Selbsttest Rechtsfachmann HF / Rechtsfachfrau HF: Passt dieser Lehrgang zu mir?

Sie interessieren sich für eine Weiterbildung im Paralegal-Bereich, genauer zur dipl. Rechtsfachfrau HF bzw. zum dipl. Rechtsfachmann HF? Finden Sie anhand unseres Selbsttests heraus, ob diese Ausbildung zu Ihnen passt.

Im Lauf des Test erhalten Sie zahlreiche Tipps und Informationen zu Inhalten der HF-Weiterbildung für Rechtsfachleute (früher «Rechtsassistentin HF/ Rechtsassistent HF»), zu den Zulassungsvoraussetzungen, den Kosten, zum Ausbildungsverlauf usw.

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Dipl. Rechtsfachfrau HF / dipl. Rechtsfachmann HF: Wie sieht ihr Berufsalltag aus?

Die dipl. Rechtsfachfrau HF und der dipl. Rechtsfachmann HF arbeiten in verantwortungsvollen Positionen in der öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft. Sie verfügen über breites und praxisorientiertes Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten (Zivil-, Straf-, Handels-, Wirtschafts-, Staats-, Verwaltungs- und Prozessrecht). Als qualifizierte Sachbearbeitende analysieren und bearbeiten sie einfachere juristische Aufgaben selbständig: Je nach Arbeitsort berät eine Rechtsfachfrau HF intern und extern in rechtlichen Fragen, erstellt und prüft Verträge oder Urkunden, bearbeitet Strafrechtsfälle und Betreibungen, stellt Unterlagen für Gerichtsprozesse zusammen usw.

Ein Rechtsfachmann HF bzw. eine Rechtsfachfrau HF dürfen nicht als Parteivertretung vor Gericht erscheinen – diese Rolle bleibt Anwältinnen und Anwälten vorbehalten. Erweist sich die Rechtslage in einem Fall als juristisch anspruchsvoller, wenden sich Rechtsfachleute HF an akademisch ausgebildete Juristinnen und Juristen.

Typische Arbeitsorte und Tätigkeiten sind:

  • öffentliche Verwaltungen: Erstellen von erstinstanzlichen Verfügungen, Vorarbeiten bei Einsprache- und Rekursentscheiden usw.
  • Anwaltskanzleien: Bearbeitung kleinerer Rechtsfälle, juristische Recherchen, Entwerfen von Urkunden und Registeranmeldungen usw.
  • KMU: Unterstützung der Geschäftsleitung in rechtlichen Fragen
  • Treuhandfirmen: Erstellen von Verträgen, z.B. für Liegenschaftsverkäufe und Nachfolgeregelungen von Firmen
  • Polizeikorps, Untersuchungsrichterämter: Abwicklung kleinerer Fälle (z.B. Strassenverkehrsdelikte, Drogendelikte)
  • Banken und Versicherungen: Mitarbeit in der Rechtsabteilung als Entlastung und Ergänzung zur Tätigkeit der Juristinnen und Juristen.

Die Weiterbildung und Berufsbezeichnung für Rechtsfachleute lautete bis 2017 «Rechtsassistentin HF/ Rechtsassistent HF». Sie ist umfassender als die Paralegal-Ausbildung zur 2022 eingeführten Berufsprüfung.

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Rechtsfachfrau HF / Rechtsfachmann HF arbeiten?

Zielgruppe, persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten: Für wen eignet sich dieser HF-Lehrgang?

Die Lehrgänge zur dipl. Rechtsfachfrau HF /zum dipl. Rechtsfachmann HF richten sich an Berufsleute (v.a. KV, aber auch Polizistinnen und andere Berufe), die

  • sich vertieft mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen und sich zur Fachkraft mit in der Wirtschaft oder in der öffentlichen Verwaltung vielseitig einsetzbarem Know-how weiterbilden wollen.
  • die eine juristische Arbeitsweise erlernen und sich breites Wissen in Zivil- und Zivilprozessrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Staats- und Verwaltungsrecht aneignen wollen.
  • einen eidg. anerkannten Abschluss der höheren Berufsbildung anstreben.

Dieser Beruf im Paralegal-Bereich verlangt die folgenden persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten: 

  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • exakte Arbeitsweise
  • Freude an administrativen Tätigkeiten
  • sehr gute kommunikative Fähigkeiten (mündlich und schriftlich)

Frage 2:

Gehören Sie zur Zielgruppe dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung zur dipl. Rechtsfachfrau HF / zum dipl. Rechtsfachmann HF

Die Weiterbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfau HF ist berufsbegleitend. Gestützt auf den Rahmenlehrplan verlangen die Schulen für die Zulassung:

  • eine studienbegleitende Berufstätigkeit von 50%, in der Rechtsfragen behandelt werden und das Gelernte praktisch angewandt werden kann.
  • einen Abschluss der Sekundarstufe II (oder gleichwertigen Abschluss). Je nach Art des Sekundarstufe II-Abschlusses umfasst die Weiterbildung insgesamt 3600 oder insgesamt 5400 Lernstunden:

