Verwaltungsfachmann / Verwaltungsfachfrau (BP) :
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Fragen und Antworten
Wie viele Jahre Berufserfahrung benötige ich für die Ausbildung zur Verwaltungsfachfrau?
Mindestens drei Jahre Berufserfahrung, davon mindestens ein Jahr in der beruflichen Vorsorge sind notwendig, um sich für die Berufsprüfung zur Verwaltungsfachfrau / zum Verwaltungsfachmann (Fachmann / Fachfrau für Personenvorsorge) anmelden zu können.
Wie ist die Berufsprüfung zum Verwaltungsfachmann aufgebaut?
Die eidgenössische Berufsprüfung zur Verwaltungsfachfrau / zum Verwaltungsfachmann respektive Fachmann / Fachfrau für Personenvorsorge setzt sich aus sechs Prüfungsteilen zusammen. Schriftlich und mit einfacher Gewichtung werden die Prüfungsteile eins bis vier abgelegt: „Rechtsgrundlagen“, „Versicherungstechnik“, „Rechnungswesen“, sowie „Kapitalanlagen“. Mit einer doppelten Gewichtung und einer vier- anstelle zweistündigen schriftlichen Prüfung erfolgt der Prüfungsteil fünf „Pensionskassenführung Fallstudien“, und zudem als Prüfungsteil sechs auch in einer halbstündigen mündlichen Prüfung mit einfacher Gewichtung.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Verwaltungsfachfrau?
Die Weiterbildung zur Verwaltungsfachfrau / zum Verwaltungsfachmann als Vorbereitung auf die Berufsprüfung Fachmann / Fachfrau Personalvorsorge mit eidg. Fachausweis hat eine Dauer von zwei Jahren und wird berufsbegleitend durchgeführt. Ausser in den Ferien erfolgt die Ausbildung in der Regel an jedem zweiten Samstag. Für aktuelle Kursdaten wenden Sie sich über unser Kontaktformular bitte direkt an die Fachschule.
Welchen Abschluss erlange ich nach der Weiterbildung zum Verwaltungsfachmann?
Nach bestandener Berufsprüfung der Weiterbildung zum / zur Verwaltungsfachmann / Verwaltungsfachfrau erlangen Sie den Titel: „Fachmann / Fachfrau für Personalvorsorge mit eidgenössischem Fachausweis“.
Infos, Tipps & Tests zu «Fachfrau / Fachmann für Personalvorsorge (BP)»
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