Erwachsene, die einen anderen Beruf erlernt haben, aber schon länger (ohne entsprechende Ausbildung) in der Informatik arbeiten und umsatteln möchten, haben verschiedene Möglichkeiten, zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ als Informatikerin oder Informatiker zu kommen: über eine verkürzte schulische Ausbildung, eine verkürzte Lehre, durch selbständige Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) oder durch Anrechnung bisheriger Leistungen (Validierungsverfahren).
Das EFZ in Informatik ist eine der beruflichen Grundbildungen, die über zwei Wege erworben werden können: via Lehre in einem Betrieb oder an einer Schule. Das gilt für Jugendliche auf dem ersten beruflichen Bildungsweg genauso wie für Erwachsene, die später einsteigen. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Erwachsene eine verkürzte schulische Ausbildung zum EFZ in Informatik absolvieren. Solche Ausbildungen werden von öffentlichen und privaten Schulen angeboten.
Die verkürzte schulische Ausbildung ist in allen drei Fachrichtungen (Applikationsentwicklung, Systemtechnik, Betriebsinformatik) möglich. Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend: Sie besuchen einerseits die Schule, wo Sie die Berufskunde lernen. Die berufliche Praxis erwerben Sie an Ihrem Arbeitsplatz oder in einem Praktikumsbetrieb. Am Ende absolvieren Sie die reguläre Abschlussprüfung und erhalten das eidg. Fähigkeitszeugnis als Informatiker oder Informatikerin EFZ.
Für Informationen zur verkürzten Berufslehre, zur direkten Zulassung zum Qualifikationsverfahren und dem Validierungsverfahren wenden Sie sich an das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons: Adressen Berufsbildungsämter
Anbieter «Informatikerin / Informatiker Berufsumsteiger (EFZ)»