Gestaltung / Typografische Gestaltung
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Typografischer Gestalter / Typografische Gestalterin: Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf
Fragen und Antworten
Ist es auch möglich, ohne Lehrabschluss im Bereich der visuellen Kommunikation zur Berufsprüfung „Typografischer Gestalter für visuelle Kommunikation EFA“ zugelassen zu werden?
Um zum Lehrgang und anschliessender Berufsprüfung „Typografischer Gestalter für visuelle Kommunikation EFA“ zugelassen zu werden benötigen Sie nicht zwingend einen Lehrabschluss mit EFZ im Bereich der visuellen Kommunikation. Auch Personen mit einem anderen Fähigkeitszeugnis können zugelassen werden, vorausgesetzt sind allerdings mindestens vier Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet.
Habe ich während der Ausbildung in Typografischer Gestaltung Zeit zum Arbeiten?
Während des Studiums in typografischer Gestaltung ist es oftmals erforderlich, dass Sie, sofern Sie sich für einen berufsbegleitenden Lehrgang entscheiden, mindestens fünfzig Prozent in einem verwandten Beruf tätig sind, in einem Anstellungsverhältnis oder als Selbständige/r. Bei einem Vollzeitstudium im Bereich der Typografie bleibt Ihnen in der Regel keine oder nur sehr beschränkt Zeit, um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Gibt es für den HF Lehrgang in Typografischer Gestaltung irgendwelche Zulassungsbeschränkungen?
Wer sich für den Lehrgang in Typografischer Gestaltung „dipl. Gestalter/in HF Kommunikationsdesign, Vertiefungsrichtung Schrift und Typografie“ an einer Höheren Fachschule einschreiben möchte, der muss mindestens über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen und das Aufnahmeverfahren bestehen. Dazu ist eine Bewerbungsmappe der eigenen Arbeiten vorzulegen und ein Aufnahmegespräch zu führen.
Dauert das Studium in Typografie an allen Schulen gleich lang?
Die Dauer eines Studiums in Typografischer Gestaltung kann je nach Schule und gewählter Studienrichtung variieren, beträgt jedoch meist drei Jahre berufsbegleitend. Bei der Berufsprüfung sind mit zwei Jahren berufsbegleitender Weiterbildung zu rechnen.
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