«Fit für die Zukunft» – ist das Motto des Kaufmännischen Vereins für die Reform der kaufmännischen Grundbildung zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Mit der KV-Reform 2023 wurde die Ausbildung der Kaufleute an die Erfordernisse einer sich mit der fortschreitenden Digitalisierung laufend wandelnden Arbeitswelt angepasst.
Die KV-Lehre zur Kauffrau EFZ oder zum Kaufmann EFZ beginnt im August 2023 erstmals nach dem neuen Modell: Neu werden die Lernziele nicht mehr über Fächer wie Deutsch oder IKA (Information, Kommunikation, Administration), sondern anhand von fächerübergreifenden Handlungskompetenzbereichen definiert und geprüft. Angehende Kaufleute EFZ entwickeln nun ihre Fähigkeiten zum «Gestalten von Kunden- und Lieferantenbeziehungen», beim «Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt» usw. Die bisherigen zwei Varianten der Grundbildung – Basisvariante (B-Profil) und anspruchsvollere erweiterte Variante (E-Profil) – gibt es nicht mehr. Neu passen die Lernenden ihre Lehre über Wahlpflichtbereiche und Vertiefungsmöglichkeiten an ihre individuellen Stärken und Interessen an und dokumentieren ihre Leistungen in einem Portfolio.
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Ein kaufmännischer Abschluss ist nicht nur für Jugendliche attraktiv. Auch Erwachsene entscheiden sich häufig für eine kaufmännische Zusatzausbildung oder den Erwerb des kaufmännischen EFZ als definitiver Türöffner zur Welt der Dienstleistung und Administration.
Erwachsene können ein EFZ – wie Jugendliche – über die drei- bis vierjährige berufliche Grundbildung erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen* können sie das EFZ des Kaufmännischen Vereins aber auch in kürzerer Zeit erlangen, etwa mit einer verkürzten Lehre oder einer ein- bis zweijährigen Nachholbildung (Voll- oder Teilzeit).
Was verändert sich mit der KV-Reform 2023 in der Nachholbildung? Wie wird die berufliche Erfahrung, die jemand mitbringt, gemäss dem Anforderungskatalog der neuen Handlungskompetenzbereiche «übersetzt» und angerechnet? Wie steht es um die neue Regelung, dass Kenntnisse in nur einer Fremdsprache nicht mehr genügen, sondern in einer zweiten Fremdsprache mindestens mündliche Fähigkeiten gefordert sind? Gilt sie auch für die Nachholbildung und wenn ja, ab wann? Wer sorgt für die Bereitstellung von lernortübergreifenden Lerninhalten?
Im Detail sind diese Fragen bis jetzt (Juni 2023) noch nicht geklärt. Fest steht jedoch, dass verkürzte Nachholbildungen, die im Jahr 2024 beginnen, zwingend neuem Recht unterstehen (Quelle: Informationsblatt des SDBB vom 01.03.2023, Download hier).
Nun ist es Aufgabe der Kantone und der Handelsschulen, Lösungen auszuarbeiten. Vielleicht kreieren sie für die Nachholbildung freiwillige Unterrichtsmodule, die den obligatorischen Unterricht ergänzen und die Brücke schlagen zwischen KV-Vorbildung nach altem Recht und den neu definierten Anforderungen.
Einige öffentliche und private Handelsschulen bieten 2023 noch Nachholbildungen nach dem alten Modell an.
Wir sind gespannt, was für neue Möglichkeiten die KV-Reform 2023 in der Nachholbildung ab 2024 für Erwachsene schafft und was für Herausforderungen sie mit sich bringt.
*Informationen zur Nachholbildung für Erwachsene finden Sie in Kapitel 6 des kostenlosen Ausbildung-Weiterbildung.ch-Karriereratgebers «Aus- und Weiterbildung im betriebswirtschaftlichen Bereich».