Versicherungsfach-Experte: Schulen+Infos für Lehrgänge Versicherungsfach-Expertin / Versicherungsfach-Experte, Ausbildung, Weiterbildung
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Versicherungsfach-Expertin / Versicherungsfach-Experte
Fragen und Antworten
Ist die Ausbildung zum Versicherungsfach-Experten eidgenössisch anerkannt?
Die Bezeichnung Versicherungsfach-Experte / Versicherungsfach-Expertin ist keine exakt definierte Ausbildung oder Weiterbildung. So können Sie sich zum Versicherungsexperten auf sehr verschiedene Weisen ausbilden lassen, die eidgenössisch anerkannt sein können, jedoch nicht zwangsläufig sein müssen. Eine Berufsprüfung (BP), etwa zum Versicherungsfachmann / zur Versicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis, eine Höhere Fachprüfung (HFP) zum dipl. Sozialversicherungs-Experten / zur dipl. Sozialversicherungs-Expertin oder dipl. Pensionskassenleiter/in sind solche eidgenössisch anerkannten Weiterbildungen, ebenso wie selbstverständlich eidgenössische Fähigkeitszeugnisse (EFZ), Fachhochschulstudiengänge und Master of Advanced Studies (MAS) Weiterbildungsstudiengänge an Hochschulen.
Benötige ich für die Weiterbildung zum Sozialversicherungsexperten HFP einen Fachausweis?
Um sich zum Versicherungsfach-Experten / zur Versicherungsfach-Expertin respektive zum dipl. Sozialversicherungsexperten weiterbilden zu können, benötigen Sie entweder einen eidgenössischen Fachausweis als Sozialversicherungs-Fachfrau / Sozialversicherungs-Fachmann oder einen gleichwertigen Abschluss.
Brauche ich für die BP zum Versicherungsfachmann bereits Erfahrung in der Branche?
Berufserfahrung im Versicherungsbereich ist für die Weiterbildung zum Versicherungsfachmann / zur Versicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis Voraussetzung, um zur Berufsprüfung zugelassen zu werden. Mit Abschluss Kauffrau / Kaufmann Privatversicherung sind dies zwei Jahre in der Versicherungsbranche, mindestens drei Jahre, sofern Sie über eine andere mindestens dreijährige Berufsausbildung, einen Abschluss einer Handelsmittelschule oder gymnasiale Maturität verfügen, sowie den Abschluss Versicherungsvermittler VBV. Sind Sie nicht im Besitz einer dieser schulischen oder beruflichen Abschlüsse, so sind neben dem Ausweis Versicherungsvermittler VBA fünf Jahre Berufserfahrung, drei davon in der Versicherungsbranche vorzuweisen, um die Weiterbildung Versicherungsfach-Experte / Versicherungsfach-Expertin antreten zu können.
Muss eine Ausbildung zum Versicherungsfach-Experten unbedingt eidgenössisch anerkannt sein?
Nicht nur eidgenössische Weiterbildungen können Sie besuchen, um als Versicherungsfach-Experte oder Versicherungsfach-Expertin eine Anstellung zu finden, sondern auch berufsverbandsanerkannte Weiterbildungen, wie etwa mit dem Label edupool.ch. Dies kann, je nach Schule, beispielsweise bei der Ausbildung „Sachbearbeiter/n Sozialversicherung“ der Fall sein. Auch die Ausbildung zum Versicherungsvermittler VBV ist von der Finanzmarktaussicht (Finma) anerkannt.
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