Das Patentrecht - Das Recht auf Patentschutz
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Patentrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Designrecht?
Anders sieht es bei dem Markenschutz aus. Grundsätzlich kann jedes Zeichen, das grafisch darstellbar ist, als Marke eingetragen und damit vor dem Gebrauch Dritter geschützt werden. Dies kann das Logo eines Unternehmens sein, der Name seiner Produktlinie, Dienstleistungen oder eines einzigen Produktes. Der Markeninhaber kann Lizenzen vergeben, um anderen die gewerbliche Nutzung seiner Marke unter gewissen Umständen zu gestatten. Der Markenschutz erstreckt sich über mindestens 10 Jahre.
Das Designrecht ist ein weiteres Schutzrecht, welches in diesem Fall die äussere Gestaltung vor Missbrauch und Nachahmung schützt. Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum und Werke wie der Literatur, der Musik, des Films, Bilder, Computerprogramme und vieles mehr.
Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmer für ein Patentschutzseminar erfüllen?
Um einen CAS besuchen zu können, müssen Teilnehmer einen Hochschulabschluss einer Fachhochschule, Universität, ETH, HTL oder HWV vorweisen können oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation mit ausreichend beruflicher Erfahrung vorweisen können.
Zu einem MAS werden folgende Personen zugelassen:
- Naturwissenschaftler/innen Universität oder ETH mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung
- Ingenieure/-innen ETH oder FH mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung
- Architekten/-innen ETH oder FH mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung
- Personen mit nicht-naturwissenschaftlichem Hochschulabschluss mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung im unternehmerischen Bereich (Sur Dossier Zulassung)
- Personen mit Abschluss einer höheren technischen Fachschule und mindestens sechs Jahren in Managementposition oder im Patent- und Markenwesen (Sur Dossier Zulassung)
Welche Art von Schulungen im Bereich Patentrecht gibt es?
Was versteht man unter Patentrecht?
Da der Patentschutz ein sehr umfangreiches Thema ist, bei dem etliche Formalitäten, gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen beachtet werden müssen, macht es Sinn, sich bei beruflichem, aber auch privaten Interesse an diesem, näher mit den Grundlagen und den Besonderheiten des Patentrechts auseinanderzusetzen. Vor allem Patentanwälte sind Experten auf diesem Gebiet, doch ist es dank einem umfassenden Kursangebot seitens der Hochschulen und anderer Anbieter möglich, sich auch als Laie in dieses Themengebiet einzuarbeiten.
An wen richten sich die Kurse über Patentschutz?
Wer sich ein wenig umfangreicher im Bereich des Patentrechtes schulen lassen möchte und einen Abschluss einer Hochschule vorzieht, für den eignet sich auch ein Zertifikatslehrgang auf Nachdiplomstufe. Diese Certificate of Advanced Studies (CAS) eignet sich bestens für Personen, die bereits beruflich mit diesem Thema zu tun haben und beispielsweise in einer F&E- oder Patentabteilung tätig sind. Auch bietet sich ein solcher Lehrgang an, um sich für die Patentanwaltsprüfung vorzubereiten. Eine solche Vorbereitung zur Patentanwaltsprüfung kann jedoch auch in speziell dafür konzipierten Vorbereitungskursen gemacht werden, und muss nicht zwangsläufig an einer Fachhochschule durchgeführt werden.
Ein Master of Advanced Studies (MAS) im Patentwesen ist vor allem für Personen aus dem mittleren bis oberen Kader eine geeignete Weiterbildungsmassnahme, um ihr technisches Know-how um wirtschaftliches und juristisches Wissen zu erweitern.
Welche Themen werden in einem Patenrechtkurs behandelt?
- Voraussetzungen bei Patentierungen
- Schutzgegenstand
- Ausschlussgründe
- Patentverfahren
- Grenzfälle
- Territorialität und Prioritätsbegriff
Bei einem CAS hingegen sind die Inhalte für jeden Teilnehmer verbindlich. Ein CAS in Patentschutz kann Ihnen beispielsweise diese Inhalte vermitteln:
- Grundlagen Recht / Immaterialgüterrecht (IGR) / Zivilprozessrecht (ZPR) / Patentanwaltsgesetz (PAG), Patentgericht
- Patentrecht (CH / Patent Cooparation Treaty (PCT) / Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ))
- Internationale Übereinkommen
- Anmeldeverfahren / Schnittstellen CH-Patentgesetz (PatG) / PCT / EPÜ
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