Welche Ausbildungen gibt es, um HR-Assistentin / HR-Assistent (ehemals Personalassistentin) zu werden? Was sind die Zulassungsbedingungen und welchen Abschluss wird verliehen?

Wer als HR-Assistentin oder HR-Assistent (ehemals Personalassistent/in) im Personalwesen arbeiten möchte, kann verschiedene Weiterbildungswege wählen. Je nach Anbieter schliesst die Ausbildung mit einem schuleigenen Zertifikat, einer externen Zertifikatsprüfung oder mit einer Kombination aus beidem ab.

Wichtig ist dabei, zwischen dem Zugang zu einem Lehrgang und der Zulassung zur HRSE-Zertifikatsprüfung zu unterscheiden. Diese beiden Voraussetzungen sind nicht automatisch identisch.

Welche Ausbildungen führen zum Abschluss als HR-Assistent/in?

Im Bereich HR-Assistenz gibt es unterschiedliche Bildungsangebote. Je nach Lehrgang und Anbieter sind beispielsweise folgende Abschlüsse möglich:

  • HR-Assistent/in mit schuleigenem Zertifikat: Der Lehrgang wird mit einer internen Prüfung und einem Zertifikat des jeweiligen Bildungsanbieters abgeschlossen.
  • HR-Assistent/in mit HRSE-Zertifikat: Der Lehrgang bereitet auf die externe HRSE-Zertifikatsprüfung vor. Das HRSE-Zertifikat wird nach erfolgreichem Bestehen der entsprechenden Prüfung verliehen.
  • HR-Assistent/in VSH Management mit HRSE-Äquivalenz: Dieser Abschluss wird vom VSH angeboten und kann unter den geltenden Voraussetzungen als HRSE-äquivalent anerkannt werden.
  • Sachbearbeiter/in Personalwesen edupool.ch: Dieser Abschluss bietet einen breiter angelegten Einstieg ins Personalwesen und kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine HRSE-Äquivalenz ermöglichen.

Welcher Weg für dich geeignet ist, hängt unter anderem von deiner bisherigen Ausbildung, deiner Berufserfahrung und deinen beruflichen Zielen ab.

Zulassung zum Lehrgang: Was verlangt die Schule?

Die Zulassungsbedingungen für einen Lehrgang zum/zur HR-Assistent/in mit schuleigenem Abschluss legt grundsätzlich der jeweilige Bildungsanbieter fest. Deshalb können sich die Voraussetzungen von Schule zu Schule unterscheiden.

Häufig werden beispielsweise folgende Voraussetzungen genannt:

  • EFZ, EBA, Maturität oder ein gleichwertiger Abschluss
  • allgemeine Berufs- und/oder Praktikumserfahrung
  • kaufmännische Grundkenntnisse oder erste Büroerfahrung
  • Interesse an Personalthemen, Arbeitsrecht und administrativen Aufgaben
  • gute bis sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Je nach Lehrgang können zusätzliche Anforderungen gelten. Teilweise werden auch erste praktische Erfahrungen in Bereichen wie Personaladministration, Sozialversicherungen, Lohnwesen oder Arbeitsrecht empfohlen.

Wichtig: Diese Angaben beziehen sich auf die Aufnahme in einen konkreten Lehrgang. Sie sind nicht automatisch gleichbedeutend mit den Voraussetzungen für die HRSE-Zertifikatsprüfung.

Informiere dich deshalb beim jeweiligen Bildungsanbieter, welche Voraussetzungen für den von dir gewünschten Lehrgang gelten.

Zulassung zur HRSE-Zertifikatsprüfung

Für die HRSE-Zertifikatsprüfung HR-Assistent/in gelten dagegen die von HRSE festgelegten Zulassungsbedingungen.

Gemäss den aktuellen Prüfungsbestimmungen werden grundsätzlich folgende Voraussetzungen unterschieden:

  • Mit beruflicher Grundbildung oder Matura:
    • EFZ, EBA, gymnasiale Matura oder ein gleichwertiger Abschluss
    • mindestens 2 Jahre allgemeine Berufs- und/oder Praktikumserfahrung nach Abschluss der Erstausbildung
  • Ohne Abschluss einer beruflichen Grundbildung oder gymnasiale Matura:
    • mindestens 4 Jahre allgemeine Berufserfahrung

Bei Teilzeitbeschäftigungen wird die Berufserfahrung entsprechend dem Beschäftigungsgrad angerechnet.

Für die Zulassung zur HRSE-Prüfung sind die jeweils aktuellen Bestimmungen von HRSE massgebend. Deshalb solltest du vor der Anmeldung prüfen, ob du die geforderten Nachweise tatsächlich erfüllst.

Lehrgang und Prüfung sind zwei verschiedene Dinge

Ein Vorbereitungskurs kann dir das notwendige Fachwissen für die HRSE-Prüfung vermitteln. Die Teilnahme an einem solchen Lehrgang bedeutet jedoch nicht automatisch, dass du zur HRSE-Prüfung zugelassen bist.

Vereinfacht gesagt:

Lehrgang → Voraussetzungen des Bildungsanbieters

HRSE-Zertifikatsprüfung → Zulassungsvoraussetzungen von HRSE

Diese Unterscheidung ist bei der Wahl der Ausbildung besonders wichtig.

Welchen Abschluss erhalte ich?

Je nach gewähltem Bildungsweg kann der Abschluss unterschiedlich bezeichnet sein.

  • Schuleigenes Zertifikat
    Bei einem Lehrgang mit schuleigenem Abschluss lautet die Bezeichnung beispielsweise:
  • HR-Assistentin / HR-Assistent [Name des Bildungsanbieters]
    Das Zertifikat wird vom jeweiligen Bildungsanbieter ausgestellt.
  • HRSE-Zertifikat
    Nach erfolgreichem Bestehen der entsprechenden externen Prüfung lautet der Abschluss:
  • HR-Assistentin / HR-Assistent mit Zertifikat von HRSE Human Resources Swiss Exams
    Hier handelt es sich um einen von HRSE ausgestellten Zertifikatsabschluss.

HRSE-Äquivalenz

Bei bestimmten alternativen Bildungswegen kann anstelle des direkten HRSE-Zertifikats eine HRSE-Äquivalenz vorgesehen sein. Dazu gehören beispielsweise der Abschluss HR-Assistent/in VSH Management oder – bei Erfüllung der entsprechenden Bedingungen – der Abschluss Sachbearbeiter/in Personalwesen edupool.ch.

Eine HRSE-Äquivalenz ist dabei nicht dasselbe wie ein direkt von HRSE ausgestelltes Zertifikat. Entscheidend sind die jeweils geltenden Bedingungen für die Anerkennung.

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