Der gesetzliche Rahmen: EKAS und ASA
Die Eidgenössische Kommission für Arbeitssicherheit (EKAS) hat alle Arten von Betrieben in Risikogruppen eingeteilt (EKAS-Richtlinien 6508). Betriebe, die zur «gefährlichen» Risikogruppe 3.1 gehören, weil sie z.B. explosionsgefährdete oder gesundheitsschädliche Substanzen verarbeiten oder dabei Gefahren durch Verkehr (Gleisbau) oder schwere Lasten (Stapelfahrer, Bauarbeiter) drohen, sind dazu verpflichtet, von einem Sicherheitsspezialisten oder einer Sicherheitsspezialistin betreut zu werden.
Die ASA ist eine Fachstelle der EKAS und fasst die wichtigsten Anforderungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit zusammen. Die Abkürzung ASA steht für «Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit». Für Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte fungieren die ASA-Richtlinien als Arbeitsinstrument, um ihre verantwortungsvollen Aufgaben wahrnehmen zu können und sich stetig zu verbessern.
Sicherheitsbeauftragte (SiBe)
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen zu sorgen; bestimmte Aufgaben kann er delegieren, z.B. an eine Mitarbeiterin, und diese mit ihrem Einverständnis zur Sicherheitsbeauftragten, allgemein als «SiBe» bekannt, ernennen.
Der Arbeitgeber ist für die Ausbildung und Ausstattung der Sicherheitsbeauftragten verantwortlich und muss klare Anweisungen (z.B. mit Funktionsdiagrammen oder Pflichtheften) erteilen. Für die Ausbildung angehender SiBe gibt es sowohl allgemeine als auch branchenspezifische Kurse, die in der Regel mit einem schuleigenen Zertifikat abschliessen. Es handelt sich dabei – anders als bei den ASGS-Spezialisten mit eidg. Fachausweis (BP)– um keinen geschützten Berufsabschluss.
SiBe vs. Sicherheitsspezialisten und -spezialistinnen
Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind Mitarbeitende eines Unternehmens, die zusätzlich zu ihren Hauptarbeiten Sicherheitsaufgaben übernehmen. Nicht so die Sicherheitsspezialisten (auch ASA-Spezialisten bzw. ASGS-Spezialisten genannt): Sie sind für gewisse Unternehmen unverzichtbare Fachleute; die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz sind ihre Hauptaufgabe.
Sicherheitsspezialisten und -spezialistinnen ist ein Weiterbildungsberuf. Sie haben die Weiterbildung und Berufsprüfung «Spezialist/in für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS)» absolviert und verfügen über den entsprechenden eidg. Fachausweis. Sie können Angestellte des Unternehmens sein oder von extern beigezogen werden.
Anbieter von Ausbildungen zum Sicherheitsbeauftragten / zur Sicherheitsbeauftragten (SiBe)