Medizinische Grundlagen: Für welche Tätigkeiten brauche ich diesen Kurs?
Wer im Gesundheitsbereich tätig sein will, muss über die Anatomie des menschlichen Körpers, seine Physiologie, über Krankheiten, Psychologie usw. Bescheid wissen.
- Bei den schulmedizinisch ausgerichteten Berufen von Fachleuten Gesundheit EFZ bis zum universitären Medizinstudium und Abschluss als Arzt oder Ärztin wird dieses Wissen als Teil der Ausbildung vermittelt.
- Im Bereich der Naturheilkunde/Alternativmedizin und Komplementärtherapie hängen Form, Inhalt und Umfang der Ausbildungen von der angestrebten Tätigkeit bzw. Therapiemethode, den Bildungsanbietern und den persönlichen Zielen ab. Viele Methoden verlangen den Erwerb von medizinischen Kenntnissen, und zwar in Form der Zertifikatskurse «medizinische Grundlagen».
Das heisst, wer beispielsweise als Atemtherapeut, Gestalttherapeutin, Shiatsu-Therapeutin oder mit Alexander-Technik, Hypnose usw. arbeiten möchte, muss eine solche medizinischen Grundausbildung absolvieren. Wer bereits über einen schulmedizinisch basierten Ausbildungsabschluss im Gesundheitswesen verfügt, muss den medizinischen Grundlagenkurs nicht nochmals besuchen.
Die meisten Anbieter von alternativmedizinischen oder komplementärtherapeutischen Ausbildungen bieten deshalb auch medizinische Grundlagenkurse an; diese können teils unabhängig von anderen Kursen besucht werden, teils sind sie in einen Ausbildungsgang integriert.
Medizinische Grundlagen im Stufen-System erfahrungsmedizinischer Ausbildungen
Die Bildungswege, die zur Anerkennung durch die ASCA* und EMR* führen können, verlaufen über 3 oder 4 Stufen:
- Medizinische Grundlagen Stufe 1 (für alle Methoden)
- Methoden-spezifische Ausbildung
- Erweiterte schulmedizinische Grundlagen Stufe 3 (nur für bestimmte Methoden gefordert)
- Methodenspezifische Weiterbildung
* Zwei Registrierungsstellen definieren seit 1991 bzw. 1999 die Ausbildungsstandards in der Erfahrungsmedizin und Komplementärtherapie: das Erfahrungsmedizinische Register EMR und die Stiftung ASCA (weitere Informationen unter www.artecura.ch/leistungstraeger1.html; s. auch den Trunc Commun Komplementärtherapie). Sie sind die massgeblichen Institutionen zur Anerkennung der entsprechenden Ausbildungen. Ihre Anerkennung bürgt für Qualität und ermöglicht bei einigen Methoden, dass sich die Krankenkassen an den Behandlungskosten beteiligen.