Selbsttest: Ist der Lehrgang «Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis / Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis (BP)» der Richtige für mich?
Testen Sie hier, ob eine Tätigkeit als Spezialist / Spezialistin für Sozialversicherungen mit eidgenössischem Fachausweis zu Ihnen passt und ob ein Vorbereitungslehrgang zur eidg. Berufsprüfung «Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann» für Sie der richtige Weg ist.
Wie sieht der Berufsalltag von Sozialversicherungsfachfrauen / Sozialversicherungsfachmänner mit eidg. Fachausweis aus?
Sozialversicherungsfachleute arbeiten bei Sozialversicherungen, Pensionskassen, der SUVA, Unfallversicherungen, sozialen Institutionen, Beratungsstellen oder im Personalwesen, Treuhandbereich und in der Saläradministration. Sie sind mit allen Fragen zu AHV und IV, Unfallversicherung, Pensionskassenleistungen, Mutterschaftsentschädigung, Familienzulagen, Arbeitslosenversicherung oder Ergänzungsleistungen konfrontiert. Dank ihres Fachwissens können sie kompetent Auskunft geben und betroffene Personen beraten.
Wenn ein Ereignis eintritt klären Sozialversicherungsfrauen und Sozialversicherungsmänner die Situation ab, holen Gutachten und Expertenmeinungen ein, überprüfen, welche Leistungsansprüche bestehen und kommunizieren dies an die Betroffenen. Dabei achten sie darauf, alle Fristen einzuhalten und die gesetzlichen Regelungen korrekt und fair anzuwenden. Je nach Arbeitsgebiet arbeiten sie mit weiteren Experten, Arbeitgebern, Personalvermittlern oder Sozialarbeitern zusammen, um offene Fragen weiter abzuklären oder Massnahmen zu definieren.
(Hinweis: Die Aufteilung der Aufgaben (Gewichtung und Häufigkeit) kann je nach Aufgabenprofil/Stellenprofil bzw. Funktion und Unternehmen variieren.)
Frage 1:
Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann arbeiten?
Prima!
Falls Ihnen nicht alle Tätigkeiten gefallen, überlegen Sie sich, welche Sie am meisten interessieren. Schauen Sie sich auch einschlägige Stellenausschreibungen an. Vielleicht finden Sie solche, in denen nur die Tätigkeiten verlangt werden, die Ihnen besser liegen; dann sind Sie mit dieser Weiterbildung inhaltlich doch am richtigen Ort.
Falls Ihnen die Tätigkeit einigermassen gefällt oder einzelne Teile davon, könnten Sie sich überlegen, was Sie am meisten interessiert. Und dann bei folgenden Weiterbildungen schauen, ob es darunter eine gibt, die Sie noch stärker anspricht:
- Fachmann für Personalvorsorge/Fachfrau für Personalvorsorge (BP)
- HR-Fachmann/HR-Fachfrau (BP)
- Krankenversicherungs-Fachmann/Krankenversicherungs-Fachfrau (BP)
- Medizinische Kodiererin / Medizinische Kodierer (BP)
- Versicherungsfachmann/Versicherungsfachfrau (BP)
- Versicherungswirtschafter/Versicherungswirtschafterin HF
Wenn Ihnen die Tätigkeiten nicht gefallen, schauen Sie sich die zahlreichen anderen Weiterbildungsmöglichkeiten an. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl.
Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Berufsprüfung zur Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?
