Selbsttest: Ist der Lehrgang «Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis / Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis (BP)» der Richtige für mich?

Eine Sozialversicherungsfrau mit eidg. Fachausweis hält einen Bericht mit Daten in den Händen, welchen Sie mit der Version am Laptop abgleicht.

Testen Sie hier, ob eine Tätigkeit als Spezialist / Spezialistin für Sozialversicherungen mit eidgenössischem Fachausweis zu Ihnen passt und ob ein Vorbereitungslehrgang zur eidg. Berufsprüfung «Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann» für Sie der richtige Weg ist.

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Wie sieht der Berufsalltag von Sozialversicherungsfachfrauen / Sozialversicherungsfachmänner mit eidg. Fachausweis aus?

Sozialversicherungsfachleute arbeiten bei Sozialversicherungen, Pensionskassen, der SUVA, Unfallversicherungen, sozialen Institutionen, Beratungsstellen oder im Personalwesen, Treuhandbereich und in der Saläradministration. Sie sind mit allen Fragen zu AHV und IV, Unfallversicherung, Pensionskassenleistungen, Mutterschaftsentschädigung, Familienzulagen, Arbeitslosenversicherung oder Ergänzungsleistungen konfrontiert. Dank ihres Fachwissens können sie kompetent Auskunft geben und betroffene Personen beraten.

Wenn ein Ereignis eintritt klären Sozialversicherungsfrauen und Sozialversicherungsmänner die Situation ab, holen Gutachten und Expertenmeinungen ein, überprüfen, welche Leistungsansprüche bestehen und kommunizieren dies an die Betroffenen. Dabei achten sie darauf, alle Fristen einzuhalten und die gesetzlichen Regelungen korrekt und fair anzuwenden. Je nach Arbeitsgebiet arbeiten sie mit weiteren Experten, Arbeitgebern, Personalvermittlern oder Sozialarbeitern zusammen, um offene Fragen weiter abzuklären oder Massnahmen zu definieren. 

(Hinweis: Die Aufteilung der Aufgaben (Gewichtung und Häufigkeit) kann je nach Aufgabenprofil/Stellenprofil bzw. Funktion und Unternehmen variieren.)

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann arbeiten?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Berufsprüfung zur Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Der Lehrgang und die Berufsprüfung zum «Sozialversicherungsfachmann / zur Sozialversicherungsfachfrau» eignen sich

  • Personen mit einer beruflichen Grundbildung (EFZ) sowie mind. 3 Jahren Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich, die sich fachlich weiterbilden möchten
  • Berufsleute mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung aus dem Sozialversicherungsbereich privater Unternehmen, öffentlicher Verwaltungen, Versicherungen oder Pensionskassen, die ihre Karriere- und Lohnchancen mit einem eidg. Fachausweis steigern möchten
  • Quereinsteiger/innen mit mehrjähriger praktischer Erfahrung im Versicherungsbereich von Personalwesen, Lohn- und Treuhand, in der Rechtsberatung oder im Sozialbereich, die ihre Kompetenzen und Kenntnisse entsprechend ausweisen möchten

Sozialversicherungsfachfrauen und Sozialversicherungsfachmänner sollten über die folgenden persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:

  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B2)
  • Fingerspitzengefühl für den Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen
  • Interesse an medizinischen Zusammenhängen und rechtlichen Fragestellungen
  • Analytisches Denken, Genauigkeit und Einsatzbereitschaft

Frage 2:

Gehören Sie zu einer der Zielgruppen dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis:

Um zur Berufsprüfung für Sozialversicherungsfachleute antreten zu können, müssen Sie gemäss Prüfungsordnung bis zum Zeitpunkt des Prüfungstermins bzw. Prüfungsanmeldung:

  • Ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), eidg. Berufsattest (EBA) oder ein Maturitätszeugnis besitzen

Und

  • Nach abgeschlossener Grundbildung mit EFZ oder Maturitätszeugnis mind. 3 Jahre Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweisen können
  • Nach abgeschlossener Grundbildung mit EBA über mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich verfügen

Ob Sie zur Berufsprüfung zugelassen sind, erfahren Sie mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn mit einem schriftlichen Bescheid inkl. Begründung bei einer Ablehnung.

