Die Bildungslandschaft im Bereich Alternativmedizin hat eine lange Tradition, sie hat sich jedoch in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Früher gab es im Bereich der Alternativmedizin gar keine geschützten Berufe. Dies sollte sich ändern, um auch gegenüber den Patienten einen gewissen Qualitätsstandard zu garantieren. Nach einer vom Bund finanzierten Bedarfsanalyse hat dieser entschieden, zwei Titel zur Organisation der Arbeitswelt für Alternativmedizin zu vergeben: Naturheilpraktiker und Komplementärtherapeut. Die Krankenkassen schauen immer mehr auf solche HFP-Titel und in gewissen Kantonen kann ohne das eidg. Diplom in diesen Berufen gar nicht gearbeitet werden.
Es gibt zwei Berufe im Bereich Alternativmedizin, die vom Bund anerkannt sind:
Dabei sind die Naturheilpraktiker von der Oda AM in vier Fachrichtungen als Alternative zum Arzt zu sehen, weshalb diese auch in der Ausbildung während min. 700 Stunden Schulmedizin als Fach besuchen. Die Komplementärtherapeuten der OdA KT hingegen werden ergänzend zum Arzt eingesetzt und bilden sich lediglich während 150 Stunden in Schulmedizin aus. Mit diesem Hintergrundwissen lassen sich die Ausrichtungen der Berufe besser erkennen und Einordnen.
Die Ausbildung zum Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom führt über das Branchenzertifikat OdA AM und die Höhere Fachprüfung. Voraussetzungen für das Branchenzertifikat OdA AM sind ein Sek II Abschluss (abgeschlossene Berufslehre oder Matur) und die persönliche Eignung. Die AM-Ausbildung besteht aus folgenden Modulen:
Die ersten zwei Modulabschlüsse werden durch die OdA AM selbst oder durch Trägerorganisationen der jeweiligen Fachrichtung durchgeführt. Die Modulabschlüsse drei bis sechs werden durch die Bildungsanbieter durchgeführt. Mit allen sechs Modulabschlüssen kann das Zertifikat OdA AM bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Das Branchenzertifikat ist dann auch die Grundlage für das siebte Modul Mentorat während dem die Naturheilpraktiker Berufspraxis erlangen. Die HFP besteht aus:
Beim Bestehen der Höheren Fachprüfung wird das eidgenössische Diplom verliehen. Damit können die Naturheilpraktiker mit eidg. Diplom in der entsprechenden Fachrichtung eine alternative Tätigkeit zum Arzt ausüben.
Die Ausbildung zum Komplementärtherapeut mit eidg. Diplom führt über das Branchenzertifikat OdA KT und die Höhere Fachprüfung. Zugang zum Branchenzertifikat erhält, wer ein Abschluss der Sekundarstufe II mitbringt. Die KT-Ausbildung besteht aus folgenden Elementen:
Über alle Elemente wird eine Kompetenzorientierte KT-Abschlussprüfung absolviert. Die Alternative wäre ein Gleichwertigkeitsverfahren als Branchenzertifikat. Durch das Branchenzertifikat OdA KT und supervidierte Berufspraxis wird man zur Höheren Fachprüfung für Komplementär-Therapeuten resp. Komplementär-Therapeutinnen zugelassen. Die HFP-Prüfung besteht aus:
Beim Bestehen der Prüfung erhalten die Absolventen und Absolventinnen ein eidg. Diplom. Dadurch können diese eine anerkannte Tätigkeit als Komplementärtherapeutin/Komplementärtherapeut mit eidg. Diplom in Ergänzung zu Ärzten ausüben.
Naturheilpraktiker und Komplementärtherapeuten mit längerer Berufspraxis und früheren Ausbildungen können sich bei Bildungsinstituten auf eine nachträgliche Höhere Fachprüfung vorbereiten. Hier werden Lösungen gesucht, um das Wissen aufzufrischen und fehlende Ausbildungsteile zu ergänzen, um den HFP-Abschluss nachholen zu können. Denn gewisse Kantone erteilen nur noch Bewilligungen, wenn ein solcher vorliegt. Ebenfalls bei der Abrechnung über die Krankenkassen kann das eidg. Diplom zu einer Voraussetzung für abrechenbare Leistungen werden. Wer also nicht kurz vor der Pensionierung steht, sollte sich überlegen, die Höhere Fachprüfung nachzuholen. Dazu kann man sich auch gut länger als drei Jahre Zeit lassen, denn meist stehen diese Personen ja schon fest im Arbeitsleben. Mit einem eidg. Diplom hat man etwas in der Hand und ist für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre bestimmt auf der sicheren Seite.