Der Lehrgang und die Berufsprüfung zum «Sozialversicherungsfachmann / zur Sozialversicherungsfachfrau» eignen sich
- Personen mit einer beruflichen Grundbildung (EFZ) sowie mind. 3 Jahren Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich, die sich fachlich weiterbilden möchten
- Berufsleute mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung aus dem Sozialversicherungsbereich privater Unternehmen, öffentlicher Verwaltungen, Versicherungen oder Pensionskassen, die ihre Karriere- und Lohnchancen mit einem eidg. Fachausweis steigern möchten
- Quereinsteiger/innen mit mehrjähriger praktischer Erfahrung im Versicherungsbereich von Personalwesen, Lohn- und Treuhand, in der Rechtsberatung oder im Sozialbereich, die ihre Kompetenzen und Kenntnisse entsprechend ausweisen möchten
Sozialversicherungsfachfrauen und Sozialversicherungsfachmänner sollten über die folgenden persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B2)
- Fingerspitzengefühl für den Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen
- Interesse an medizinischen Zusammenhängen und rechtlichen Fragestellungen
- Analytisches Denken, Genauigkeit und Einsatzbereitschaft
Frage 2:
Gehören Sie zu einer der Zielgruppen dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?
Prima!
- Wenn Sie zu keiner der genannten Personengruppen gehören, können Sie den eidgenössischen Fachausweis nicht direkt anstreben. Werfen Sie in diesem Fall einen Blick auf folgende Seite. Vielleicht stossen Sie hier auf Weiterbildungsangebote, die genau auf Interessierte wie Sie ausgerichtet sind. Allenfalls würde auch ein Einstiegslehrgang besser zu Ihnen passen: Sachbearbeiter Sozialversicherung (Zert.) / Sachbearbeiterin Sozialversicherung (Zert.)
- Wenn Sie nicht über die nötige Berufserfahrung im Sozialversicherungs-Bereich verfügen, suchen Sie mit Hilfe professioneller Stellenbörsen nach passenden Jobs. Hier finden Sie hilfreiche Informationen dazu.
- Wenn Sie nicht über die nötigen persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen, werden Sie mit dieser Rolle nicht glücklich. Halten Sie nach Weiterbildungsmöglichkeiten Ausschau, die eine fachliche Vertiefung oder Spezialisierung bieten, die besser zu Ihren Fähigkeiten passt.
- Wenn Sie unsicher sind, ob Sie für eine solche Funktion günstig veranlagt sind, schauen Sie das am besten mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten oder mit Laufbahnberaterinnen und Berufsberatern an. Geeignete Anbieter für Laufbahnberatung und Berufscoaching finden Sie hier:
Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis:
Um zur Berufsprüfung für Sozialversicherungsfachleute antreten zu können, müssen Sie gemäss Prüfungsordnung bis zum Zeitpunkt des Prüfungstermins bzw. Prüfungsanmeldung:
- Ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), eidg. Berufsattest (EBA) oder ein Maturitätszeugnis besitzen
Und
- Nach abgeschlossener Grundbildung mit EFZ oder Maturitätszeugnis mind. 3 Jahre Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweisen können
- Nach abgeschlossener Grundbildung mit EBA über mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich verfügen
Ob Sie zur Berufsprüfung zugelassen sind, erfahren Sie mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn mit einem schriftlichen Bescheid inkl. Begründung bei einer Ablehnung.
Hinweis: Manche Schulen sind bereit, Sie auch zu einem Vorbereitungskurs auf die Berufsprüfung zur Sozialversicherungsfachfrau / zum Sozialversicherungsfachmann zuzulassen, wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur eidg. Prüfung nicht erfüllen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung/Prüfungsanmeldung erfüllen. Bei manchen Schulen ist der Lehrgangsbesuch auch ohne Prüfungsabsichten möglich (in diesem Fall gehen Sie trotzdem nicht leer aus, sondern erhalten ein schuleigenes Zertifikat). Die Zulassungsbedingungen variieren je nach Anbieter.
Frage 3:
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?
Prima!
- Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Berufserfahrung als Berufspraxis für Sozialversicherungsfachleute angerechnet wird, klären Sie Ihre Chancen direkt mit der Trägerschaft der Prüfungsordnung, dem Schweizerischen Verband der Sozialversicherungs-Fachleute SVS.
- Wenn Sie über zu wenig oder gar keine Berufserfahrung verfügen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Suchen Sie mit Hilfe professioneller Stellenbörsen nach passenden Jobs, bei denen Sie Erfahrung sammeln können. Hier finden Sie hilfreiche Informationen dazu.
