Welche Ausbildungen gibt es, um HR-Assistentin / HR-Assistent (ehemals Personalassistentin) zu werden? Was sind die Zulassungsbedingungen und welchen Abschluss wird verliehen?

Der Weg zur HR-Assistentin / zum HR-Assistenten verläuft über einen Kurs der nicht-formalen Weiterbildung. Er schliesst mit einem schuleigenen Zertifikat (interne Prüfung) und/oder mit einem HRSE-Zertifikat (externe Prüfung) ab.
Achtung: Bei der HR-Assistentin Ausbildung mit HRSE-Zertifikat handelt es sich um eine Zusatzqualifikation und ist keine berufliche Grundbildung/Lehre. Das HRSE-Zertifikat ist zwischen der beruflichen Grundbildung und der Höheren Berufsbildung angesiedelt.

Zulassungsbedingungen:

Die Zulassungsbedingungen für einen Lehrgang zum HR-Assistent/zur HR-Assistentin (ehemals Personalassistentin) mit internem Abschluss (schuleigenes Zertifikat) kann von der jeweiligen Schule selbst festgelegt werden, sie können deshalb von Schule zu Schule variieren. Oft werden folgende Punkte genannt, die für eine Teilnahme zu erfüllen sind oder empfohlen werden:

  • EFZ oder EBA, Maturität oder gleichwertiger Abschluss
  • 24 Monate mit beruflicher Grundbildung bzw. 48 Monate ohne berufliche Grundbildung allgemeine Berufs- und/oder Praktikumserfahrung nach Erstabschluss. Teilzeitpensen werden pro Rata angerechnet.
  • Erste kaufmännische Grundkenntnisse und Büroerfahrung empfehlenswert
  • Erste Erfahrungen in den Bereichen Personaladministration, Sozialversicherungen, Lohnbuchhaltung und Arbeitsrecht wünschenswert oder manchmal auch vorausgesetzt
  • Gute bis sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (Level B2–C1)

Für die Zulassung zur gesamtschweizerischen HRSE-Zertifikatsprüfung für HR-Assistentin / HR-Assistent (ehemals Personalassistent/in) gelten folgende Voraussetzungen gemäss Prüfungsordnung:

  • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Eidg. Berufsattest (EBA), gymnasiale Matura oder gleichwertiger Abschluss und 2 Jahre allgemeine Berufs- und/oder Praktikumserfahrung nach Abschluss der Erstausbildung (Teilzeitbeschäftigungen werden pro Rata angerechnet)
  • Ohne Abschluss einer berufliche Grundbildung/gymnasialen Matura müssen 4 Jahre allgemeine Berufserfahrung vorgewiesen werden können

Hinweis: Ein Zivildienst von mindestens einem Jahr oder die Zeit als Durchdiener im Militär werden als Berufserfahrung anerkannt.

Titel:

  • Schuleigenes Zertifikat: HR-Assistentin / HR-Assistent (Name des Anbieters)
  • HRSE-Zertifikat: HR-Assistentin / HR-Assistent mit Zertifikat von HRSE Human Resources Swiss Exams

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