Weiterbildung Grafiker: Man hat nie ausgelernt
Fragen und Antworten
Kann ich direkt nach der obligatorischen Schulzeit eine Ausbildung oder Weiterbildung zum Grafiker machen?
Direkt nach der obligatorischen Schulzeit besteht die Möglichkeit, sich in zum Grafiker / zur Grafikerin mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis EFZ ausbilden zu lassen. Diese vierjährige Berufslehre bildet den Grundstein für eine weiterführende Weiterbildung als Grafiker, etwa zum eidgenössischen Fachausweis.
Welche Weiterbildung zum Grafiker kann ich ohne Erfahrung machen?
Eine Ausbildung oder Weiterbildung zum Grafiker oder zur Grafikerin, die Sie auch ohne entsprechende Erfahrung machen können, sind neben einer Grundbildung mit EFZ auch Zertifikatslehrgänge oder gestalterische Vorkurse.
Über welche Voraussetzungen muss ich für die HFP Weiterbildung zum Grafiker verfügen?
Für eine Weiterbildung zum Grafiker resp. Höhere Fachprüfung (HFP) dipl. Grafik-Designer/in sind bis zum Prüfungsantritt sowohl ein EFZ als Grafiker/in oder ein Diplom einer Höheren Fachschule oder Fachausweis in einem verwandten Beruf vorzuweisen, ebenso wie mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der visuellen Kommunikation. Hinzu müssen Bewerber/innen ein Rohkonzept ihrer Diplomarbeit vorlegen.
Welche eidgenössische Weiterbildung kann ich als Grafiker machen?
Eine eidgenössisch anerkannte Weiterbildung als Grafiker EFZ ist eine Berufsprüfung (BP) zum/zur Typografischen Gestalter/in für visuellen Kommunikation mit eidg. Fachausweis oder ein Studiengang an einer Fachhochschule etwa in Design, sofern eine Berufsmaturität vorhanden ist. Alternativ ist auch eine Ausbildung an einer Höheren Fachschule (HF) eine Weiterbildungsmöglichkeit, etwa zum/zur dipl. Gestalter/in HF Kommunikationsdesign.
Brauche ich für eine Weiterbildung als Grafiker an einer FH unbedingt eine Matura?
Für einen Bachelorstudiengang in Design mit Vertiefung Visuelle Kommunikation als Weiterbildung für einen Grafiker wird nicht zwingend eine Maturität vorausgesetzt. Neben einer Maturität, Berufsmaturität oder vergleichbarem Abschluss kann auch ein Fachmittelschulausweis als Zulassungsvoraussetzung gelten.
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