12 Irrtümer zur Ausbildung Immobilienbewirtschafter / Immobilienbewirtschafterin

Rund um die Weiterbildung zum Immobilienbewirtschafter / zur Immobilienbewirtschafterin mit eidg. Fachausweiskursieren verschiedene Missverständnisse. Das liegt unter anderem daran, dass es neben der eidgenössischen Berufsprüfung auch zahlreiche Zertifikatslehrgänge und unterschiedliche Bildungswege gibt. Zudem werden Anforderungen an Vorbildung und Berufspraxis teilweise vereinfacht dargestellt.

Wir haben die häufigsten Irrtümer zusammengestellt und zeigen dir, was tatsächlich gilt.

Ausbildung Immobilienbewirtschafter / Immobilienbewirtschafterin - die häufigsten Irrtümer sind:

Nicht zwingend.

Für die Berufsprüfung Immobilienbewirtschafter/in mit eidg. Fachausweis gibt es verschiedene mögliche Vorbildungen und Zulassungswege. Eine kaufmännische Grundbildung kann eine gute Grundlage sein, ist aber nicht für alle Kandidatinnen und Kandidaten zwingend vorgeschrieben. Entscheidend sind die aktuellen Zulassungsbedingungen der Berufsprüfung und insbesondere auch die geforderte Berufspraxis.

Auch Personen mit einer anderen beruflichen Grundbildung können grundsätzlich einen Weg in die Immobilienbewirtschaftung einschlagen. Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt werden müssen, sollte deshalb vor Beginn einer Weiterbildung geprüft werden.

Nein.

Die erforderliche Berufspraxis hängt unter anderem von der vorhandenen Vorbildung ab. Es ist deshalb falsch, pauschal zu sagen, dass für die Berufsprüfung Immobilienbewirtschafter/in immer fünf Jahre Berufspraxis erforderlich sind.

Je nach Bildungsweg gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Wer bereits über einen passenden Abschluss verfügt, kann unter Umständen mit weniger Berufspraxis zur Prüfung zugelassen werden.

Wichtig: Massgebend sind immer die aktuell geltenden Zulassungsbedingungen der zuständigen Prüfungsorganisation.

Nein.

Entscheidend ist nicht allein, dass du bei einem Immobilienunternehmen angestellt bist. Die Berufspraxis muss die für die Zulassung geforderten Tätigkeiten bzw. den entsprechenden Tätigkeitsbereich abdecken.

Eine administrative Tätigkeit bei einer Immobilienfirma kann beispielsweise nicht automatisch mit einer Tätigkeit in der Immobilienbewirtschaftung gleichgesetzt werden. Ob deine bisherige Berufspraxis angerechnet wird, hängt deshalb von deinen konkreten Aufgaben und den geltenden Zulassungsbestimmungen ab.

Wer bereits in der Immobilienbranche arbeitet und eine Berufsprüfung plant, sollte seine bisherige Tätigkeit frühzeitig mit den offiziellen Anforderungen vergleichen.

Das stimmt so nicht.

Für die Anrechnung von Berufspraxis ist nicht allein entscheidend, ob du Vollzeit oder Teilzeit arbeitest. Relevant sind vielmehr die geltenden Bestimmungen zur erforderlichen Berufspraxis und deren Umfang.

Eine Teilzeittätigkeit kann deshalb grundsätzlich ebenfalls relevant sein. Entscheidend ist, wie die Berufspraxis gemäss den aktuellen Zulassungsbedingungen nachgewiesen und angerechnet wird.

Gerade bei Teilzeitstellen oder wechselnden Arbeitspensen lohnt es sich, die individuelle Situation vor der Anmeldung zur Berufsprüfung abzuklären.

Nein.

Ein Zertifikatslehrgang als Sachbearbeiter/in Immobilien kann eine sinnvolle Grundlage für den Einstieg in die Immobilienbranche sein. Er ersetzt jedoch nicht automatisch die offiziellen Zulassungsbedingungen der eidgenössischen Berufsprüfung.

Neben einem entsprechenden Bildungsabschluss können je nach Ausgangslage insbesondere Anforderungen an die Berufspraxis erfüllt werden müssen.

Ein Sachbearbeiter-Lehrgang und der eidgenössische Fachausweis sind deshalb zwei unterschiedliche Bildungsstufen und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Nein.

Für die Zulassung zur Berufsprüfung ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben, dass du einen bestimmten Vorbereitungskurs besuchst. Vorbereitungskurse sind jedoch für viele angehende Immobilienbewirtschafter/innen sinnvoll, weil sie gezielt auf die Prüfungsinhalte vorbereiten und das strukturierte Lernen erleichtern.

Je nach persönlicher Vorbildung und Berufserfahrung kann der notwendige Lernaufwand unterschiedlich ausfallen. Wer sich selbständig vorbereitet, sollte deshalb sicherstellen, dass alle relevanten Prüfungsgebiete abgedeckt werden.

Nein.

Der Besuch eines Vorbereitungskurses oder eines Zertifikatslehrgangs führt nicht automatisch zum eidgenössischen Fachausweis.