- Wenn Sie jemanden aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld kennen, der bereits im Bereich Sozialversicherung tätig ist, fragen Sie diese Person nach Tipps und ob er/sie Sie bei der Stellensuche unterstützen würde. Sicher verfügt er/sie über entsprechende Kontakte und Beziehungen.
- Oft ist es hilfreich, zuerst eine Weiterbildung auf Sachbearbeitungsstufe zu absolvieren, um damit eine Stelle im Bereich zu finden. Hier finden Sie Kursanbieter dazu: Sachbearbeiter Sozialversicherung (Zert.) / Sachbearbeiterin Sozialversicherung (Zert.)
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Abschlüsse für die Berufsprüfung zugelassen werden (Gleichwertigkeitsprüfung), kontaktieren Sie das Prüfungssekretariat.
- Für die Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Abschlüssen für die Zulassung zur BP ist das SBFI zuständig. Hier finden Sie mehr Informationen.
- Wenn Ihnen das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige berufliche Grundbildung fehlt, haben Sie auch jetzt noch die Chance, eine solche nachzuholen. Mehr zur Nachholbildung für Erwachsene erfahren Sie z.B. in unserem Ratgeber «Das Schweizer Bildungssystem auf einen Blick».
- Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Berufserfahrung als Berufspraxis für Sozialversicherungsfachleute angerechnet wird, klären Sie Ihre Chancen direkt mit der Trägerschaft der Prüfungsordnung, dem Schweizerischen Verband der Sozialversicherungs-Fachleute SVS.
- Wenn Sie über zu wenig oder gar keine Berufserfahrung verfügen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Suchen Sie mit Hilfe professioneller Stellenbörsen nach passenden Jobs, bei denen Sie Erfahrung sammeln können. Hier finden Sie hilfreiche Informationen dazu.
- Wenn Sie jemanden aus Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld kennen, der bereits im Bereich Sozialversicherung tätig ist, fragen Sie diese Person nach Tipps und ob er/sie Sie bei der Stellensuche unterstützen würde. Sicher verfügt er/sie über entsprechende Kontakte und Beziehungen.
- Oft ist es hilfreich, zuerst eine Weiterbildung auf Sachbearbeitungsstufe zu absolvieren, um damit eine Stelle im Bereich zu finden. Hier finden Sie Kursanbieter dazu: Sachbearbeiter Sozialversicherung (Zert.) / Sachbearbeiterin Sozialversicherung (Zert.)
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Abschlüsse für die Berufsprüfung zugelassen werden (Gleichwertigkeitsprüfung), kontaktieren Sie das Prüfungssekretariat.
- Für die Gleichwertigkeitsprüfung von ausländischen Abschlüssen für die Zulassung zur BP ist das SBFI zuständig. Hier finden Sie mehr Informationen.
- Wenn Ihnen das eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige berufliche Grundbildung fehlt, haben Sie auch jetzt noch die Chance, eine solche nachzuholen. Mehr zur Nachholbildung für Erwachsene erfahren Sie z.B. in unserem Ratgeber «Das Schweizer Bildungssystem auf einen Blick».
Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung
Die Lerninhalte in den Vorbereitungskursen auf die Berufsprüfung zur Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis / zum Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis richten sich an die Vorgaben der Trägerschaft der eidg, Prüfung, dem Schweizerischen Verband der Sozialversicherungs-Fachleute SVS.
Folgende Themen sind Bestandteil des Lernstoffes:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Unfallversicherung (UV) (obligatorisch / Zusatzversicherungen)
- Krankenversicherung (KV) (obligatorisch / Zusatzversicherungen)
- Obligatorische und überobligatorische berufliche Vorsorge (BV)
- Soziale Sicherheit
- Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV)
- Erwerbsersatz für Dienstleistende und Mutterschaft (EO), Familienzulagen (FZ), Militärversicherung (MV)
- Recht und Koordination
- Ergänzungsleistungen (EL)
- Sozialhilfe (SH)
Frage 4:
Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?
