Voraussetzungen für die Zulassung zum HF Elektrotechnik Studium:
Wer zu einem HF Elektrotechnik Studium zugelassen ist bzw. das Zulassungsverfahren entscheiden die Höheren Fachschulen (HF) eigenständig. Aus diesem Grund kann es zu Unterschieden kommen zwischen den Anbietern.
Das Zulassungsverfahren wird im Studienreglement festgehalten und reglementiert. Es muss sich nach den entsprechenden rechtlichen Grundlagen richten.*
Um ein HF Elektrotechnik Studium zum Elektrotechniker HF / zur Elektrotechnikerin HF (ehemals Techniker HF Elektrotechnik) an einer höheren Fachschule (HF) beginnen zu können, müssen Sie in der Regel mit folgenden Zulassungsbedingungen rechnen.
- Abschluss einer einschlägigen beruflichen Grundbildung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) **
Oder
- Abschluss einer 3-jährigen beruflichen Grundbildung (EFZ) in einem anderen Bereich oder Maturität und einschlägige Berufspraxis (i.d.R. mind. 1 Jahr) im technischen Bereich
Weitere Bedingungen:
- Während dem berufsbegleitenden HF Elektrotechnik-Studium: mind. 50 %-Anstellung im technischen Bereich.
- Je nach Schule: Aufnahmeprüfung bzw. Eignungsabklärung und/oder der Besuch eines Vorkurses, beispielsweise in Mathematik.
Hinweis: Zum Teil ist es möglich, bereits erbrachte Bildungsleistungen anrechnen zu lassen. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an den Anbieter Ihrer Wahl.
* Die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF) richten sich nach Rahmenlehrplänen, die von Bildungsanbietern und Branchenverbänden gemeinsam erarbeitet und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt wurden. Wenn sich die Höheren Fachschulen bei der detaillierten Ausgestaltung ihrer Studienangebote an bestehende Rahmenlehrpläne halten, sind ihre HF-Lehrgänge eidgenössisch anerkannt und führen zu einem geschützten Titel.
** Eine Auflistung der einschlägigen EFZ finden Sie im Rahmenlehrplan für Elektrotechniker HF / Elektrotechnikerin HF.