Die Chancen, dass Sie mit Erwerb des eidg. Fachausweises als Holzbau-Vorarbeiter/in mehr Lohn bekommen, sind gut. Die Mindestlöhne in der Holzbaubranche sind in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt. Dort führt der Erwerb dieses eidg. Fachausweises zu folgendem Lohnstieg (der jährliche Erfahrungsmindestzuschlag unterscheidet sich mit und ohne Fachausweis nicht):
Nehmen wir zum Beispiel Felipe. Felipe schloss seine Lehre als Zimmermann im Rang ab und bekam von seinem Vorgesetzten wegen seiner überdurchschnittlich guten Leistungen, seines Organisationstalents und seinem Talent zur Führung schon gleich nach dem EFZ die Aufgaben eines Vorarbeiters übertragen. Als Lohn erhielt er deshalb mehr Lohn, als er als «einfacher» Zimmermann EFZ verdient hätte: nach einem Jahr monatlich CHF 5'149, also rund CHF 450 mehr als ein Zimmermann EFZ. Hätte er gleich nach der Lehre mit der 1-jährigen berufsbegleitenden Weiterbildung zum Holzbau-Vorarbeiter begonnen und die Prüfung bestanden, stünde ihm zum gleichen Zeitpunkt ein Mindestlohn von CHF 5'465 zu, also rund CHF 300 pro Monat mehr (vorausgesetzt, dass ihm sein Chef die Zeit seit Lehrabschluss als Erfahrungszeit an diese Lohnstufe anrechnet).
Tatsächliche Löhne und vorgeschriebene Mindestlöhne unterscheiden sich in der Regel. Ihre tatsächlichen Lohnchancen hängen von verschiedenen Kriterien wie der Branche, der Region, der Grösse Ihrer Arbeitgeberfirma, Ihren bisherigen Ausbildungen, Ihrer Berufserfahrung und Ihrem Alter ab. Mit dem Lohnrechner «Salarium» können Sie den potenziellen und auf Ihre individuelle Situation abgestimmten Lohn nach Abschluss der Berufsprüfung berechnen.
Da der Übergang vom Holzbau-Vorarbeiter-Verbandsabschluss zum Fachausweis erst 2021 erfolgte, lassen sich die Löhne mit diesem eidg. Fachausweis in Salarium noch nicht direkt abrufen. Bis genügend Lohnstatistiken ausgewertet werden, wird es noch einige Jahre dauern. Trotzdem können Sie eine ungefähre Rechnung anstellen.
Das geht so: Gehen Sie über den Link unten zu «Salarium» und klicken Sie dort auf den Button «Lohn berechnen», dann
Quelle: «Bundesamt für Statistik, BFS»
Hinweis: Diese Beispielrechnung bezieht sich auf die Daten von Salarium 2023, dieser Dienst ist vorübergehend unterbrochen. Informationen finden Sie hier. Eine Auflistung weiterer Lohnrechner-Tools gibt es hier.
Auf den untenstehenden Banner klicken und zum Salarium-Rechner gelangen.
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