Prima! Freuen Sie sich auf spannende und lehrreiche Stunden, in denen Sie Ihren Wissenshorizont und Ihre Kompetenzen erweitern – Aspekte, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind und die Karriere- und Lohnchancen erhöhen.
Wenn Sie die Inhalte dieses eidg. Fachausweises nur teilweise interessieren, schauen Sie sich andere Aus- und Weiterbildungen in diesem Bereich an. Vielleicht finden Sie einen Lehrgang, der besser zu Ihnen passt. Inspiration finden Sie hier.
Offenbar sind die typischen Themenbereiche von Sozialversicherungsfrau / Sozialversicherungsmann mit eidg. Fachausweis nicht Ihre Sache. Schauen Sie sich lieber andere Weiterbildungen an. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Möglichkeiten.
Kosten und Finanzierung der Weiterbildung
Die Kosten werden (abgesehen von der externen Prüfungsgebühr, welche durch die Trägerschaft festgelegt wird) von den Schulen definiert und können daher variieren. Generell muss für die berufsbegleitende Sozialversicherungsfachfrau Ausbildung, Weiterbildung, die je nach Anbieter 2–4 Semester dauert, mit folgenden Kosten gerechnet werden:
- Lehrgangsgebühren: CHF 7'000 – CHF 9'600. Davon bekommen Sie nach der Prüfung vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) bis zu 50% zurück.* Hinweis: Mitglieder des Kaufmännischen Verbandes erhalten einen Mitgliederrabatt von bis zu 10% auf die Kurskosten. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
- Prüfungsgebühr: CHF 2’000 (Stand März 2023). Die Trägerschaft der BP, also diesen Lehrgang, legt fest, wie hoch die Prüfungsgebühr ausfällt. Sie wird von der Kandidatin / dem Kandidaten nach bestätigter Zulassung entrichtet.
- Manche Anbieter verlangen Extrakosten für
- Einschreibung
- Lehrmittel und (Software-)Lizenzen
- Schulungsunterlagen
- interne Prüfungen und Prüfungstrainings
- Simulationsprüfung
Informieren Sie sich direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, mit welchen Zusatzkosten Sie rechnen müssen.
*Seit dem 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge bekommen deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung auf Antrag bis zu 50% (max. CHF 9'500 bei BP, max. CHF 10'500 bei HFP) der bezahlten Kurskosten rückerstattet. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt.
Frage 5:
Sind Sie in der Lage, ca. CHF 9'000 – CHF 11'600 für Kurs und Prüfung vorzufinanzieren?
Prima! Hier noch ein Tipp: Falls Sie in der Lage sind, den gesamten Betrag im Voraus zu bezahlen, erkundigen Sie sich bei der Schule Ihrer Wahl, ob sie bei vollständiger Bezahlung im Voraus einen Spezialrabatt gewährt.
Informationen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, Bund, Kanton, Stiftungen oder durch Darlehen der Stiftung Bildungsförderung EducaSwiss erhalten Sie in unserem Ratgeber «So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung richtig».
Bei den meisten Schulen können Sie die Kurskosten in Raten bezahlen. Für die Ratenzahlung verrechnen die meisten Schulen einen kleinen Zuschlag.
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Kosten beteiligt.
Vielleicht gibt es in Ihrem privaten Umfeld jemanden, der Ihr Weiterbildungsprojekt mit einem Darlehen unterstützt. Möglicherweise unterstützt Sie auch eine Bank oder ein Kreditinstitut mit einem Bildungskredit. Einen Teil der geliehenen Gelder werden Sie mit dem Bundesbeitrag nach der Berufsprüfung sofort zurückbezahlen können.
Informationen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, Bund, Kanton, Stiftungen oder durch Darlehen der Stiftung Bildungsförderung EducaSwiss erhalten Sie in unserem Ratgeber «So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung richtig».
