Koch Gemeinschaftsgastronomie / Köchin Gemeinschaftsgastronomie (neue Bezeichnung: Chefköchin / Chefkoch): Ausbildung, Weiterbildung, Infos und Übersicht Schulen
Chefkoch / Chefköchin (ehemals Koch / Köchin Gemeinschaftsgastronomie): Eine neue Herausforderung
Fragen und Antworten
Welche Tätigkeiten üben Köche Gemeinschaftsgastronomie genau aus?
Ein Koch Gemeinschaftsgastronomie / eine Köchin Gemeinschaftsgastronomie mit eidgenössischem Fachausweis (heute Chefkoch / Chefköchin mit eidg Fachausweis) ist für die Planung und Berechnung von gastronomischen Speiseangeboten, die ressourcenschonende Zubereitung von Gerichten, verkaufsfördernde Massnahmen, die Optimierung und Gestaltung der Arbeitsabläufe, die Beschaffung von Maschinen und Apparaten, die Kennzahlenberechnung der Warenkosten, Lagerhaltung, Rezepturen und des Einkaufs sowie die Analyse der Wirtschaftlichkeit und gegebenenfalls Einleitung von entsprechenden Massnahen. Chefköchinnen und Chefköche FA sind für die Rekrutierung von Mitarbeitenden zuständig, sie erstellen Anforderungsprofile und -kriterien, stellen neue Mitarbeitende ein, führen und fördern diese und bilden Lernende aus. Als Fachkräfte kennen sie alle rechtlichen Vorschriften und halten diese ein, konzipieren Konzepte zur Lebensmittelsicherheit und Hygiene, Gesundheitsschutz, Kennzeichnungspflicht, etc. und sind für deren Umsetzung verantwortlich.
Kann ich gleich nach der Lehre zur Köchin die Weiterbildung zur Köchin Gemeinschaftsgastronomie machen?
Nach einer Berufslehre zum Koch EFZ / zur Köchin EFZ ist es nicht sofort möglich, eine Weiterbildung zum Koch Gemeinschafsgastronomie / zur Köchin Gemeinschaftsgastronomie respektive Chefkoch / Chefköchin mit eidg. Fachausweis zu beginnen. Für die Zulassung zur Berufsprüfung BP müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung (Datum des Anmeldeschlusses) mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Koch oder Köchin nachgewiesen werden, nach Erlangung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses.
Gibt es die Weiterbildung zum Koch Gemeinschaftsgastronomie nicht mehr?
Die Weiterbildung zum Koch Gemeinschaftsgastronomie / zur Köchin Gemeinschaftsgastronomie existiert nicht mehr unter der Bezeichnung „Gastronomiekoch / Gastronomieköchin mit eidg. Fachausweis / Koch oder Köchin Spital-, Heim,- Gemeinschaftsgastronomie“ sondern unter dem Titel: „Chefkoch / Chefköchin mit eidgenössischem Fachausweis“.
Muss ich für die Berufsprüfung zum Koch Gemeinschaftsgastronomie unbedingt eine Weiterbildung besuchen, oder kann ich auch ohne Kurs an der BP teilnehmen?
Der Besuch einer Weiterbildung zum Koch Gemeinschaftsgastronomie / zur Köchin Gemeinschaftsgastronomie und die Erlangung aller erforderlichen Modulabschlüsse ist notwendig für Zulassung zur Berufsprüfung (BP) Chefkoch / Chefköchin mit eidg. Fachausweis, sofern Sie nicht über einen Nachweis der Gleichwertigkeit verfügen. Erforderliche Modulabschlüsse sind: Lebensmittelkunde und Kochkunde; Marketing und Verkauf; Betriebsorganisation; Führung; Finanzen. Über die exakten Bestimmungen und Anforderungen informiert Sie der Bildungsanbieter via Kontaktformular.
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