Der Titel Immobilienbewirtschafter/in mit eidg. Fachausweis wird nach erfolgreichem Bestehen der entsprechenden eidgenössischen Berufsprüfung erworben. Ein Lehrgang dient in erster Linie der Vorbereitung auf diese Prüfung.

Deshalb solltest du bei Bildungsangeboten genau darauf achten, welcher Abschluss am Ende des Lehrgangs tatsächlich verliehen wird.

Nein.

Mietverträge und administrative Aufgaben gehören zwar zur Immobilienbewirtschaftung, das Berufsbild ist jedoch deutlich breiter.

Immobilienbewirtschafter/innen beschäftigen sich beispielsweise auch mit der Betreuung von Mietliegenschaften und Stockwerkeigentum, Mietzinsgestaltung, Vermietung, Unterhalt, Budgetierung, Kostenkontrolle, Versicherungen sowie der Zusammenarbeit mit Eigentümern, Mietern, Handwerkern und weiteren Beteiligten.

Je nach Funktion und Arbeitgeber kommen weitere Aufgaben hinzu. Die Tätigkeit verbindet deshalb kaufmännische, rechtliche, organisatorische und immobilienspezifische Kompetenzen.

Nein.

Beide Berufe gehören zwar zur Immobilienbranche, haben aber unterschiedliche Schwerpunkte.

Immobilienbewirtschafter/innen kümmern sich vor allem um die laufende Bewirtschaftung von Immobilien. Dazu gehören beispielsweise Vermietung, Betreuung von Mietern und Eigentümern, Unterhalt und administrative sowie finanzielle Aufgaben.

Immobilienvermarkter/innen konzentrieren sich dagegen stärker auf die Vermarktung und den Verkauf von Immobilien. Dazu gehören beispielsweise Marktanalysen, Verkaufsstrategien, Kundenberatung und die Begleitung von Verkaufsprozessen.

Die beiden Fachrichtungen können sich in der Praxis überschneiden, sind aber nicht gleichzusetzen.

Falsch.

Der eidgenössische Fachausweis und ein Bachelorabschluss gehören zu unterschiedlichen Bildungswegen.

Der eidgenössische Fachausweis wird nach einer erfolgreichen eidgenössischen Berufsprüfung im Rahmen der höheren Berufsbildung erworben. Ein Bachelor ist dagegen ein Hochschulabschluss einer Universität, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule.

Der Fachausweis ist deshalb kein akademischer Hochschulabschluss, sondern eine beruflich ausgerichtete Qualifikation der höheren Berufsbildung. Er baut stark auf Berufspraxis und beruflicher Fachkompetenz auf.

Nein.

Der eidgenössische Fachausweis als Immobilienbewirtschafter/in ist nicht dasselbe wie ein höherer Abschluss im Bereich Immobilientreuhand.

Immobilienbewirtschafter/in mit eidg. Fachausweis und Immobilientreuhänder/in mit eidg. Diplom sind unterschiedliche Qualifikationen und liegen auf unterschiedlichen Stufen der höheren Berufsbildung.

Der Fachausweis kann jedoch eine wichtige Grundlage für eine weitere berufliche Entwicklung in der Immobilienbranche bilden. Wer sich später weiter spezialisieren und einen höheren Abschluss anstreben möchte, kann entsprechende weiterführende Bildungswege prüfen.

Nicht unbedingt.

Auch hier kommt es nicht allein auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder den Namen des Arbeitgebers an. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten du tatsächlich ausgeübt hast und ob diese den Anforderungen für die Zulassung zur Berufsprüfung entsprechen.

Wer beispielsweise drei Jahre bei einem Immobilienunternehmen gearbeitet hat, aber während dieser Zeit überwiegend allgemeine Administration ohne relevante Tätigkeiten in der Immobilienbewirtschaftung ausgeübt hat, kann nicht automatisch davon ausgehen, dass die gesamten drei Jahre als einschlägige Berufspraxis angerechnet werden.

Deshalb solltest du deine konkrete Berufstätigkeit anhand der aktuellen Zulassungsbedingungen prüfen, bevor du dich auf eine bestimmte Anzahl an anrechenbaren Praxisjahren verlässt.

Was gilt für die Ausbildung Immobilienbewirtschafter / Immobilienbewirtschafterin?

Die Weiterbildung zum Immobilienbewirtschafter / zur Immobilienbewirtschafterin mit eidg. Fachausweis ist ein berufsbegleitender Weg der höheren Berufsbildung, der fundierte Fachkenntnisse für die Bewirtschaftung von Immobilien vermittelt. Wichtig ist, zwischen einem Vorbereitungskurs, einem Zertifikatslehrgang und dem eigentlichen eidgenössischen Fachausweis zu unterscheiden.

Besonders bei den Zulassungsbedingungen solltest du dich nicht auf pauschale Aussagen verlassen: Vorbildung, Berufspraxis und die konkreten Tätigkeiten sind entscheidend. Prüfe deshalb vor Beginn der Weiterbildung, ob dein bisheriger Bildungs- und Berufsweg die Voraussetzungen für die spätere Berufsprüfung erfüllt.

Hier findest du passende Schulen und Lehrgänge für Immobilienbewirtschafter / Immobilienbewirtschafterin mit eidg. Fachausweis.

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