Informationen für die finanzielle Unterstützung von Temporär-Arbeitenden durch «temptraining», dem Weiterbildungsfonds der Temporärbranche, erfahren Sie hier.
Bei den meisten Schulen können Sie die Kurskosten in Raten bezahlen. Für die Ratenzahlung verrechnen die meisten Schulen einen kleinen Zuschlag.
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er sich an den Kosten beteiligt.
Vielleicht gibt es in Ihrem privaten Umfeld jemanden, der Ihr Weiterbildungsprojekt mit einem Darlehen unterstützt. Möglicherweise unterstützt Sie auch eine Bank oder ein Kreditinstitut mit einem Bildungskredit. Einen Teil der geliehenen Gelder werden Sie mit dem Bundesbeitrag nach der Berufsprüfung sofort zurückbezahlen können.
Informationen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber, Bund, Kanton, Stiftungen oder durch Darlehen der Stiftung Bildungsförderung EducaSwiss erhalten Sie in unserem Ratgeber «So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung richtig».
Informationen für die finanzielle Unterstützung von Temporär-Arbeitenden durch «temptraining», dem Weiterbildungsfonds der Temporärbranche, erfahren Sie hier.
Studiendauer, Anzahl Unterrichtsstunden und Lernaufwand
- Die Weiterbildung Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann ist modular aufgebaut und dauert je nach Anbieter 2–4 Semester.
- Der Lehrgang umfasst zwischen 280 – 315 Lektionen, die in verschiedenen Zeitvarianten (Tageskurse und Abendkurse) besucht werden können (z.B. pro Woche ein ganzer Tag oder 1–2 Abende pro Woche oder 1 Abend plus halber Samstag oder Samstag ganztags).
- Viele Schulen bieten einen Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltungn (Online-, Hybrid-Unterricht, Blended Learning) sowie Selbststudium an. Sie können somit das Format auswählen, das Ihnen ermöglicht, die Weiterbildung mit Familie, Beruf und Freizeit optimal zu vereinbaren.
- Dank dem berufsbegleitenden Konzept der Weiterbildung können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Selbstlernzeit genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen, vorsichtshalber mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.
Hinweis: Manche Schulen bieten sog. «Schnupperlektionen» an. Sie haben so die Möglichkeit einen Einblick in den Unterricht sowie Lernatmosphäre zu erhalten. Wichtige Aspekte auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Kontaktieren Sie für eine Schnupperlektion am besten die Schule Ihrer Wahl gleich direkt.
Frage 6:
Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?
Prima!
Tipp fürs Selbststudium: Setzen Sie sich realistische Tages- oder Wochenziele und überlegen Sie sich eine kleine Belohnung, wenn Sie diese erreicht haben. Eine gute Lernstrategie motiviert nicht nur, sondern schützt auch vor chaotisch stressigen Lerntagen und -nächten kurz vor der Prüfung.
Wenn Sie nicht so viel Zeit aufbringen können, nehmen Sie mit den Anbietern Kontakt auf und klären Sie ab, ob Sie die Ausbildung evtl. über mehr als vier Semester verteilt absolvieren können.
Wenn die Zeit dann immer noch nicht reicht, prüfen Sie, ob Sie sich anderswo Freiraum schaffen können. Vielleicht kann jemand aus Ihrem Umfeld für die Dauer der Ausbildung gewisse Aufgaben für Sie übernehmen?
Abschluss, Diplom und Titel
Die Berufsprüfung zur Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis / zum Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis findet jährlich statt, sofern mindestens 15 Kandidatinnen und Kandidaten die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Sie kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden.
Die Kandidaten und Kandidatinnen werden mind. 3 Wochen vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie zulässige Hilfsmittel) sowie das Verzeichnis der Experten/-innen.
