Pensionsversicherungsexpertin / Pensionsversicherungsexperte: Schulen+Infos für Lehrgänge, Ausbildung und Weiterbildung im Bereich Versicherung
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Dipl. Pensionsversicherungsexpertin / Pensionsversicherungsexperte
Fragen und Antworten
Wo sind Pensionsversicherungsexpertinnen beschäftigt?
Pensionsversicherungsexperten und Pensionsversicherungsexpertinnen sind meist auf Mandats-Basis bei Versicherungen, Treuhandgesellschaften, Personalvorsorgeeinrichtungen, Pensionskassen-Beratungsgesellschaften oder in Banken beschäftigt.
Was macht ein Pensionsversicherungsexperte?
Als Experte / Expertin der beruflichen Vorsorge sind dipl. Pensionsversicherungsexperten / Pensionsversicherungsexpertinnen in der Vorsorgeeinrichtungsberatung, der Reglementenausarbeitung und der Rückdeckungsgestaltung tätig. Die Aufgaben der dipl. Pensionsversicherungs-Experten umfassen Vorsorgefälle regeln, für die es keine reglementarischen Bestimmungen gibt, finanzielle Sicherheit der Vorsorgeeinrichtung periodisch überprüfen, Teilliquidtationen, Fusionen und Liquidationen durchführen, Pläne zur Sanierung bei Unterdeckung durchführen, Vorsorgeeinrichtungsorgane schulen, begünstigte informieren, Verwendung freier Mittel vorschlagen, Vorsorgeverpflichtungen nach internationalen Rechnungslegungs-Normen berechnen.
Welchen Abschluss erlange ich nach der HFP zum Pensionsversicherungsexperten?
Nach abgeschlossener und bestandener Höheren Fachprüfung (Vorprüfung und Hauptprüfung) erlangen Absolventen und Absolventinnen der Weiterbildung zum Pensionsversicherungsexperten / zur Pensionsversicherungsexpertin den eidgenössisch anerkannten Titel: „diplomierter Pensionsversicherungs-Experte / diplomierte Pensionsversicherungs-Expertin“.
Wie lange muss ich für die Weiterbildung zum Pensionsversicherungsexperten einplanen?
Die Weiterbildung zur Höheren Fachprüfung (HFP) dipl. Pensionsversicherungsexperte / dipl. Pensionsversicherungsexpertin erstreckt sich berufsbegleitend über drei Jahre.
Welche Fächer werden in der HFP Pensionsversicherungsexperte geprüft?
Innerhalb der Fortbildung zum dipl. Pensionsversicherungsexperten werden zwei Ausbildungsschwerpunkte gesetzt, welche auch innerhalb der Abschlussprüfung schriftlich sowie mündlich geprüft werden. Der erste Schwerpunkt „Versicherungsmathematik“ umfasst die Themen Finanzmathematik, Pensionsversicherungsmathematik, Lebensversicherungsmathematik, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik. Innerhalb des zweiten Schwerpunkts „Rechts- und Sozialversicherungskunde“ werden die Themen AHV, IV, Rechtskunde, Versicherungen, Steuern, Personalvorsorge, Sozialversicherungen sowie Arbeitsvertragsrecht behandelt und geprüft.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Weiterbildung zum Pensionsversicherungsexperten erfüllen?
Bis zur Vorprüfung der Weiterbildung zum Pensionsversicherungsexperten / zur Pensionsversicherungsexpertin müssen die Teilnehmenden einen Berufsabschluss als Kauffrau oder Kaufmann, respektive eine gymnasiale Maturität oder einen Handelsmittelschulabschluss vorweisen können, sowie mindestens zwei Jahre fachliche Berufserfahrung. Mindestens vier Jahre fachliche Berufserfahrung sowie die bestandene Vorprüfung sind bis zur Hauptprüfung erforderlich. Als fachliche Berufserfahrung wird eine berufliche Tätigkeit in einer selbständigen Personalvorsorge-Einrichtung des privaten oder öffentlichen Rechts, in der Beratung für Personalvorsorge, bei einer Lebensversicherungsgesellschaft oder bei einem selbständigen Experten / einer selbständigen Expertin angerechnet.
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