Applikationsentwickler
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Applikationsentwickler – Unterstützen Sie im applikatorischen Bereich

Wenn es Ihr Ziel ist, als kompetenter Applikationsentwickler Ihre Dienste zu leisten, so empfiehlt sich für Sie eine Ausbildung bzw. Weiterbildung in der Applikationsentwicklung. Passend wären beispielsweise die Zertifikats-Informatikausbildungen ICT Assistant/Professional Applications SIZ mit eidgenössischem Fachausweis oder die Hochschulweiterbildung CAS Softwareentwicklung (FH). Möglich ist auch ein CAS Business Software Development (FH), ein Zertifikatslehrgang in Software Engineering sowie ein Studiengang an einer Höheren Fachschule (HF) in Softwareengineering. Für Zertifikatsausbildungen in diesem Themengebiet sollten Sie allerdings Erfahrungen und praktische Kompetenzen als Informatik-Anwender mitbringen. Mit einer abgeschlossenen ECDL Advanced Ausbildung erfüllen Sie bereits schon die Voraussetzungen und somit steht Ihnen als angehender Applikationsentwickler nichts mehr im Wege.

 

Als Entwickler von Applikationen haben Sie die Fähigkeit, andere Personen mit einfacheren applikatorischen Anwendungen zu unterstützen. Sie können Ihre Kompetenzen im beruflichen Umfeld anwenden und beispielsweise Automationen durchführen. Während der modular aufgebauten Ausbildung zum Applikationsentwickler werden Sie auf eine theoretische und praktische Prüfung vorbereitet. Während der Ausbildung beschäftigen Sie sich mit Themen wie Werbeauftritte gestalten oder Datenbänke verwalten. Sie lernen die Sicherheitsrisiken kennen und können Massnahmen zur Verhinderung anwenden. Zudem werden Sie mit Problemstellungen konfrontiert, welche Sie erfolgreich lösen.

 

Sind Sie interessiert und möchten Sie im beruflichen Umfeld als qualifizierter Applikationsentwickler Informatik-Anwender unterstützen? Suchen Sie nach näheren Informationen oder hilfreichen Tipps zu diesem Thema oder anderen aus dem Bereich der Informationstechnologie (IT)? Angebote von erstklassigen Anbietern finden Sie auf dem Schweizer Bildungsportal im Bereich Informatik.

Fragen und Antworten

Es gelten folgende Zulassungsbedingungen für die Berufsprüfung ICT-Applikationsentwickler / ICT-Applikationsentwicklerin mit eidgenössischem Fachausweis - genannt ICT-Application Development Specialist mit eidg. Fachausweis:

  • eidg. Fähigkeitszeugnis (Lehrabschluss) als Informatiker / Informatikerin und mindestens zwei Jahre Berufspraxis in der Applikationsentwicklung.

oder

  • ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einer der folgenden Abschlüsse und mindestens vier Jahre Berufspraxis  im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie, davon mindestens zwei Jahre in der Applikationsentwicklung:
    • eine gymnasiale Maturität
    • eine Fachmaturität
    • eine Berufsmaturität
    • oder eine gleichwertige Qualifikation

oder

  • eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologie, davon mindestens zwei Jahre in der Applikationsentwicklung

Die Berufspraxis muss vor Beginn der Prüfung erworben worden sein. Über die Gleichwertigkeit ausländischer Ausweise und Diplome entscheidet das SBFI. Erkundigen Sie sich sicherheitshalber auch bei Ihrer Schule über die Zulassungsbedingungen.

Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Ausbildung für Erwachsene, ein eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ)zum Informatiker / zur Informatikerin zu erlangen.  Dieses Bildungsangebot richtet sich an Personen, die entweder über ein Maturitätszeugnis verfügen, oder die bereits in der Applikationsentwicklung tätig sind oder die gerne in diesem Bereich einsteigen möchten und über eine abgeschlossene Lehre verfügen. Innerhalb von zwei Jahren werden Sie berufsbegleitend zum/zur Informatiker/in EFZ ausgebildet, wobei Sie 60 bis 100 Prozent in einem IT-Betrieb arbeiten und samstags bzw. nach Feierabend am Unterricht teilnehmen.
Für Absolventen / Absolventinnen der Berufsprüfung ICT-Applikationsentwickler / ICT-Applikationsentwicklerin mit eidgenössischem Fachausweis, die den nächsten Karriereschritt planen und eine leitende Position in der IT-Branche anstreben, besteht die Möglichkeit den Bildungsgang Höhere Fachprüfung Informatiker / Informatikerin mit eidgenössischem Diplom zu besuchen.

ICT-Applikationsentwickler / ICT-Applikationsentwicklerinnen sind imstande komplexe Geschäftsprozesse zu analysieren, Systemanforderungen zu definieren und geeignete Applikationen zu konzipieren. Als Projektmitglied oder Leiter eines Programmierteams realisieren sie Applikationen unter Berücksichtigung von technischen, funktionalen und qualitativen Anforderungen. Vom konzeptionellen Design bis zur Implementierung einer Applikation sind sie für den ganzen Entwicklungsprozess verantwortlich. Eine weitere Kernkompetenz liegt im Releasemanagement. Sie entwickeln Change Requests für die Releases und sind für deren Implementierung verantwortlich.

Tipps, Tests und Infos zu «ICT-Application Development Specialist mit eidg. Fachausweis» (ehemals ICT-Applikationsentwickler)

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Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

Erfahrungen, Bewertungen und Meinungen zur Ausbildung / Weiterbildung

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Sich weiterzubilden ist nicht nur wichtig, um die berufliche Attraktivität halten bzw. steigern zu können, nach wie vor ist die Investition in eine Aus- oder Weiterbildung der effizienteste Weg, um die Chancen auf eine Lohnerhöhung zu steigern.

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CAS Software Engineering (FH)  ( Zürich
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CAS .NET Industrial (FH)  ( Ostschweiz
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CAS .NET Commercial (FH)  ( Ostschweiz
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DAS .NET Software Engineering (FH)  ( Ostschweiz
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