Strassenhelfer / Strassenhelferin (BP) (Region Aargau):
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Fragen und Antworten
Kann ich mich in einer Abschleppdienst Weiterbildung nur in der Pannenhilfe ausbilden lassen?
Eine Abschleppdienst Ausbildung oder Weiterbildung, die Sie auf eine eidgenössische Berufsprüfung vorbereitet, kann sowohl in der Vertiefungsrichtung „Pannenhilfe“, als auch in „Unfallhilfe“ sowie in einer Kombination aus beiden Bereichen „Pannen- und Unfallhilfe“ absolviert werden.
Was darf ich nach der Abschleppdienst Weiterbildung alles machen?
Nach einer Abschleppdienst Weiterbildung oder Ausbildung, die Sie bis zur eidgenössischen Berufsprüfung geführt hat, sind Sie als Strassenhelfer / Strassenhelferin mit eidg. Fachausweis fähig, Gefahren für Mensch und Umwelt am Einsatzort zu erkennen und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen, ebenso wie das jeweilige Vorgehen mit dem Auftraggeber und Versicherungen zu besprechen und dem Kunden beratend und unterstützend zur Seite stehen. Je nach Vertiefungsrichtung sind Sie befähigt Fahrzeugstörungen zu erkennen und Fahrzeuge zu entpannen, die Fahrtüchtigkeit einzuschätzen und bestenfalls wieder herzustellen (Pannenhilfe) oder eine Fahrzeugbeurteilung bei Bagatellunfällen abzugeben und die Sicherung, Bergung, den Abtransport, die Einlagerung oder die Entsorgung von Fahrzeugen zu organisieren (Unfallhilfe). Mit der Vertiefung „Pannen- und Unfallhilfe“ können Sie als Generalist/in all diese Bereiche abdecken.
Wie lange dauert die Abschleppdienst Ausbildung?
Zwischen einem und anderthalb Jahren dauert die Abschleppdienst Ausbildung oder Weiterbildung zum Strassenhelfer / zur Strassenhelferin mit eidgenössischem Fachausweis. Der Lehrgang wird als Blockkurs angeboten und beinhaltet 16 bis 24 Tage, je nach gewählter Vertiefungsrichtung. Hinzu kommen Modulprüfungen.
Welche Ausbildung brauche ich für eine Abschleppdienst Ausbildung oder Weiterbildung EFA?
Um an der Berufsprüfung zum Strassenhelfer / zur Strassenhelferin mit eidg. Fachausweis teilnehmen zu dürfen, müssen Sie bis zur Abschlussprüfung entweder ein EFZ einer mindestens dreijährigen Berufslehre in der Motorrad-, Landmaschinen-, Karosserie- oder Automobilbranche sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung plus ein Jahr als Strassenhelfer/in vorweisen können, oder über ein EFZ oder gleichwertigen Abschluss und mindestens drei Jahren Berufserfahrung in der entsprechenden Branche und mindestens ein Jahr Erfahrung als Strassenhelfer/in verfügen, oder aber ohne eine dieser Ausbildungen mindestens sieben Jahre Berufserfahrung als Strassenhelfer/in in der entsprechenden Vertiefungsrichtung (Pannenhilfe / Unfallhilfe) nachweisen können. Hinzu kommt für alle eine Abschleppdienst Ausbildung oder Weiterbildung mit den erforderlichen Modulabschlüssen oder eine Gleichwertigkeitsbescheinigung.
Gibt es eine eidgenössisch anerkannte Abschleppdienst Ausbildung oder Weiterbildung?
Es existiert eine Abschleppdienst Ausbildung oder Weiterbildung, die als Vorbereitung auf die eidgenössische Berufsprüfung (BP) zur Strassenhelferin / zum Strassenhelfer mit eidg. Fachausweis dient.
Muss ich für eine Abschleppdienst Ausbildung eine Schule besuchen?
Um an der eidgenössischem Berufsprüfung (BP) zum Strassenhelfer / zur Strassenhelferin mit eidgenössischem Fachausweis teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Module einer anerkannten Abschleppdienst Ausbildung oder Weiterbildung besucht und dort auch eine Modulprüfung abgelegt haben. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie über unser Kontaktformular.
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