Wer als HR-Assistentin oder HR-Assistent (ehemals Personalassistent/in) im Personalwesen arbeiten möchte, kann verschiedene Weiterbildungswege wählen. Je nach Anbieter schliesst die Ausbildung mit einem schuleigenen Zertifikat, einer externen Zertifikatsprüfung oder mit einer Kombination aus beidem ab.
Wichtig ist dabei, zwischen dem Zugang zu einem Lehrgang und der Zulassung zur HRSE-Zertifikatsprüfung zu unterscheiden. Diese beiden Voraussetzungen sind nicht automatisch identisch.
Im Bereich HR-Assistenz gibt es unterschiedliche Bildungsangebote. Je nach Lehrgang und Anbieter sind beispielsweise folgende Abschlüsse möglich:
Welcher Weg für dich geeignet ist, hängt unter anderem von deiner bisherigen Ausbildung, deiner Berufserfahrung und deinen beruflichen Zielen ab.
Die Zulassungsbedingungen für einen Lehrgang zum/zur HR-Assistent/in mit schuleigenem Abschluss legt grundsätzlich der jeweilige Bildungsanbieter fest. Deshalb können sich die Voraussetzungen von Schule zu Schule unterscheiden.
Häufig werden beispielsweise folgende Voraussetzungen genannt:
Je nach Lehrgang können zusätzliche Anforderungen gelten. Teilweise werden auch erste praktische Erfahrungen in Bereichen wie Personaladministration, Sozialversicherungen, Lohnwesen oder Arbeitsrecht empfohlen.
Wichtig: Diese Angaben beziehen sich auf die Aufnahme in einen konkreten Lehrgang. Sie sind nicht automatisch gleichbedeutend mit den Voraussetzungen für die HRSE-Zertifikatsprüfung.
Informiere dich deshalb beim jeweiligen Bildungsanbieter, welche Voraussetzungen für den von dir gewünschten Lehrgang gelten.
Für die HRSE-Zertifikatsprüfung HR-Assistent/in gelten dagegen die von HRSE festgelegten Zulassungsbedingungen.
Gemäss den aktuellen Prüfungsbestimmungen werden grundsätzlich folgende Voraussetzungen unterschieden:
Bei Teilzeitbeschäftigungen wird die Berufserfahrung entsprechend dem Beschäftigungsgrad angerechnet.
Für die Zulassung zur HRSE-Prüfung sind die jeweils aktuellen Bestimmungen von HRSE massgebend. Deshalb solltest du vor der Anmeldung prüfen, ob du die geforderten Nachweise tatsächlich erfüllst.
Ein Vorbereitungskurs kann dir das notwendige Fachwissen für die HRSE-Prüfung vermitteln. Die Teilnahme an einem solchen Lehrgang bedeutet jedoch nicht automatisch, dass du zur HRSE-Prüfung zugelassen bist.
Vereinfacht gesagt:
Lehrgang → Voraussetzungen des Bildungsanbieters
HRSE-Zertifikatsprüfung → Zulassungsvoraussetzungen von HRSE
Diese Unterscheidung ist bei der Wahl der Ausbildung besonders wichtig.
Je nach gewähltem Bildungsweg kann der Abschluss unterschiedlich bezeichnet sein.
Bei bestimmten alternativen Bildungswegen kann anstelle des direkten HRSE-Zertifikats eine HRSE-Äquivalenz vorgesehen sein. Dazu gehören beispielsweise der Abschluss HR-Assistent/in VSH Management oder – bei Erfüllung der entsprechenden Bedingungen – der Abschluss Sachbearbeiter/in Personalwesen edupool.ch.
Eine HRSE-Äquivalenz ist dabei nicht dasselbe wie ein direkt von HRSE ausgestelltes Zertifikat. Entscheidend sind die jeweils geltenden Bedingungen für die Anerkennung.