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  • Vorgesetzte aller Führungsstufen
  • Interessierte Arbeitnehmer, die mehr über das Arbeitszeugnis schreiben und dessen Interpretation erfahren möchten

Die Zielgruppen bzw. Zulassungs-Bedingungen werden von den Schulen eigenständig festgelegt. Es kann daher von Schule zu Schule zu leichten unterschieden kommen.
Wir empfehlen daher, sich direkt über unser Kontaktformular bei der Schule der Wahl zu melden oder sich über den Button „Frage stellen“ direkt an den richtigen Ansprechpartner zu wenden – schnell, einfach und unverbindlich.

Ein Arbeitszeugnis ist ein äusserst wichtiges Dokument, das bei einer Stellensuche vom potentiell zukünftigen Arbeitgeber, respektive Personaler, Personalverantwortlichen und HR-Mitarbeitenden genauestens unter die Lupe genommen wird. Es enthält wesentliche und wichtige Angaben über das Fachwissen und Kompetenzen einer Person, respektive Mitarbeitenden, ihre Aufgaben und Tätigkeiten, sowie ihr Verhalten, Sozialkompetenz und Persönlichkeit.

Ein Arbeitnehmer kann dabei nicht nur bei einer Kündigung oder einem Vorgesetztenwechsel, sondern auch während des Arbeitsverhältnisses jederzeit von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen.

Grundsätzlich muss ein Zeugnis sowohl wahr, sprachlich korrekt, vollständig als auch wohlwollend formuliert sein. Der Arbeitgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei, welche Aspekte er nun genauer hervorheben möchte oder nicht. Schliesslich muss der nächste Arbeitgeber die Möglichkeit haben sich ein umfassendes Bild zur Person und deren Eignung zu machen. Deshalb ist beim Arbeitszeugnis schreiben der Aufbau, sowie Inhalt rechtlich klar definiert und vorgegeben. So muss es zum Beispiel schriftlich, in Textform und auf einem Firmenpapier erstellt und ausgegeben werden.

Inhaltlich müssen mindestens folgende Elemente vorhanden sein:

  • Titel „Arbeitszeugnis“
  • Name und Adresse des Arbeitgebers/Ausbildungsbetriebs
  • Vorname, Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • Ort und Datum
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Art des Arbeitsverhältnisses
  • Berufsbezeichnung, Arbeitsfunktion, Arbeitsposition
  • Informationen über das Unternehmen
  • Aufzählung der Aufgaben und Tätigkeiten
  • Eventuelle Beförderungen
  • Leistungsbeurteilung, fachliche Fähigkeiten
  • Verhaltensbeurteilung
  • Grund für Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich)
  • Schlussformel
  • Eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers

Ziehen Sie bei Unsicherheiten oder Zeitmangel gerne eine Fachperson hinzu, die sich auf das professionelle Erstellen von individuellen Arbeitszeugnissen spezialisiert hat.

  • Theoretische und rechtliche Grundlagen rund ums Arbeitszeugnis schreiben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Einführung in die verschiedenen Zeugnisarten
  • Optimale Gestaltung und korrekter, systematischer Aufbau
  • Positive und negative Inhalte richtig aufsetzen
  • Beschreibung der Leistung und des Verhaltens
  • Passende und individuelle Formulierungen und Aussagen ohne widerrechtliche Arbeitszeugnis Codes
  • Korrekte Auffassung und Interpretation von Arbeitszeugnissen
  • Praktische Übungen

Der Inhalt eines Arbeitszeugnisses muss wahr, vollständig, sprachlich korrekt und wohlwollend sein. So darf er für ein Arbeitnehmer bei seiner zukünftigen Stellensuche nicht hinderlich sein. Hierbei gibt es klare Regeln zu beachten, die unter anderem definieren, welche inhaltlichen Aspekte Pflicht sind. Ebenso wird festgehalten, welche (negativen) Inhalte in einem Arbeitszeugnis nicht zulässig sind. Je nach Angabe ist dabei vor allem das jeweilige Verhältnis ausschlaggebend. So dürften höchstpersönliche Punkte, wie zum Beispiel Krankheiten oder Behinderungen, nicht im Zeugnis stehen, allerdings nur insofern diese keinen entscheidenden Einfluss auf den Arbeitseinsatz eines Arbeitnehmers haben und somit im berechtigten Interesse für den künftigen Arbeitgeber stehen würden. Auch längere Ausfälle, respektive Fehlzeiten werden grundsätzlich nicht erwähnt, sofern diese nicht mehr als die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachen.

Folgende Punkte dürfen im Arbeitszeugnis nicht stehen:

  • Jeglich privates Verhalten, das ausserbetrieblich stattfindet: Persönliche Probleme, Ehestreitigkeiten, Parteimitgliedschaft, Vermögen, Sexualleben, Religionszugehörigkeit, Nebentätigkeit, Streikteilnahme, ehrenamtliche Tätigkeit, Engagements usw.
  • Einmaliges Fehlverhalten, Abmahnungen
  • Einmaliges Zuspätkommen
  • Einmaliger Streit mit dem Arbeitgeber
  • Einmaliger zeitweiser Leistungsabfall
  • Einmalige Differenzen mit den Arbeitskollegen
  • Verdacht auf Straftaten, respektive strafbare Handlungen, die nicht im Zusammenhang mit der Arbeit stehen
  • Schwangerschaft und Elternzeit

 

Dagegen dürfen folgende Punkte beim Arbeitszeugnis schreiben im gegebenen Masse und sprachlicher Korrektheit durchaus erwähnt werden:

  • Streitsüchtigkeit
  • Missachtung der Anweisungen im wiederholten Fall
  • Unsorgfältige Arbeitsweise im wiederholten Fall
  • Unfähigkeit zur Teamarbeit
  • Wiederholte Belästigung von Arbeitskollegen/Arbeitskolleginnen
  • Trunkenheit am Arbeitsplatz im wiederholten Fall
  • Delikte am Arbeitsplatz

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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