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Compliance meint kurz zusammengefasst die Regeltreue bzw. Regelkonformität von Unternehmen. Es geht also um die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen (Gesetzen), Richtlinien und freiwilligen Kodizes, also Verhaltenscodexes (auf Englisch: Code of Conduct). Die Verantwortung von Compliance bzw. eben der Einhaltung bindender Bestimmungen, wie rechtlich verbindliche Vorschriften und unternehmensinterne Richtlinien, liegt in der Regel beim Vorstand.

Compliance ist somit nicht nur ein abstrakter Begriff, der seinen Ursprung im angloamerikanischen Raum hat, sondern ein unmissverständliches Regelwerk, welches verbindlich und gültig ist. Es kann Verstösse aufdecken aber auch als Prävention dienen. Dafür ist der Aufbau eines systematischen sowie massgeschneiderten und laufend aktualisierten Compliance Management System (CMS) notwendig. Meist werden darin vorsorgliche Massnahmen definiert, wozu auch gezielte Schulungen, also Aufklärung und Weitergabe von Informationen an Mitarbeitende, gehört. Weiter beinhaltet das CMS auch die Überwachung und Kontrolle von unternehmensinternen Abläufen und Vorgängen. Qualfizierte Fachkräfte mit einer Compliance-Ausbildung/Weiterbildung oder Kurs/Seminar, die nicht nur über spezifisches Fachwissen sondern auch über Praxiserfahrung zum Thema verfügen, sind entsprechend gefragt.

Compliance ist praktisch in jedem Unternehmen und Branche vorzufinden. So nicht nur in den hochregulierten Branchen, sondern eben auch in der Verwaltung, Hochschulen, NGOs oder in Industrie-, Handel- und Dienstleistungsunternehmen. Eine Compliance-Ausbildung/Weiterbildung, Kurs/Seminar vermittelt unter anderem Kenntnisse in Compliance, Regulation, Compliance Management Systems (CMS), Risikoanalyse, Corporate Governance, Accounting, Wirtschaftskriminalität, Korruptionsprävention, HR-Compliance, Kartellrechtsprävention, Betrugs- und Geldwäscheprävention sowie geläufige Compliance-Tools.

Ambitionierte Juristen, Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüferinnen, Führungskräfte, Verwaltungsräte, Vorstandsmitglieder oder auch Compliance-Beauftrage, die ihr Wissen vertiefen und ihre Kompetenzen erweitern möchten, werden von einer Compliance-Ausbildung/Kurs sicherlich profitieren.

Fragen und Antworten

In einer Compliance-Ausbildung/Weiterbildung/Kurs bekommen Sie grundlegende Kenntnisse zu Compliance und Regulation vermittelt. In der Regel wird auf folgende generelle Themen eingegangen:

  • Compliance Management
  • Compliance-Kommunikation
  • Compliance Risiken: Prävention zu Korruption, Geldwäsche- und Betrug, Kartellrecht
  • Umgang und Anwendung von Compliance-Tools

Je nach Lehrgang sind auch Vertiefungsmöglichkeiten wählbar, wie zum Beispiel zu Compliance im Personalwesen.

Die Zulassungsbedingungen für Compliance-Weiterbildungen/Ausbildungen/Kurse oder Seminare können von Anbieter zu Anbieter variieren.

Für einen CAS, also Certificate of Advanced Studies auf Stufe Fachhochschule (FH) wird in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie einschlägige Berufserfahrung verlangt.

Bildungswege über die Höhere Berufsbildung sowie langjährige einschlägige Praxiserfahrung können je nachdem über den “Sur Dossier“-Weg, also die individuelle Beurteilung des Lebenslaufes durch die Studiengangsleitung, anerkannt werden.

Für verbindliche Informationen zu den jeweiligen Zulassungsbedingungen kontaktieren Sie den Anbieter Ihrer Wahl bitte gleich direkt.

Unter dem Begriff Compliancekultur wird eine Verhaltensweise und Grundeinstellung eines Unternehmens gemeint, das es auch allen Unternehmensbeteiligten sowie Lieferanten und Kunden vermittelt. Es soll somit die Bedeutung vermittelt werden, die ein Unternehmen der Beachtung und Einhaltung von Regeln beimisst. Zugleich soll damit auch ein regelkonformes Verhalten gefördert werden.

In der Regel wird die Compliancekultur auch im sogenannten Code of Conduct, also Verhaltenskodex festgehalten, im Intranet eines Unternehmens veröffentlicht sowie in der externen (öffentlichen) Kommunikation verwendet.

Compliance verfolgt vor allem vorrangige Ziele, wie zum Beispiel die Minimierung von Risiken für Unternehmen und somit auch zum Schutz des Unternehmens. Des Weiteren auch die Steigerung der Effizienz und Effektivität. Es hat somit auch betriebswirtschaftliche Effekte, weil der Verstoss von Compliance-Vorschriften weitreichende Folgen und Auswirkungen haben kann. Nebst Geldstrafen muss auch mit einem Reputationsverlust gerechnet werden.

Den Verantwortlichen blühen nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie beispielsweise die Kündigung, sie können auch über gerichtliche Instanzen zu Geld- und/oder Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Eine Compliance-Ausbildung/Weiterbildung richtet sich in erster Linie an Fach- und Führungskräfte, die sich bei ihrer Arbeit mit der Thematik auseinandersetzen. Hierzu gehören auch Verwaltungsräte, Wirtschaftsprüferinnen, Juristen oder höhere Beamte.  

Im Zuge der zunehmenden Herausforderungen für Unternehmen rund um die Compliance-Thematik ist die Nachfrage nach Absolventen und Absolventinnen einer Compliance-Weiterbildung/Kurs entsprechend hoch und wird wohl auch zukünftig noch weiter steigen. 

Sie verfügen nicht nur über die erforderlichen Fachkenntnisse, sondern eben auch über die ebenso notwendige Berufserfahrung. Damit sind sie in der Lage nicht nur die relevanten Handlungsfelder zu identifizieren, sondern auch Risiken rechtzeitig zu eruieren.

Des Weiteren können sie beurteilen, ob ein Unternehmen bereits über ausreichende Compliance-Strukturen bzw. ein Compliance Management System (CMS) verfügt oder ob die Notwendigkeit besteht, ein solches zu entwickeln, zu aktualisieren bzw. anzupassen.

Wenn Compliance nicht eingehalten wird, also gegen gesetzliche Vorgaben und/oder unternehmensinterne Regeln verstossen wird (nonkonformes Verhalten), ist mit weitreichenden Konsequenzen zu rechnen. Diese können unter anderem Gewinnabschöpfung, Bussgeldern oder das Absprechen des durch den Gesetzesverstoss erzielten Gewinnes sein. Hinzu kommen nebst dem zu befürchteten Imageschaden/Reputationsverlust auch interne und/oder externe Kosten für gerichtliche Verfahren und/oder Schadenersatzansprüche.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Gesetze verletzen, müssen ebenfalls mit entsprechenden Konsequenzen rechnen wie zum Beispiel Freiheits- und/oder Geldstraffen, Kündigung oder Schadenersatzforderungen.

Redaktionelle Leitung:

Stefan Schmidlin, Bildungsberatung, Content-Team Modula AG

Quellen

Website des Schweizerischen Sekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI , Website www.berufsberatung.ch (offizielles schweizerisches Informationsportal der Studien-, Berufs- und Laufbahnberatung) sowie Websites und anderweitige Informationen der Berufsverbände und Bildungsanbieter.

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