Zulassung mit einschlägiger Vorbildung zur verkürzten Ausbildung (3600 Lernstunden) mit:

  • Abschluss als Kaufmann EFZ / Kauffrau EFZ
  • jedem anderen EFZ plus Berufsmaturität
  • gymnasialer Maturität
  • Fachmaturität
  • Abschluss der Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung oder allgemeinbildende Schulen) und Abschluss einer weiterführenden formalen Tertiärausbildung im juristischen, kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Bereich (z.B. Paralegal mit eidg. Fachausweis, technischer Kaufmann/-frau mit eidg. Fachausweis, Betriebswirtschafter/-in mit eidg. Diplom, Dipl. Betriebswirtschafter/-in NDS HF) oder einer Weiterbildung als Polizist/in mit eidg. Fachausweis. 

Zulassung ohne einschlägige Vorbildung zur längeren Ausbildung (5400 Lernstunden) mit:

  • nicht-kaufmännischem EFZ (ohne Berufsmaturität)
  • Fachmittelschulausweis 

Über die Zulassung mit anderen Abschlüssen und Werdegängen (sur dossier) entscheiden die Schulen bzw. Lehrgangsleitungen.

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?

Lernstoff, Inhalte und vermittelte Kompetenzen der Weiterbildung

Die Grundlagen der Weiterbildung zum dipl. Rechtfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF sind in einem Rahmenlehrplan festgehalten. Bei der Ausgestaltung der Lehrgänge haben die Höheren Fachschulen gewissen Spielraum, weshalb sich die Lehrpläne im Detail unterscheiden. Alle Lehrgänge vermitteln aber das Wissen und die erforderlichen Kompetenzen für die folgenden Handlungsbereiche:

  • Beschaffung und Aufbereitung von Informationen
  • Analyse und Beurteilung von Rechtslagen
  • Planung, Führung und Überwachung von Rechtsverfahren und -geschäften
  • Beratung interner und externer Ratsuchender
  • Erstellung und Prüfung von Urkunden
  • Bearbeitung verschiedener Aufgaben in Rechtsmittelverfahren

Zu den Fächern, in denen die Handlungskompetenzen zur Tätigkeit als dipl. Rechtsfachmann HF / dipl. Rechtsfachfrau HF vermittelt werden, gehören – je nach HF – zum Beispiel:

  • Einführung in die Rechtswissenschaft
  • verschiedene Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht usw.) im Grundstudium, später Vertiefungen (z.B. Bau-, Planungs- und Umweltrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Strafprozessrecht) 
  • Kommunikation und Konfliktmanagement
  • juristische Arbeitsweise
  • Rechtsmittelverfahren und Präsentationstechnik

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?

Kosten der Weiterbildung

Die Kosten für die Weiterbildung zum dipl. Rechtsfachmann HF / zur dipl. Rechtsfachfrau HF werden von den Höheren Fachschulen festgelegt und halb- oder vierteljährlich in Rechnung gestellt.

HF-Weiterbildungslehrgänge, die vom Sekretariat für Bildung Forschung und Innovation SBFI anerkannt worden sind, werden von den Kantonen subventioniert. Die Subventionen sind interkantonal geregelt und gelten für Studierende, die seit mindestens 2 Jahren in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnen. Über die Kurskosten für Studierende mit anderem Wohnsitz informieren die Schulen direkt. (Infos zur SBFI-Anerkennung finden Sie in den Antworttexten).

Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnen, müssen Sie insgesamt mit den folgenden Kostenpunkten rechnen:

  • Kurskosten: ca. CHF 2570–3600 pro Semester, d.h. für 6 Semester total ca. CHF 15'400–21'600
  • Prüfungsgebühr: bis ca. CHF 2200–3500
  • Weitere Kosten: Manche Schulen stellen die Kosten für Lehrmittel (bis ca. CHF 3000), Einschreibung (ca. CHF 250) usw. separat in Rechnung.

Erkundigen Sie sich bei der Schule Ihrer Wahl nach den effektiv zu erwartenden Kosten.

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, neben den Lebenshaltungskosten ca. CHF 17'600–25'100 für das Studium zu finanzieren?

Studiendauer, Umfang und Ablauf

Die Weiterbildung zum Rechtsfachmann HF / zur Rechtsfachfrau HF dauert 6 Semester und erfolgt berufsbegleitend; neben der Weiterbildung müssen die Lernenden im Umfang von mind. 50% an einer Stelle tätig sein, an der sie den Lernstoff anwenden können.

Die Weiterbildung wird in zwei Varianten angeboten:

  • einer kompakteren Variante für Lernende mit einschlägiger Vorbildung (mit KV EFZ, mit anderem EFZ und Berufsmaturität, mit gymnasialer oder Fachmaturität oder mit Abschluss Sekundarstufe II plus formaler Tertiärbildung im Bereich Recht oder Betriebswirtschaft/KV) im Umfang von total 3600 Lernstunden 
  • einer umfassenderen Variante für Lernende ohne einschlägige Vorbildung (mit nicht-KV EFZ ohne Berufsmaturität oder mit Fachmittelschulabschluss) im Umfang von total 5400 Lernstunden.

