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Fragen und Antworten
Was machen Applikationsentwickler?
Welche Anforderungen werden an Personen in der Applikationsentwicklung gestellt?
Welche Voraussetzungen muss ich für eine Berufsprüfung zum Informatiker erfüllen?
Um zur Berufsprüfung (BP) zum ICT-Applikationsentwickler bzw. zur ICT-Applikationsentwicklerin (frühere Bezeichnung: Informatiker bzw. Informatikerin) zugelassen zu werden, müssen Sie bereits eine Ausbildung in der Applikationsentwicklung oder ausreichend Berufserfahrung vorweisen können. Die Prüfungsordnung sieht folgende Vorbildungen vor:
- Abschluss Informatiker/in mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Applikations-Entwicklung
Oder
- Abschluss EFZ, Abschluss höhere schulische Bildung oder gleichwertiger Ausweis sowie mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT), davon mind. 2 Jahre in der Entwicklung von Applikationen
Oder
- Berufserfahrung von mind. 6 Jahren im Bereich der ICT, davon mind. 2 Jahre in der Applikationsentwicklung
Wie werde ich Applikationsentwickler?
Berufsumsteiger haben die Möglichkeit, innerhalb von 2 Jahren das EFZ zum/zur Informatiker/in zu erhalten. Dieses Angebot richtet sich an Erwachsene, die entweder eine Maturität besitzen oder die bereits 1-3 Jahre im Bereich der Applikationsentwicklung tätig sind oder dort tätig werden wollen und einen anerkannten Abschluss anstreben.
Neben diesen beiden Varianten bietet sich als Grundbildung zudem das Studium an einer Hochschule an. Ein solches Studium kann beispielsweise zum/zur Ingenieur/in in Wirtschaftsinformatik oder Informationstechnologie sein, aber auch in Informatik mit Schwerpunkt in IT-Security, Mobile Computing, Web- ans Business-Applications oder Management. Das Angebot ist dabei äusserst vielseitig und bietet für sämtliche Interessensgebiete interessante Studiengänge und Vertiefungsrichtungen.
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