Physiotherapeutin
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Physiotherapeutin: Damit es nach einem Unfall wieder bergauf geht!

Nach einem Unfall und dessen Behandlung kommt meist eine Physiotherapeutin zum Einsatz. Sie hilft dem Patienten mit diversen Übungen, seinen Körper wieder zu stärken und die Beweglichkeit zurückzugewinnen, über die der Patient vor dem Unfall verfügte. Die Physiotherapeutin erarbeitet in Eigenregie, aber auch in Zusammenarbeit mit den Ärzten, die ideale Therapie, die den Patienten so schnell wie möglich wieder in den Alltag bringt.

 

Welche Voraussetzungen eine Physiotherapeutin für die Ausbildung mit sich bringen muss, erfahren Sie auf www.Ausbildung-Weiterbildung.ch. Dort gibt es auch weiter Angaben zum Lehrgang sowie Infos zu Schulen und Möglichkeiten der Weiterbildung (Seminare, Trainings, Kurse etc.). Zögern Sie nicht und durchstöbern Sie die Internetplattform. Sie werden merken, dass Sie innert weniger Minuten ans Ziel kommen – und somit auch einen Schritt näher sind, bei Ihrem Abschluss als eidg. dipl. Physiotherapeutin!

Fragen und Antworten

Sie besuchen während drei Jahren (6 Semestern) ein Bachelorstudium in Physiologie und erlernen in dieser Zeit medizinische Grundlagen, praktische Grundlagen und einige Vertiefungen sowie Vernetzung und Transfer. Während des Studiums zur Physiotherapeutin bzw. zum Physiotherapeuten besuchen Sie drei Praktika von je 3 Monaten in der inneren Medizin, der Traumatologie / Orthopädie, viszeralen Chirurgie oder der Rheumatologie. Im Anschluss an das Bachelorstudium schreiben Sie eine Bachelorarbeit zu einer wissenschaftlichen Vertiefung, die Sie selbständig auswählen und bearbeiten ein berufs-relevantes Thema. Um den Bachelortitel erlangen zu können und eine Berufsbefähigung zu erhalten, sind Sie verpflichtet, nach dem Studium zwei weitere Praktika zu absolvieren, diesmal in der Physiotherapie. Haben Sie diese Ausbildung komplett abgeschlossen, sind Sie offiziell Physiotherapeutin und dürfen in einer Klinik, Praxis oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens als solche tätig werden.

Eine Physiotherapeutin mit FH-Diplom hat folgende Aufgaben:

  • Physiotherapeuten/-innen behandeln Menschen nach Unfällen sowie Patienten mit akuten oder chronischen Krankheiten oder Behinderungen.
  • Sie wirken auf den Bewegungsapparat, auf die inneren Organe und Gefässe und auf die Nervenbahnen ein. Damit machen sie zum Beispiel steife Gelenke beweglicher, massieren verhärtete Muskeln, entstauen geschwollene Arme oder befreien eingeklemmte Nerven.
  • Der Physiotherapeutin stehen physikalische und manuelle Behandlungsmethoden sowie Bewegungs- und Atemübungen zur Verfügung. Bei der aktiven Bewegungstherapie setzen sie moderne Trainingsgeräte und verschiedene Hilfsmittel wie Hanteln, Therapiebälle oder Gummibänder ein.
  • Daneben informieren und schulen Physiotherapeuten die Patienten/-innen und beraten sie in Fragen der Gesundheitsprävention und Lebensführung.
Da es sich bei einem MAS, einem Master of Advanced Studies, um einen Weiterbildungsstudiengang handelt, ist eine Ausbildung zur Physiotherapeutin BSc oder zum Physiotherapeuten BSc, bzw. als dipl. Physio-Therapeut/in NTE mit methodisch-wissenschaftlichen Kenntnissen zwingend. Darüber hinaus werden in einigen Nachdiplomstudiengängen im Bereich der Physiotherapie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Anschluss an den Bachelorabschluss erwartet, bei anderen gewünscht, jedoch nicht gefordert. Die Zulassungsbedingungen für einen MAS sind dementsprechend unterschiedlich, so dass Sie sich bitte direkt bei den einzelnen Schulen über die Voraussetzungen zum Studium informieren sollten. Dies können Sie beispielsweise über unser Kontaktformular erreichen, welches direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet und schnellstmöglich beantwortet wird.
Es ist nicht mehr möglich, sich im Rahmen einer Berufslehre zum Physiotherapeuten oder zur Physiotherapeutin ausbilden zu lassen, sondern nur noch in Form eines Hochschulstudiums „Physiotherapie Bachelor“.
Nein, Sie benötigen für eine Berufsbefähigung als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut keinen Masterabschluss. Der Abschluss eines Bachelorstudiums mit den geforderten Praktika und der Bachelorarbeit genügt, um in der Physiotherapie in einem Angestelltenverhältnis oder auf selbständiger Basis tätig werden zu können.
Eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut befasst sich mit der Wiederherstellung, Behandlung und Verbesserung von Bewegungseinschränkungen der unterschiedlichsten Art. Das können sowohl körperliche Einschränkung infolge eines Unfalls, als auch einer Erkrankung sein, sei diese nun chronisch oder akut, ebenso wie Behinderungen, Fehlstellungen oder Präventivmassnahmen. Dabei zielt die Physiotherapie darauf ab, den Bewegungsapparat zu behandeln und möglichst wieder herzustellen, sofern dies möglich ist. Dazu werden nach einer eingehenden Untersuchung und Befragung des Patienten Massnahmen unternommen, bei denen einerseits der Patienten passiv sind, als auch andererseits aktive Übungen leisten muss. Das bedeutet, dass der Physio-Therapeut, bzw. die Physiotherapeutin Bewegungen für den Patienten ausführt, um die betreffende Stelle zu mobilisieren, zu massieren und zu aktivieren. Dies geschieht etwa mit Massagen, Wärme-, Elektro- oder Hydrotherapie. Ziel der Physiotherapie ist es, die passiven, wie auch die aktiven Methoden zu kombinieren und dem Patienten die Massnahmen zu zeigen, die er oder sie selbständig in seinem/ihren Alltag anwenden kann, um die Beschwerden oder Fehlstellungen des Bewegungsapparates weiterhin auch nach der Therapie zu behandeln und zukünftige Beschwerden präventiv zu vermeiden. Eine Physiotherapeutin / ein Physiotherapeut ist daher körperlich häufig sehr aktiv und darf keinen Körperkontakt scheuen.

Die Zulassungsbedingungen für eine Physiotherapeutin FH Ausbildung sind:

  • Berufsmaturität, Fachmaturität oder gymnasiale Maturität
  • gute Englisch- und Informatikkenntnisse
  • Aufnahmeprüfung oder Eignungsabklärung

Informieren Sie sich bei der Fachhochschule Ihrer Wahl über die geltenden Zulassungsbedingungen.

Mit einem Bachelor FH in Physiotherapie kann man folgende Verantwortlichkeiten und Kompetenzen übernehmen:

  • Verantwortlichkeiten
    • Aufbau und Erhalt einer therapeutischen Beziehung mit den Patienten
    • Sachgerechte Anwendung der therapeutischen Methoden
    • Kontrolle und Überwachung des Behandlungserfolges, Dokumentation des Therapieverlaufs
  • Kompetenzen
    • Medizinisches Grundwissen und physiotherapeutisches Zusatzwissen
    • Sozialkompetenz und psychologisches Geschick
    • Beurteilung der vorliegenden Störung
    • Aufstellen eines Behandlungsplans
    • Durchführen und überprüfen der Behandlung

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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