Leiter/ Leiterin in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP) (ehemals Institutionsleiter / Institutionsleiterin im sozialen und sozialmedizinischen Bereich (HFP)) (Region Zürich):
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Fragen und Antworten
Welche Module muss ich für die Heimleiter Ausbildung (ehemals Institutionsleiter, neu: Leiterin/Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen) absolvieren?
Die Kompetenznachweise, die Sie in den Modulen während Ihrer Ausbildung zum dipl. Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich erwerben, sind obligatorisch für die Anmeldung zur Abschlussprüfung. Diese sind: Sich führen, Andere führen, Teamorganisation planen und sicherstellen, Ziele setzen und Qualität sichern, Leadership entwickeln, Personalwesen gestalten; Marketing und Kommunikation steuern, Organisation und Qualität entwickeln, Finanzen steuern und Infrastruktur sicherstellen, Strategien mitgestalten.
Kann ich die HFP Institutionsleiter (ehemals Heimleiter Ausbildung, neu: Leiterin / Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen) wiederholen?
Sollten Sie die Abschlussprüfung zum/zur Leiterin / Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP) (ehemals Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich/Heimleiter) nicht beim ersten Mal bestehen, so haben Sie die Möglichkeit, diese bis zu zweimal zu wiederholen. Widerholt werden müssen jedoch nur die Prüfungsteile, die Sie nicht bestanden haben, nicht die komplette Abschlussprüfung.
Wie läuft die HFP zum/zur Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen ab? (ehemals Institutionsleiter/Heimleiter Ausbildung)?
Sobald die Ausschreibung für die Höhere Fachprüfung (HFP) zum/zur Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (ehemals Institutionsleiter Weiterbildung/Heimleiter Ausbildung) mindestens fünf Monate vor Beginn der Prüfung ausgeschrieben wurde und Sie sich fristgerecht angemeldet haben, wird über Ihre Zulassung entschieden. Sollten Sie zur Prüfung zugelassen und die Prüfung durchgeführt werden, erhalten Sie mindestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn ein Aufgebot.
Die Abschlussprüfung umfasst drei Prüfungsteile.
- Diplomprojekt (schriftlich, vorgängig erstellt)
- Fallstudie mit Fachgespräch (mündlich)
- Simulierte Führungssituation mit Fachgespräch (mündlich)
Welche Alternativen zur Ausbildung Leiterin / Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen gibt es?
Alternativen zur Ausbildung Leiterin / Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen sind beispielsweise Weiterbildungsstudiengänge an Fachhochschulen im Bereich Betriebswirtschaft für soziale Organisationen:
- CAS Betriebswirtschaft des Sozialwesens (FH)
- CAS Leadership und Führung im Sozial- und Gesundheitswesen (FH)
- CAS Leiten von Teams (FH)
- DAS Projekte leiten und Teams führen (FH,PH)
- CAS Sozialmanagement (FH)
- MAS in Management of Social Services (FH)
Gibt es die Heimleiter Weiterbildung bzw. Ausbildung zum/zur Institutionsleiter/in nicht mehr?
Die Ausbildung zum Heimleiter / zur Heimleiterin wurde per September 2011 aufgehoben und durch die Ausbildung zum Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich ersetzt.
Nun wurde auch diese Ausbildung per Februar 2023 aufgehoben und durch die Ausbildung zum/zur Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen ersetzt.
Welchen Abschluss brauche ich für die Institutionsleiter Weiterbildung (ehemals Heimleiter Ausbildung, neu: Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen)?
Zugelassen zur Abschlussprüfung wird, wer folgende Anforderungen erfüllt:
- Berufsprüfung für Teamleiter/Teamleiterin in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen mit eidg. Fachausweis, Tertiärabschluss oder gleichwertiger Abschluss im Sozial- und Gesundheitswesen und mind. 3 Jahre Berufspraxis in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen
Oder
- Tertiärabschluss oder gleichwertiger Ausweis und mind. dreijährige Berufserfahrung in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen und erforderlichen Branchenkenntnisse
Oder
- EFZ im Sozial- und Gesundheitswesen oder gleichwertiger Abschluss und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in sozialen oder sozialmedizinischen Organisationen
Oder
- Eidg. Fähigkeitszeugnis in einem anderen Bereich oder gleichwertiger Ausweis und mind. 5 Jahre Berufspraxis in sozialen oder sozialmedizinischen Organisationen und die erforderlichen Branchenkenntnisse
Und
- Drei Jahre Führungspraxis im Sozial- oder Gesundheitsbereich mindestens auf Stufe Teamleitung und Beleg der Leitung eines ganzen Bereiches einer Organisation im Sozial- oder Gesundheitsbereich
Sowie
- Eidg. Fachausweis als Teamleiter/Teamleiterin in sozialen und sozialmedizinischen Organisationen oder über die Kompetenznachweis der Module* 1, 2, 3 und Doppelmodul 4/5 sowie der Module 6, 7, 8, 9, 10 bzw. die entsprechenden Gleichwertigkeitsbestätigungen
Ist die Weiterbildung zum Institutionsleiter (ehemals Heimleiter Ausbildung, neu: Leiter/in von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen) bei allen Schulen anerkannt?
Bei den Lehrgängen an Schulen handelt es sich um Vorbereitungskurse, die Sie auf die eidgenössischen Prüfungen vorbereiten, in diesem Fall auf die zum/zur Leiterin / Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP) (ehemals Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich/Heimleiter). Der Weiterbildungslehrgang an sich ist nicht eidgenössisch anerkannt, lediglich der Abschluss, den Sie bei Bestehen der Abschlussprüfung erhalten. Um an der Prüfung teilnehmen zu können, ist es erforderlich, dass Sie die Kompetenznachweise der einzelnen Module nachweisen können, die Sie innerhalb der Weiterbildung absolvieren und ablegen. Daher ist der Lehrgang unabdingbar für die Höhere Fachprüfung (HFP). Erst wenn Sie diese Modulabschlüsse respektive eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorweisen können, sind Sie zur eidg. HFP zugelassen.
Infos, Tipps und Tests zu «Leiterin / Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Organisationen (HFP)» (früher: «Institutionsleiter/in im sozialen und sozialmedizinischen Bereich» bzw. «Heimleiter/in»)
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