Natur- und Umweltfachmann / Natur- und Umweltfachfrau (BP) (Region Bern):
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Fragen und Antworten
Ist der Besuch eines Vorbereitungskurses für die Prüfung zur Natur- und Umweltfachfrau obligatorisch?
Die Prüfungsordnung zur Berufsprüfung „Natur- und Umweltfachmann / zur Natur- und Umweltfachfrau mit eidg. Fachausweis“ sieht nicht vor, dass Prüfungsteilnehmer zwingend an einem Vorbereitungskurs teilgenommen haben müssen. Jedoch wird diese Teilnahme dringend empfohlen, um die erforderlichen Kompetenzen zu erlangen, die es für eine spätere berufliche Tätigkeit und das Bestehen der Berufsprüfung braucht.
Wo kann ich als Natur- und Umweltfachmann mit eidg. Fachausweis eine Anstellung finden?
Natur- und Umweltfachleute sind in der Privatwirtschaft, etwa in Ingenieurbüros, Beratungsbüros oder in den unterschiedlichsten Betrieben der Industrie, ebenso anzutreffen, wie bei Umwelt- und Naturschutzorganisationen. Als Natur- und Umweltfachmann / Natur- und Umweltfachfrau finden Sie auch eine Anstellung bei kommunalen und kantonalen Umwelt- und Naturschutzfachstellen.
Welche Themen werden in der Berufsprüfung für Natur- und Umweltfachleute geprüft?
Die Berufsprüfung zum Natur- und Umweltfachmann bzw. zur Natur- und Umweltfachfrau ist in vier Prüfungsteile unterteilt, die aus den Fächern „Ökosysteme und Grundlagen der Ökologie“, „Naturschutz, Umweltschutz und Gesellschaft“, einem Referat sowie einer Abschlussarbeit besteht. Im ersten Fach wird das Wissen zur allgemeinen Ökologie, zu Bodenökosystemen und Gewässerökosystemen überprüft, im zweiten Fach zum Natur- und Landschaftsschutz, der Forst- und Landwirtschaft, zur Umweltökonomie, öffentlichen und betrieblichem Umweltschutz und Managementsystemen, zu Siedlungsräumen, Mobilität sowie Raum- und Siedlungsplanung, zum Gewässerschutz, Lärmschutz, Bodenschutz, zu den ThemenLuftreinhaltung, Abfall, Stoffflussanalyse, Energieanalyse, Energiepolitik, Ökotoxologie und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Fordern Sie am besten direkt von den Schulen alle wichtigen Schulungsunterlagen an und lassen Sie sich auch die Prüfungsanforderungen zur Berufsprüfung Natur- und Umweltfachleute zukommen.
Wer wird zur Prüfung als Natur- und Umweltfachmann zugelassen?
Für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung (BP) zum Natur- und Umweltfachmann / zur Natur- und Umweltfachfrau mit eidg. Fachausweis wird von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen erwartet, dass sie über ein abgeschlossene Berufslehre mit EFZ, über ein anerkanntes Maturitätszeugnis oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Umwelt- und Natursektor vorweisen können. Ein Vorbereitungskurs auf die BP wird als Berufspraxis vollumfänglich angerechnet. Sollten Sie keinen der oben genannten Abschlüssen besitzen, so können Sie in Ausnahmefällen dennoch zur Prüfung zugelassen werden, und zwar dann, wenn Sie mindestens vier Jahre die verlangte Berufspraxis besitzen. Zur Prüfung zugelassen wird zudem nur derjenige, der die Prüfungsgebühr fristgerecht einzahlt.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Natur- und Umweltfachfrau?
Die Weiterbildung zur Natur- und Umweltfachmann / zur Natur- und Umweltfachfrau mit eidg. Fachausweis erstreckt sich über die Dauer eines Jahres mit insgesamt 54 Kurstagen, die Blockweise besucht werden. Meist finden die Kurse an zwei bis drei Tagen hintereinander statt, so dass es sich bei diesem Lehrgang um eine berufsbegleitende Weiterbildung handelt.
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