Führungsfachfrau / Führungsfachmann: Weiterbildung, Ausbildung, Infos, Selbsttest, Schulen
Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Führungsfachfrau mit eidg. Fachausweis: Mitarbeitende und Unternehmen leiten
Fragen und Antworten
Für wen eignet sich der Lehrgang Führungsfachmann / Führungsfachfrau mit eidg. Fachausweis und welche Fachkompetenzen werden vermittelt?
Die Berufsprüfung zum Führungsfachmann / zur Führungsfachfrau mit eidg. Fachausweis eignet sich für alle, die ein Team, eine Gruppe professionell führen wollen oder bereits führen. Der Lehrgang vermittelt das notwendige Wissen um Konflikte im Team zu bewältigen, ein Team zu führen und im Team zu kommunizieren. Selbstkenntnisse und Selbstmanagement, kombiniert mit betriebswirtschaftlichem Know-how runden das Kompetenzprofil von Führungsfachleuten ab.
Welche Gründe stecken hinter Schulanfragen von Bildungsinteressierten für die Weiterbildung «Führungsfachmann / Führungsfachfrau (BP)»?
Die Nachfrage der Bildungsplattform Ausbildung-Weiterbildung.ch mittels einer Umfrage bei Lehrgangsinteressen Führungsfachmann/fachfrau zeigen die Gründe für eine konkrete Anfrage an Schulen. 41 % gaben an, eine oder mehrere Schulen für diese Weiterbildung angefragt zu haben, weil sie eine überzeugende Online-Bewertung gelesen haben. 33 % hingegen taten dies nach einer Empfehlung. 26 % kannten die Schule/n schon vor der Anfrage. Zudem nannten uns zwei Personen per Freitextantwort interessante weiteren Gründe für ihre Schulanfrage, denn für sie war der Auslöser die «Wohnregion», «da die Schulung in der Nähe ist», «der Name hat mich angesprochen», «Unterrichtsszeiten», «Unterrichtsform» oder «weil mich eine Online-Weiterbildung am meisten anspricht».
Welche Zulassungskriterien gelten für die Berufsprüfung Führungsfachfrau / Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis?
Zur Berufsprüfung Führungsfachmann / Führungsfachfrau sind Personen zugelassen mit:
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss), Berufsmaturtität, Fachmaturität, gymnasiale Maturität, Fachmittelschulausweis oder gleichwertiger Abschluss
und
- mindestens drei Jahre Berufspraxis nach Lehrabschluss, davon mindestens ein Jahr Gruppen- oder Teamleitung.
Oder
- Wer kein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss), kein Maturitätszeugnis oder keinen gleichwertigen Ausweis besitzt, muss eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweisen, wovon mindestens ein Jahr als Gruppen- oder Teamleiterin bzw. Gruppen- oder Teamleiter.
Sowie
- Erfolgreich absolvierte Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
Die Beurteilung der Gleichwertigkeit der erbrachten Bildungsleistungen für den Führungsfachmann / die Führungsfachfrau obliegt dem Trägerverein "Schweizerische Vereinigung für Führungsausbildung".
Die Formulare "Gesuch Gleichwertigkeit erbrachter Bildungsleitungen" respektive "Vorbeurteilung der Zulassung" sind auf der Homepage des Trägervereins abrufbar.
Welche Verantwortlichkeiten übt ein Führungsfachmann oder eine Führungsfachfrau nach der Berufsprüfung aus?
Ein Führungsfachmann oder eine Führungsfachfrau nach der Berufsprüfung übt folgende Verantwortlichkeiten aus:
- Erreichen von definierten Kennzahlen
- Budgetverantwortung
- Personalführung
Tipps, Tests und Infos zu «Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Führungsfachfrau mit eidg. Fachausweis»
Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung
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