Abschluss, Diplom und Titel
Die Berufsprüfung zur Visagistin mit eidg. Fachausweis / zum Visagisten mit eidg. Fachausweis findet jährlich statt, sofern mindestens 3 Kandidatinnen und Kandidaten für das Praxisgebiet Visagismus die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Sie kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden.
Die Kandidaten und Kandidatinnen werden mind. 8 Wochen vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung) sowie das Verzeichnis der Experten/-innen.
Die Berufsprüfung besteht aus drei Prüfungsteilen:
1) Fallstudie (schriftlich, 120 Minuten)
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die sich aus den Inhalten des Moduls 2 «Management- und Unterstützungsprozesse» zusammensetzt.
2) Kundenberatung (mündlich, 90 Minuten)
In der mündlichen Prüfung werden die Kompetenzen aus dem Modul 3 Kundenberatung geprüft. Dabei werden zwei verschiedene handlungsorientierte Prüfungsmethoden eingesetzt: Rollenspiele (Dauer 60 Minuten) und Critical Incidents (Dauer 30 Minuten)
3) Arbeitsprobe mit Reflexion und Fachgespräch (mündlich, 180 Minuten)
In diesem Prüfungsteil werden die Module 1 «Kosmetik», 12 «Tages-, Abend-, und Hochzeits-Make-up, 13 «Fashion» und 14 «Medizinische/Kosmetische Camouflage und Spezialeffekte» geprüft. Auf der Grundlage von Kriterien, welche den Kandidaten und Kandidatinnen vorgängig zugestellt wurde, bringen sie ein Modell mit an die Prüfung. Es wird dann im Rahmen der Arbeitsprobe am Modell gearbeitet. Dieser Prüfungsteil läuft folgendermassen ab:
- Haut-/Nagelbeurteilung sowie Erstellen eines Behandlungsplanes (Dauer 60 Minuten)
- Praktische Behandlung / Arbeitsprobe (Dauer 90 Minuten)
- Fachgespräch und Reflexion über das Vorgehen (Dauer 30 Minuten)
Diplom und Titel
Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Visagistin mit eidgenössischen Fachausweis / Visagist mit eidgenössischem Fachausweis» zu führen.
- Auf Französisch: «Maquilleuse professionnelle avec brevet fédéral / Maquilleur professionnel avec brevet fédéral»
- Auf Italienisch: «Truccatrice con attestator professionale federale / Truccatore con attestator professionale federale»
- Auf Englisch: «Make-up-Artist, Federal Diploma of Higher Education» (Achtung: Kein geschützter Titel nur eine Empfehlung)