Die eidg. Prüfung besteht aus zehn Prüfungsteilen bzw. zwei Abschnitten, welche folgendermassen ablaufen:
1 Abschnitt:
1) Alters- und Hinterlassenenversicherung (schriftlich, 80 Minuten)
2) Invalidenversicherung (schriftlich, 80 Minuten)
3) Unfallversicherung (schriftlich, 80 Minuten)
4) Krankenversicherung (schriftlich, 80 Minuten)
5) Berufliche Vorsorge (schriftlich, 80 Minuten)
2 Abschnitt:
6) Soziale Sicherheit (schriftlich, 60 Minuten und mündlich, 20 Minuten)
7) Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (schriftlich, 80 Minuten)
8) Erwerbersatzordnung, Erwerbsersatz bei Mutterschaft, Familienzulagen (schriftlich, 40 Minuten), Militärversicherung (schriftlich, 40 Minuten)
9) Recht (schriftlich, 40 Minuten), Koordination (schriftlich, 40 Minuten)
10) Ergänzungsleistungen (schriftlich, 60 Minuten), Sozialhilfe (mündlich, 20 Minuten)
Die schriftlichen Prüfungen haben das Ziel die Grundlagenkompetenzen und -Kenntnisse (mittels Wissens- und Verständnisfragen) der Kandidaten und Kandidatinnen abzufragen. Die Grundlagen inkl. deren Anwendung auf konkrete praktische Fragestellungen werden anhand kleinerer Fallbeispiele geprüft.
Im mündlichen Prüfungsteil 6 erfolgt in der Form eines Fachgespräches eine Diskussion um verschiedene Aspekte der sozialen Sicherheit sowie aktueller Fragestellungen. Im mündlichen Prüfungsteil 10 der Sozialhilfe steht im Zentrum eine fachlich korrekte und kompetente Auskunft für hilfesuchende Personen.
Diplom und Titel
Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Sozialversicherungs-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis / Sozialversicherungs-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis» zu führen.
Auf Französisch «Spécialiste en assurances sociales avec brevet fédéral»
Auf Italienisch «Specialista in materia die assicurazione sociale con attestato professionale federale»
Auf Englisch (Achtung: lediglich eine Empfehlung, kein geschützter Titel) «Social Insurance Specialist, Federal Diploma of Higher Education»
Frage 7:
Trauen Sie sich zu, die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis zu bestehen?
Prima!
Hier einige allgemeine Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem neuen Ausbildungsabschluss:
- Regelmässiger Besuch des Unterrichts
- Bringen Sie Ihre Fragen aktiv ein, lassen Sie nichts halbverstanden im Raum stehen!
- Interesse am Thema und aktive Teilnahme am Unterricht
- Eingehende Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes zu Hause
- Engagierte Mitarbeit bei Gruppenarbeiten, Bearbeitung von Fallstudien usw.
- Teilnahme an Lerngruppen für regelmässigen Austausch
- Intensive Prüfungsvorbereitung: Prüfungssituationen üben und Prüfungserfahrungen sammeln, z.B. in Simulationsprüfungen (Hier finde Sie Prüfungsserien, zum Herunterladen.)
Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen, eine Informationsveranstaltung zu diesem Lehrgang zu besuchen.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit der Schule Ihrer Wahl oder der Trägerschaft der Berufsprüfung, dem Schweizerischen Verband der Sozialversicherungs-Fachleute SVS.Erklären Sie Ihr Interesse und Ihre Bedenken und schauen Sie, wie Ihr Gegenüber auf welche Punkte reagiert und was es Ihnen empfiehlt.
Erkundigen Sie sich bei der Schulleitung nach Unterstützungsmöglichkeiten. Überlegen Sie sich auch, ob Sie eventuell andere Unterstützung wünschen, etwa durch Lerntherapeutinnen oder Coaches, autogenes oder mentales Training.
Hier einige allgemeine Erfolgsfaktoren auf dem Weg zu einem neuen Ausbildungsabschluss:
- Regelmässiger Besuch des Unterrichts
- Bringen Sie Ihre Fragen aktiv ein, lassen Sie nichts halbverstanden im Raum stehen!
