Alternative Wege zum kaufmännischen Lehrabschluss «Kauffrau / Kaufmann (EFZ)»

Neben dem üblichen Weg, einer drei- oder vierjährigen Lehre gibt es 3 andere Möglichkeiten, zu einem Lehrabschluss als Kauffrau / Kaufmann mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu kommen.

  • Besuch einer (privaten oder öffentlichen) Handelsschule (für Jugendliche und Erwachsene möglich)
  • Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV (für Erwachsene mit 3 Jahren Berufserfahrung im Büro)
  • Validierung von Bildungsleistungen (für Erwachsene mit 3 Jahren Berufserfahrung im Büro)

1. Besuch einer privaten oder öffentlichen Handelsschule

Es gibt Schulen, die Klassen für Jugendliche anbieten und Schulen, die sich ganz an Erwachsene richten.

Die Ausbildung Kauffrau / Kaufmann (EFZ) dauert drei Jahre und besteht aus drei Teilen:

  1. Drei Semester Schule. Nach zwei Semestern ist häufig als Zwischenabschluss die Prüfung zum Bürofachdiplom VSH möglich und nach dem dritten Semester die Prüfung zum Handelsdiplom VSH oder Edupool
  2. Dann folgt ein Jahr Berufspraktikum in einer kaufmännischen Stelle
  3. Dann folgt nochmals ein Semester Schule, das vorwiegend der Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung (QV) als Kaufmann / Kauffrau dient.

Am Ende gehen die Absolventinnen und Absolventen an die eidgenössische Lehrabschlussprüfung (QV) und wer sie besteht, erhält das eidg. Fähigkeitszeugnis als Kaufmann / Kauffrau EFZ

Grafisch dargestellt sieht die Ausbildung an einer Handelsschule so aus:

1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester
Schule

Schule

am Ende Bürofachdiplom

Schule

am Ende Handelsdiplom

Praktikum Praktikum

Schule

am Ende Lehrabschluss QV

 

2.  Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV

Erwachsene, die seit mind. 5 Jahren auf dem Büro arbeiten, können den verkürzten Weg der so genannten Nachholbildung für Erwachsene zum Kaufmann / Kauffrau Abschluss gehen.

  • Sie müssen kein Praktikum mehr machen, weil sie die Berufspraxis mit ihrer Berufstätigkeit nachweisen können
  • Für den theoretischen Unterricht können sie entweder mit den Jugendlichen zusammen die Berufsfachschule besuchen (tagsüber unter der Woche) oder sie besuchen spezielle Vorbereitungskurse für Erwachsene (abends oder an Samstagen). Wer sehr diszipliniert ist und leicht lernt, kann sich den Schulstoff auch im Selbststudium aneignen.
  • Dann nehmen sie ebenfalls an der regulären eidgenössische Lehrabschlussprüfung (QV) teil und wer sie besteht, erhält das eidg. Fähigkeitszeugnis als Kaufmann / Kauffrau EFZ

3.  Validierung von Bildungsleistungen

Erwachsene, die seit ca. 5 Jahren auf dem Büro arbeiten, haben auch die Möglichkeit, über ein Validierungsverfahren nachzuweisen, dass sie über alle Kompetenzen verfügen, die sonst mit der Lehrabschlussprüfung (QV) geprüft werden.

Damit können Sie das eidg. Fähigkeitszeugnis Kaufmann / Kauffrau erhalten, ohne die Lehrabschlussprüfung (QV) ablegen zu müssen.

Der Weg zur Validierung der Bildungsleistungen läuft in 5 Schritten ab:

  1. Information und Beratung. Die Beratungsstelle Ihres Wohnkantons informiert Sie über Ihre Möglichkeiten
  2. Bilanzierung: Sie dokumentieren Ihre beruflichen Handlungskompetenzen gemäss dem Qualifikationsprofil des Berufsabschlusses Kaufmann /Kauffrau (EFZ)
  3. Beurteilung: Expertinnen und Experten des Berufs beurteilen Ihre Dokumentation
  4. Validierung: Sie erhalten eine Bestätigung, welche Lernleistungen Ihnen angerechnet werden und wo Sie evtl. noch etwas nachlernen müssen.
  5. Zertifizierung: Wenn Sie für alle notwendigen Lernleistungen die Bestätigungen haben, wird Ihnen das EFZ als Kaufmann / Kauffrau ausgestellt.

Hier finden Sie die Adressen der Beratungsstellen aller Kantone: http://adressen.sdbb.ch/

 

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