Visagist / Visagistin: Ausbildung, Weiterbildung, Kurs, Anbieter, Selbsttest
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Visagist / Visagistin Ausbildung: Verwandeln Sie Gesichter in Kunstwerke
Fragen und Antworten
Visagistin-Lohn: Wie viel verdient man als Visagistin?
Der Visagistin-Lohn entspricht einer jährlichen Lohnsumme von etwa 48'000 bis 55'000 Franken bei einer Vollzeit-Tätigkeit. Visagisten arbeiten üblicherweise in Kaufhäusern, Parfümerien, Drogerien, Fotostudios oder bei Zeitschriften meist in leitenden Positionen tätig. Wer selbständig arbeitet, in der Filmproduktion oder für Anlässe sowie Veranstaltungen tätig ist oder sich einen entsprechenden Ruf bei Prominenten aufgebaut hat, kann auch wesentlich mehr verdienen.
Wie wird man Visagistin? Reicht ein Visagistin-Kurs?
Ein Visagistin-Kurs kann in kurzer Zeit Schminkgrundlagen vermitteln. Wer aber Visagist / Visagistin mit eidg. Fachausweis werden möchte, kann sich in einer etwa zweijährigen berufsbegleitenden Ausbildung auf die Berufsprüfung vorbereiten. Diese ist länger und umfassender als ein einfacher Visagistin-Kurs. Die Visagistin-Ausbildung ist modulartig aufgebaut – üblicherweise sechs Module. Wer keine Vorbildung mitbringt, muss vorgängig zusätzlich drei Grundlagenmodule besuchen. Die eidg. Prüfung wird vom Visagisten Verband der Schweiz (VVdS) und durchgeführt. Bildungsangebote finden Interessierte beim VVdS, der eine Liste mit Fachschulen führt, und dessen Trägerverbände. Um als Visagist/in tätig sein zu können, braucht es geschickte Hände, Kontaktfreudigkeit, Kommunikationsfähigkeit sowie ein Sinn für Formen und Farben. Neben Kreativität sind auch Einsatzwille, Belastbarkeit und die Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten für den Visagistin-Job nötig. Die schriftliche Prüfung der Berufsprüfung für Visagisten findet im Oktober und die praktische sowie mündliche Prüfung finden im November statt. Mit dem eidg. anerkannten Diplom kann international gearbeitet werden und verleiht der angebotenen Dienstleistung die notwendige Seriosität.
Visagistin Voraussetzungen: Welche Voraussetzungen sind für die Berufsprüfung Visagist / Visagistin zu erfüllen?
Wer sich für eine Weiterbildung zum Visagisten bzw. zur Visagistin entscheidet, der muss bis spätestens zum Antritt zur Berufsprüfung folgende Visagisten / Visagistin Voraussetzungen erfüllen:
- Abschluss als Kosmetikerin EFZ oder Kosmetiker EFZ und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich Visagistik
oder
- Abschluss einer anderen dreijährigen Grundbildung sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet Visagismus und Abschluss der Grundlagenmodule
sowie
- geforderte Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
Erkundigen Sie sich bei der Schule Ihrer Wahl über die geltenden Bedingungen.
Wie kann man sich im Visagistin-Beruf weiterentwickeln?
Im Visagistin-Beruf kann man sich mit dem eidg. Fachausweis wie folgt weiterentwickeln:
- Angebote von Fachschulen
- Angebote von Verbänden, wie dem Visagisten Verbands der Schweiz VVdS
- Höhere Fachprüfung (HFP) zur dipl. Kosmetiker/in (in Überarbeitung)
Tipps, Tests und Infos zu «Visagist/Visagistin Ausbildung, Makeup Artist (Zert.)»:
Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung
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