- Interesse am Thema und aktive Teilnahme am Unterricht
- Eingehende Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffes zu Hause
- Engagierte Mitarbeit bei Gruppenarbeiten, Bearbeitung von Fallstudien usw.
- Teilnahme an Lerngruppen für regelmässigen Austausch
- Intensive Prüfungsvorbereitung: Prüfungssituationen üben und Prüfungserfahrungen sammeln, z.B. in Simulationsprüfungen (Hier finde Sie Prüfungsserien, zum Herunterladen.)
Wenn Sie sich gar nicht zutrauen, die Abschlussprüfung zu bestehen, die Ausbildung aber absolvieren möchten, vereinbaren Sie am besten einen persönlichen Beratungstermin mit einer Schule oder der Trägerschaft der der Berufsprüfung, dem Schweizerischen Verband der Sozialversicherungs-Fachleute SVS. Erklären Sie Ihr Interesse und Ihre Bedenken und schauen Sie, wie Ihr Gegenüber auf welche Punkte reagiert und was es Ihnen empfiehlt.
Fragen Sie bei der Schule Ihrer Wahl, ob es Unterstützungsmöglichkeiten für Sie gibt.
Überlegen Sie sich auch, ob Sie eventuell andere Unterstützung wünschen, etwa durch Lerntherapeutinnen oder Coaches, autogenes oder mentales Training. Passende Angebote finden Sie hier:
Nein, der Lehrgang zum eidg. Fachausweis als Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann (BP) passt nicht zu Ihnen. Schade? – Vielleicht nicht, denn es gibt so viele andere Möglichkeiten zur Weiterbildung. Da passt das eine oder andere sicher viel besser.
Prüfen Sie, welche anderen Weiterbildungen für Sie infrage kommen. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Angeboten.
Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis / Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis ist wohl nicht das passende Weiterbildungsziel für Sie.
Überrascht Sie das oder sind Sie enttäuscht? Machen Sie den Test vielleicht noch einmal und achten Sie nun darauf, wo Ihre Vorstellungen oder Möglichkeiten vom Berufsideal abweichen. Vielleicht weist Ihnen das den Weg in Richtung passenderer Weiterbildungen.
Schauen Sie dann, welche anderen Weiterbildungen Sie interessieren. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Angeboten.
Das ist ein halbherziges Ergebnis: Die Tätigkeit als Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann scheint für Sie nicht ideal. Oder ist es vielleicht die Form der Ausbildung, die Ihnen nicht zusagt oder organisatorisch nicht gut passt?
Schauen Sie, welche anderen Weiterbildungen für Sie infrage kommen. Auf Ausbildung-Weiterbildung.ch finden Sie eine grosse Auswahl an Angeboten.
Die Sozialversicherungsfachfrau Ausbildung, Weiterbildung ist für Sie nicht ideal – oder doch?
Wenn Sie unsicher sind, besuchen Sie am besten die Informationsveranstaltungen der Anbieter. Dort erfahren Sie mehr über die Weiterbildung und können Ihre persönlichen Möglichkeiten und Fragen direkt mit den anwesenden Fachvertretern besprechen.
Direkt zu den Schulen:
«Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau Ausbildung / Weiterbildung (BP)»
Diese Ausbildung scheint zu Ihnen zu passen.
Als nächsten Schritt empfehlen wir Ihnen, bei passenden Schulen eine Informationsveranstaltung zu besuchen und Angaben über die exakten Kosten und Termine einzuholen.
Direkt zu den Schulen:
«Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau Ausbildung / Weiterbildung (BP)»
Dieser Lehrgang scheint wie für Sie gemacht!
Am besten besuchen Sie nun Informationsveranstaltungen bei den Schulen, die für Sie infrage kommen, und erfahren dort alles zu den konkreten Inhalten, Kosten und Terminen.
Direkt zu den Schulen:
«Sozialversicherungsfachmann / Sozialversicherungsfachfrau Ausbildung / Weiterbildung (BP)»