KV Abschluss für Erwachsene
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Suchen Sie einen geeigneten Aus- und Weiterbildungs-Anbieter, bei dem Sie den KV Abschluss nachholen können? Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie schnell und direkt zahlreiche Institutionen, welche das Nachholen des KV-Abschlusses anbieten:

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Einfach den KV Abschluss nachholen - Nachholbildung für Erwachsene mit EFZ-Abschluss möglich!

Haben Sie keine Grundausbildung absolviert oder haben Sie einen technischen Abschluss erworben, möchten sich nun jedoch auch im kaufmännischen Bereich sicher fühlen und das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Bereich Dienstleistung und Administration erwerben - also z.B. den KV Abschluss nachholen? Egal welcher Altersgruppe Sie angehören; der Bildungsgang Kauffrau/Kaufmann EFZ (Nachholbildung gem. Art. 32) richtet sich an sämtliche Interessenten mit lediglich folgenden Voraussetzungen:

- Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich

- Eventuell bereits abgeschlossene Grundbildungen werden als Berufserfahrung angesehen

 

Die Unterrichtszeiten während der Ausbildung ermöglichen ein begleitendes Arbeitspensum von ca. 60 bis 80 Prozent. Die kaufmännische Nachholbildung ist verbunden mit dem Erwerb der Diplome des Verbandes Schweizerischer Handelsschulen (Bürofachdiplom + Handelsdiplom). Wenn also nach zwei Jahren die LAP erfolglos abgeschlossen wird, haben die Teilnehmer/innen trotzdem wertvolle Zertifikate in der Tasche. Nach einem Jahr erwirbt man das Bürofachdiplom, nach einem weiteren halben Jahr das Handelsdiplom und nach vollendeten zwei Jahren kann die LAP für das EFZ absolviert werden.

 

Unterrichtet werden die üblichen Fächer der kaufmännischen Grundbildung: Rechnungswesen, Wirtschaft, Deutsch, eine Landessprache, Englisch, Information, Kommunikation, Administration, Personal, Marketing etc..

 

Weitere Informationen entnehmen Sie den kostenlosen und unverbindlichen Informationsunterlagen, welche Sie via Ausbildung-Weiterbildung.ch direkt bei den Bildungsinstitutionen bestellen können. Das Zusammentragen von Informationen lohnt sich, wenn Sie den KV Abschluss nachholen möchten!

Fragen und Antworten

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie für die Nachholbildung über Deutsch als Muttersprache verfügen, jedoch müssen Sie sehr gute Deutschkenntnisse auf Niveau C1 verfügen, welche vom gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) definiert wurde. C1 steht dabei für „Fachkundige Sprachkenntnisse“ und setzt ein fliessendes und spontanes Sprechen und Verstehen auch komplexer Inhalte voraus. Um den KV Abschluss nachholen zu können, müssen Sie bei unzureichenden Sprachkenntnissen daher gegebenenfalls zuvor einen Sprachkurs besuchen und Ihre Sprachkenntnisse in einem offiziellen Test bestätigen lassen.

Sollten Sie Interesse daran haben, den KV Abschluss nachholen zu können, so besteht die Möglichkeit, sich sowohl für E-Profil (Erweiterte Grundbildung), als auch für das B-Profil (Basis-Grundbildung) zu entscheiden. Im Anschluss an den Abschluss zum Kaufmann / zur Kauffrau mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis können Sie bei sehr guten Leistungen zudem die Berufsmaturität für Erwachsene (BM2) anstreben. Nähere Informationen dazu erhalten Sie direkt von den jeweiligen Schulen.

Wer den Einstieg ins Büro sucht oder sich in der Administration vertiefen möchte, dem empfehlen wir folgende Lehrgänge: Handelsdiplom (VSH oder edupool). Das Handelsdiplom ist eine kaufmännische Weiterbildung. Im Gegensatz zu einer kaufmännischen Lehre oder einem Bürofachdiplom holt man hier keinen fehlenden Lehrabschluss nach, sondern erweitert sein Wissen um wirtschaftliche Themen. In der Schweiz gibt es zwei verschiedene Handelsdiplome mit anerkannten Abschlüssen: Das Handelsdiplom edupool.ch (Kaufmännischer Verband Schweiz) und das Handelsdiplom VSH (Verband Schweizerischer Handelsschulen) der privaten Schulen.

Sollten Sie Ihren KV Abschluss nachholen wollen, so können Sie dies auf mehrere Arten tun, etwa mit der Nachholbildung für Erwachsene. Dazu ist es allerdings notwendig, dass Sie bereits über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen, mindestens zwei Jahre davon im kaufmännischen Bereich. Sollten Sie diese nicht nachweisen können, so gäbe es für Sie auch die Möglichkeiten, einer regulären oder einer verkürzten Grundbildung, bei der Sie jedoch einen Lehrvertrag benötigen und die Ausbildung in Vollzeit absolvieren.

Nach Abschluss der KV-Nachholbildung verfügen Sie über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis Kaufmann / Kauffrau B-Profil oder E-Profil. Den KV Abschluss nachholen bedeutet demnach, dass Sie denselben Abschluss erhalten wie mit einer herkömmlichen Berufsausbildung (Lehre).

Ihren kaufmännischen Lehrabschluss können Sie als Erwachsene/r mit vier möglichen Varianten nachholen. Zum einen ist dies durch eine herkömmliche Lehre, welche eine reguläre Grundbildung darstellt und sich über zwei bis vier Jahre erstreckt, wie dies auch bei jeder anderen Berufslehre der Fall ist. Auch können Sie Ihren KV Abschluss nachholen, indem Sie eine verkürzte Lehre absolvieren, zu der Sie jedoch auch einen Lehrvertrag benötigen. In ein bis zwei Jahren Vollzeitausbildung können Sie zum Qualifikationsverfahren (früher LAP-Lehrabschlussprüfung) zugelassen werden, jedoch müssen Sie eine Lehrstelle finden, bei der dieses verkürzte Verfahren möglich ist. Eine weitere Möglichkeit das eidg. Fähigkeitszeugnis Kaufmann / Kauffrau oder das eidg. Berufsattest zu erlangen, ist die sogenannte Nachholbildung, der Lehrabschluss für Erwachsene mit kaufmännischer Erfahrung. Diese Ausbildung wrd berufsbegleitend durchgeführt und bereitet Sie innerhalb des Unterrichts auf die Lehrabschlussprüfung vor. Sie selbst entscheiden dabei, wie viel Sie lernen und welche Kompetenzen Sie weiter ausbauen müssen, um zu bestehen. Die Schulen unterstützen Sie bei Ihrer Planung gerne. Als letzte Möglichkeit, wenn Sie den KV Abschluss nachholen wollen, steht Ihnen das Validierungsverfahren offen, bei dem Sie Ihre Kompetenzen anhand eines Dossiers nachweisen müssen und fehlende Qualifikationen furch spezielle Kurse an Berufsfachschulen erwerben können. Können Sie alle erforderlichen Qualifikationen nachweisen, erhalten Sie das EFZ ohne die Lehrabschlussprüfung ablegen zu müssen.

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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