Abschluss, Diplom und Titel
Die Berufsprüfung zur Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis / zum Sozialversicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis findet jährlich statt, sofern mindestens 15 Kandidatinnen und Kandidaten die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre. Sie kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch abgelegt werden.
Die Kandidaten und Kandidatinnen werden mind. 3 Wochen vor Prüfungsbeginn aufgeboten. Im Aufgebot enthalten sind dabei das Prüfungsprogramm (mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Prüfung sowie zulässige Hilfsmittel) sowie das Verzeichnis der Experten/-innen.
Die eidg. Prüfung besteht aus zehn Prüfungsteilen bzw. zwei Abschnitten, welche folgendermassen ablaufen:
1 Abschnitt:
1) Alters- und Hinterlassenenversicherung (schriftlich, 80 Minuten)
2) Invalidenversicherung (schriftlich, 80 Minuten)
3) Unfallversicherung (schriftlich, 80 Minuten)
4) Krankenversicherung (schriftlich, 80 Minuten)
5) Berufliche Vorsorge (schriftlich, 80 Minuten)
2 Abschnitt:
6) Soziale Sicherheit (schriftlich, 60 Minuten und mündlich, 20 Minuten)
7) Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (schriftlich, 80 Minuten)
8) Erwerbersatzordnung, Erwerbsersatz bei Mutterschaft, Familienzulagen (schriftlich, 40 Minuten), Militärversicherung (schriftlich, 40 Minuten)
9) Recht (schriftlich, 40 Minuten), Koordination (schriftlich, 40 Minuten)
10) Ergänzungsleistungen (schriftlich, 60 Minuten), Sozialhilfe (mündlich, 20 Minuten)
Die schriftlichen Prüfungen haben das Ziel die Grundlagenkompetenzen und -Kenntnisse (mittels Wissens- und Verständnisfragen) der Kandidaten und Kandidatinnen abzufragen. Die Grundlagen inkl. deren Anwendung auf konkrete praktische Fragestellungen werden anhand kleinerer Fallbeispiele geprüft.
Im mündlichen Prüfungsteil 6 erfolgt in der Form eines Fachgespräches eine Diskussion um verschiedene Aspekte der sozialen Sicherheit sowie aktueller Fragestellungen. Im mündlichen Prüfungsteil 10 der Sozialhilfe steht im Zentrum eine fachlich korrekte und kompetente Auskunft für hilfesuchende Personen.
Diplom und Titel
Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Sozialversicherungs-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis / Sozialversicherungs-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis» zu führen.
Auf Französisch «Spécialiste en assurances sociales avec brevet fédéral»
Auf Italienisch «Specialista in materia die assicurazione sociale con attestato professionale federale»
Auf Englisch (Achtung: lediglich eine Empfehlung, kein geschützter Titel) «Social Insurance Specialist, Federal Diploma of Higher Education»