folgende persönliche Eigenschaften wichtig:
- Kreativität und Selbstreflexion im therapeutischen Arbeiten
- Hohe Flexibilität, um auf unterschiedliche Menschen und Situationen eingehen zu können
- Gute Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Klienten sowie Fachpersonen
- Belastbarkeit und emotionale Stabilität im therapeutischen Alltag
Diese Kompetenzen unterstützen eine professionelle Begleitung von Menschen in kreativen und therapeutischen Prozessen.
Welche Module müssen für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung (HFP) zum dipl. Kunsttherapeuten / zur dipl. Kunsttherapeutin nachgewiesen werden?
Für all jene, die sich für eine Höhere Fachprüfung (HFP) zum dipl. Kunsttherapeuten / zur dipl. Kunsttherapeutin mit Fachrichtung Gestaltungs- und Maltherapie oder einer anderen Fachrichtung* interessieren, gilt es, einen Nachweis über das Bestehen aller geforderten Module zu erbringen. Diese können in einem entsprechenden Vorbereitungskurs absolviert werden und sind:
- Modul 1: Fachgrundlage I (bestehend aus medizinischen Grundlagenwissen)
- Modul 2: Fachgrundlage II (bestehend aus Soziologie und Psychologie, Grundlagen der Psychologie, Psychohygiene, Salutogenese, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik und Pädagogik)
- Modul 3:Künstlerische Fähigkeiten in der Fachrichtung
- Modul 4:Kunsttherapie in der Fachrichtung (bestehend aus Anamnese, Dokumentation, Diagnostik, Methodenerweiterung, Selbsterfahrung, Lerntherapie, Berufsethik und therapeutische Grundlagen)
- Modul 5:Praktikumsnachweis in der Fachrichtung
- Modul 6:Projekt in der Fachrichtung (Fallstudie)
- Modul 7: Berufsrolle (bestehend aus Betriebsführung, Organisation, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Standards und Qualitätssicherung)
Nähere Informationen dazu erhält man über das Kontaktformular der jeweiligen Schule – schnell, einfach und unverbindlich.
*Insgesamt gibt es folgende Fachrichtungen: Bewegungs- und Tanztherapie, Drama- und Sprachtherapie, Gestaltungs- und Maltherapie, Intermediale Therapie, Musiktherapie
Welche Aus- und Weiterbildungen gibt es in der Maltherapie?
Gestaltungs- und Maltherapie ist auch eine von fünf Fachrichtungen, die Sie an der Höheren Fachprüfung für Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen abschliessen können und Ihnen ein eidgenössisch anerkanntes Diplom einbringen.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Weiterbildungen für Maltherapeuten, die sich gerne spezialisiert mit einem Thema auseinandersetzen möchten oder Einblicke in andere Fachrichtungen erhalten wollen. Diese Seminare dauern manchmal einige Stunden, manchmal mehrere Tage und werden von diversen Schulen und Verbänden angeboten.
Welche Tätigkeiten übt ein Maltherapeut oder eine Maltherapeutin aus?
Die Gestaltungs- oder Maltherapie ermöglicht den Patienten, sich aktiv mit der eigenen Vergangenheit, den Problemen und Ängsten, der Selbst und den Wünschen, Vorstellungen und Haltungen auseinanderzusetzen und diese zu reflektieren. Denn malen, gestalten, zeichnen und darstellen ist eine Form der künstlerischen Ausdrucksweise, die dem Mensch von Natur aus gegeben zu sein scheinen und sein Innerstes sichtbar machen können. Der Mal-Therapeut begleitet den Patienten auf diesem Weg, hört ihnen zu und bereitet gemeinsam mit ihm oder ihr Erlebtes auf.
Was gibt es für berufliche Perspektiven für Maltherapeuten?
Maltherapeuten beziehungsweise Kunsttherapeuten mit eidgenössischem Diplom verfügen nach dem Abschluss der Höheren Fachprüfung (HFP) über verschiedene berufliche Entwicklungsmöglichkeiten:
- Nutzung von Angeboten der Fachverbände und Ausbildungsinstitutionen, etwa für Spezialisierungen oder Fortbildungen
- Regelmässige Weiterbildung, da diese für die Rückerstattung kunsttherapeutischer Leistungen durch Zusatzversicherungen erforderlich ist
- Es gibt keine direkt auf die HFP aufbauende standardisierte Weiterbildung, jedoch bestehen je nach Vorbildung zahlreiche Anschlussmöglichkeiten
Mögliche Weiterbildungen oder Studienrichtungen sind zum Beispiel:
- Höhere Fachschule (HF), etwa als dipl. Erwachsenenbildner/in HF oder dipl. Aktivierungsfachperson HF
- Fachhochschule (FH), beispielsweise Bachelor- oder Masterstudiengänge in Angewandter Psychologie, Ergotherapie, Logopädie, Psychomotoriktherapie oder Sonderpädagogik
- Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen, Fachhochschulen oder Universitäten, zum Beispiel Master of Advanced Studies (MAS) in Klinischer Musiktherapie oder Spezialisierter Kunsttherapie
Damit eröffnen sich sowohl fachliche Vertiefungen als auch neue Tätigkeitsfelder im therapeutischen, pädagogischen oder beratenden Umfeld.
Tipps, Tests und Infos zu «Kunsttherapeutin / Kunsttherapeut / Maltherapeutin / Maltherapeut (Zert.)»
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