Hinweis: Manche Schulen sind bereit, Sie auch zu einem Vorbereitungskurs auf die Berufsprüfung zur Sozialversicherungsfachfrau / zum Sozialversicherungsfachmann zuzulassen, wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur eidg. Prüfung nicht erfüllen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie die nötigen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Prüfung/Prüfungsanmeldung erfüllen. Bei manchen Schulen ist der Lehrgangsbesuch auch ohne Prüfungsabsichten möglich (in diesem Fall gehen Sie trotzdem nicht leer aus, sondern erhalten ein schuleigenes Zertifikat). Die Zulassungsbedingungen variieren je nach Anbieter.

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?

Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung

Die Lerninhalte in den Vorbereitungskursen auf die Berufsprüfung zur Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis / zum Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis richten sich an die Vorgaben der Trägerschaft der eidg, Prüfung, dem Schweizerischen Verband der Sozialversicherungs-Fachleute SVS.

Folgende Themen sind Bestandteil des Lernstoffes:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Unfallversicherung (UV) (obligatorisch / Zusatzversicherungen)
  • Krankenversicherung (KV) (obligatorisch / Zusatzversicherungen)
  • Obligatorische und überobligatorische berufliche Vorsorge (BV)
  • Soziale Sicherheit
  • Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV)
  • Erwerbsersatz für Dienstleistende und Mutterschaft (EO), Familienzulagen (FZ), Militärversicherung (MV)
  • Recht und Koordination
  • Ergänzungsleistungen (EL)
  • Sozialhilfe (SH)

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?

Kosten und Finanzierung der Weiterbildung

Die Kosten werden (abgesehen von der externen Prüfungsgebühr, welche durch die Trägerschaft festgelegt wird) von den Schulen definiert und können daher variieren. Generell muss für die berufsbegleitende Sozialversicherungsfachfrau Ausbildung, Weiterbildung, die je nach Anbieter 2–4 Semester dauert, mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • Lehrgangsgebühren: CHF 7'000 – CHF 9'600. Davon bekommen Sie nach der Prüfung vom Bund auf Antrag (unabhängig vom Resultat) bis zu 50% zurück.* Hinweis: Mitglieder des Kaufmännischen Verbandes erhalten einen Mitgliederrabatt von bis zu 10% auf die Kurskosten. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
  • Prüfungsgebühr: CHF 2’000 (Stand März 2023). Die Trägerschaft der BP, also diesen Lehrgang, legt fest, wie hoch die Prüfungsgebühr ausfällt. Sie wird von der Kandidatin / dem Kandidaten nach bestätigter Zulassung entrichtet.
  • Manche Anbieter verlangen Extrakosten für
    • Einschreibung
    • Lehrmittel und (Software-)Lizenzen
    • Schulungsunterlagen
    • interne Prüfungen und Prüfungstrainings
    • Simulationsprüfung

Informieren Sie sich direkt beim Anbieter Ihrer Wahl, mit welchen Zusatzkosten Sie rechnen müssen.

*Seit dem 1.1.2018 werden die Vorbereitungskurse auf eidgenössische Berufsprüfungen (BP) und höhere Fachprüfungen (HFP) vom Bund finanziell unterstützt. Absolvierende dieser Lehrgänge bekommen deshalb nach Ablegen der eidgenössischen Prüfung auf Antrag bis zu 50% (max. CHF 9'500 bei BP, max. CHF 10'500 bei HFP) der bezahlten Kurskosten rückerstattet. In Härtefällen werden die Bundesbeiträge ausnahmsweise auch im Voraus ausbezahlt.

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, ca. CHF 9'000 – CHF 11'600 für Kurs und Prüfung vorzufinanzieren?

