Zur Passerelle-Ergänzungsprüfung können alle antreten, die über ein Berufsmaturitätszeugnis oder ein Fachmaturitätszeugnis verfügen. Ein Mindestnotendurchschnitt wird nicht gefordert.
Manche Anbieter von Passerelle-Vorbereitungskursen stellen zusätzliche Bedingungen, verlangen zum Beispiel ein Beratungsgespräch zur Eignungsabklärung oder empfehlen die Ausbildung erst ab einer Mindestnote in der Berufs- oder Fachmaturität.
Die Art der Prüfungsvorbereitung ist nicht festgelegt. Sie kann im Selbststudium erfolgen oder in entsprechenden Kursen an öffentlichen oder privaten Schulen.
Das SBFI stellt auf seiner Website alte Passerelle-Ergänzungsprüfungen zum Üben bereit.
Die Passerelle-Ergänzungsprüfung wird zweimal im Jahr vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI in den drei Sprachregionen durchgeführt.
Die Prüfung kann als Gesamtprüfung oder in zwei Teilprüfungen abgelegt werden. Die Hausprüfungen der Schulen erfolgen zwingend als Gesamtprüfung.
Wer nicht besteht, kann die Gesamtprüfung bzw. Teilprüfung einmal wiederholen. In Fächern, die im ersten Anlauf mit mindestens Note 5 bestanden wurden, muss die Prüfung nicht wiederholt werden.