Die Lernstunden dieser HF-Paralegal-Ausbildung verteilen sich folgendermassen auf verschiedene Lernformen:

  • ohne einschlägige Vorbildung: ca. 1540 Std. Kontaktunterricht, 2400 Std. Selbststudium, 1080 Std. praktische Bildung, 380 Std. Qualifikationsverfahren
  • mit einschlägiger Vorbildung: ca. 1000 Std. Kontaktunterricht, 1500 Std. Selbststudium, 720 Std. praktische Bildung, 380 Std. Qualifikationsverfahren

Aufbau: Die ersten 4 Semester bilden das Grundstudium; die Semester 5 und 6 dienen der Vertiefung und Spezialisierung (hier können in der Regel Handlungsfelder ausgewählt werden, z.B. Sozialversicherungen, Umweltrecht, Aufgaben in der Gemeinde- oder kantonalen Verwaltung usw.).

Unterrichtsform: Die Weiterbildung zur dipl. Rechtsfachfrau HF / zum dipl. Rechtsfachmann HF findet je nach Schule und Ausbildungsangebot als Präsenzunterricht, online oder gemischt (hybrid oder blended) statt. Die Unterrichtszeiten werden von den Schulen festgelegt und variieren stark; in der Regel verteilen sie sich auf 3–4 Halbtage pro Woche (z.B. einen Abend plus ganzen Samstag pro Woche oder einen Nachmittag und Abend plus Samstagvormittag pro Woche). 

Individueller Lernaufwand: Für die Vor- und Nachbearbeitung des Unterrichts sowie die Selbstlernzeit sollten Sie genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil, Lerntempo und gewählten Ausbildungsmodell ab. Wir empfehlen, mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.

Frage 6:

Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?

Qualifikationsverfahren, Diplom und Titel

Während der Weiterbildung zur dipl. Rechtsfachfrau HF / zum dipl. Rechtsfachmann HF werden die Lernfortschritte laufend in Form von Semester- und Zwischenprüfungen sowie benoteten Semester- oder Projektarbeiten überprüft. Wer alle Qualifikationsleistungen erfolgreich erbracht hat, wird zum abschliessenden Qualifikationsverfahren zugelassen.

Die Verantwortung für das abschliessende Qualifikationsverfahren tragen die Höheren Fachschulen; diese legen die Bestimmungen und Details in einem Studienreglement fest.

Im Qualifikationsverfahren werden die (in Schritt 4 aufgelisteten) beruflichen Handlungskompetenzen geprüft. Es besteht aus (der Anfertigung) einer praxisorientieren Diplomarbeit und deren Präsentation und Diskussion im Fachgremium sowie aus einer schriftlichen Prüfung. Im Detail sehen die Prüfungsteile so aus:

Diplomarbeit: Die Kandidierenden verfassen eine praxisorientierte Diplomarbeit, in der sie sich mit einem Thema aus ihrem spezifisch vertieften Rechtsgebiet beschäftigen. Die Diplomarbeit soll einen praktischen Nutzen haben und eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Arbeitsfeld belegen. Der Aufwand zum Verfassen der Diplomarbeit beträgt mindestens 100 Stunden.

Mündliche Prüfung: Die Kandidierenden präsentieren das Thema ihrer Diplomarbeit (20 Minuten) und führen darüber im Anschluss ein Fachgespräch mit den anwesenden Expertinnen und Experten (mind. 20 Minuten).

Schriftliche Prüfung in Form von Fallstudien: Die Kandidierenden müssen Fallstudien zu konkreten Fällen aus der Praxis bearbeiten. Die Aufgaben werden so gestellt, dass ihre Bearbeitung sämtliche Handlungskompetenzfelder des Berufsprofils abdecken (mind. 25 Stunden). 


Diplom und Titel

Wer den Bildungsgang erfolgreich abschliesst, erhält ein eidgenössisch anerkanntes Diplom und darf den folgenden geschützten Titel führen:

  • Deutsch: Dipl. Rechtsfachfrau HF / Dipl. Rechtsfachmann HF
  • Französisch: Spécialiste en droit diplômée ES / Spécialiste en droit diplômé ES
  • Italienisch: Specialista legale dipl. SSS

Empfohlener Titel auf Englisch (nicht geschützt): Advanced Federal Diploma of Higher Education in Law

Die Berufsbezeichnung für Rechtsfachleute HF lautete bis 2017 «Rechtsassistentin HF/ Rechtsassistent HF. Wer den Berufstitel «dipl. Rechtsassistentin HF» bzw. «dipl. Rechtsassistent HF» führt, darf den neuen Titel übernehmen (ein neues Diplom wird nicht ausgestellt). Diese Weiterbildung ist umfassender als die Ausbildung zur 2022 eingeführten Berufsprüfung zum «Paralegal mit eidgenössischem Fachausweis».

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, das HF-Studium zum eidg. anerkannten HF-Diplom als Rechtsfachfrau HF / Rechtsfachmann HF zu bestehen?

Haben Sie sich bereits entschieden?
Oder möchten Sie mehr wissen?

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