Studiendauer, Anzahl Unterrichtsstunden und Lernaufwand

  • Die Weiterbildung Sozialversicherungsfachfrau / Sozialversicherungsfachmann ist modular aufgebaut und dauert je nach Anbieter 2–4 Semester.
  • Der Lehrgang umfasst zwischen 280 – 315 Lektionen, die in verschiedenen Zeitvarianten (Tageskurse und Abendkurse) besucht werden können (z.B. pro Woche ein ganzer Tag oder 1–2 Abende pro Woche oder 1 Abend plus halber Samstag oder Samstag ganztags).
  • Viele Schulen bieten einen Mix aus Präsenz- und Onlineveranstaltungn (Online-, Hybrid-Unterricht, Blended Learning) sowie Selbststudium an. Sie können somit das Format auswählen, das Ihnen ermöglicht, die Weiterbildung mit Familie, Beruf und Freizeit optimal zu vereinbaren.
  • Dank dem berufsbegleitenden Konzept der Weiterbildung können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Selbstlernzeit genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen, vorsichtshalber mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.

Hinweis: Manche Schulen bieten sog. «Schnupperlektionen» an. Sie haben so die Möglichkeit einen Einblick in den Unterricht sowie Lernatmosphäre zu erhalten. Wichtige Aspekte auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss. Kontaktieren Sie für eine Schnupperlektion am besten die Schule Ihrer Wahl gleich direkt.

Frage 6:

Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?

Abschluss, Diplom und Titel

Die Berufsprüfung zur Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis / zum Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis findet jährlich statt, sofern mindestens 15 Kandidatinnen und Kandidaten die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Sie kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden.

Die Kandidaten und Kandidatinnen werden mind. 3 Wochen vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie zulässige Hilfsmittel) sowie das Verzeichnis der Experten/-innen.

Die eidg. Prüfung besteht aus zehn Prüfungsteilen bzw. zwei Abschnitten, welche folgendermassen ablaufen:

1 Abschnitt:

1) Alters- und Hinterlassenenversicherung (schriftlich, 80 Minuten)

2) Invalidenversicherung (schriftlich, 80 Minuten)

3) Unfallversicherung (schriftlich, 80 Minuten)

4) Krankenversicherung (schriftlich, 80 Minuten)

5) Berufliche Vorsorge (schriftlich, 80 Minuten)

2 Abschnitt:

6) Soziale Sicherheit (schriftlich, 60 Minuten und mündlich, 20 Minuten)

7) Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (schriftlich, 80 Minuten)

8) Erwerbersatzordnung, Erwerbsersatz bei Mutterschaft, Familienzulagen (schriftlich, 40 Minuten), Militärversicherung (schriftlich, 40 Minuten)

9) Recht (schriftlich, 40 Minuten), Koordination (schriftlich, 40 Minuten)

10) Ergänzungsleistungen (schriftlich, 60 Minuten), Sozialhilfe (mündlich, 20 Minuten)

Die schriftlichen Prüfungen haben das Ziel die Grundlagenkompetenzen und -Kenntnisse (mittels Wissens- und Verständnisfragen) der Kandidaten und Kandidatinnen abzufragen. Die Grundlagen inkl. deren Anwendung auf konkrete praktische Fragestellungen werden anhand kleinerer Fallbeispiele geprüft.

Im mündlichen Prüfungsteil 6 erfolgt in der Form eines Fachgespräches eine Diskussion um verschiedene Aspekte der sozialen Sicherheit sowie aktueller Fragestellungen. Im mündlichen Prüfungsteil 10 der Sozialhilfe steht im Zentrum eine fachlich korrekte und kompetente Auskunft für hilfesuchende Personen.

Diplom und Titel

Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Sozialversicherungs-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis / Sozialversicherungs-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis» zu führen.

Auf Französisch «Spécialiste en assurances sociales avec brevet fédéral»

Auf Italienisch «Specialista in materia die assicurazione sociale con attestato professionale federale»

Auf Englisch (Achtung: lediglich eine Empfehlung, kein geschützter Titel) «Social Insurance Specialist, Federal Diploma of Higher Education»

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Berufsprüfung zum eidgenössischen Fachausweis zu bestehen?