Pflegeassistent: Am Puls des Geschehens
Fragen und Antworten
Sind Krankenpfleger und Pflegeassistenten dasselbe?
Krankenpfleger sind meist Personen mit einem Lehrabschluss Fachmann / Fachfrau Gesundheit EFZ (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) oder mit einer Weiterbildung etwa zum Pflegefachmann / zur Pflegefachfrau mit eidgenössischem Fachausweis. Ein Pflegeassistent hat eine verkürzte Lehre von zwei Jahren mit eidgenössischem Berufsattest zum/zur Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA.
Welche Ausbildung brauche ich, um Pflegeassistent zu werden?
Für eine Tätigkeit als Pflegeassistent / Pflegeassistentin benötigen Sie eine Grundbildung Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA (eidgenössisches Berufsattest) oder das Pflegehelfer/innen Zertifikat SRK, des Schweizerischen Roten Kreuzes.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Pflegeassistent?
Die Lehre zum Pflegeassistent / zur Pflegeassistentin EBA (Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA) hat eine Dauer von zwei Jahren.
Kann ich gleich nach meinem Schulabschluss eine Ausbildung zur Pflegefachfrau machen?
Bei dem Bildungsangebot zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann handelt es sich nicht um eine Ausbildung, sondern um eine Weiterbildung, die ein Abschluss auf Sekundarstufe II oder eine mindestens dreijährige Berufsausbildung mit EFZ voraussetzt. Eine Ausbildung zum Pflegeassistent EBA ist nicht ausreichend für diese Weiterbildung an einer Höheren Fachschule. Wählen Sie stattdessen lieber eine andere Ausbildung, sollten Sie Pflegefachfrau / Pflegefachmann HF werden wollen, etwa Fachmann / Fachfrau Gesundheit EFZ oder Fachmann / Fachfrau Betreuung EFZ und bilden Sie sich im Anschluss mit einem Lehrgang an einer Höheren Fachschule weiter.
Wo kann ich eine Ausbildung zum Pflegeassistent machen?
Die Grundbildung (Lehre) zum Pflegeassistent / zur Pflegeassistentin bzw. Assistent/in Gesundheit und Soziales EBA findet an einem Tag in der Woche in der Berufsfachschule und an vier Tagen in der Woche in einer Einrichtung im Sozial- oder Gesundheitswesen. Dies kann in einem Spital oder in einem Pflegeheim sein, in einer psychiatrischen Klinik oder einem Altersheim, bei der Spitex oder in einem Behindertenheim geschehen.
Kann ich nach einem Abschluss auf Sekundarstufe I einen Pflege Bachelor machen?
Für die Zulassung zu einem Bachelorstudium in Pflege an einer Fachhochschule ist ein Abschluss auf Sekundarstufe I nicht ausreichend. Für dieses Fachhochschulstudium benötigen Sie entweder eine vierjährige Fachmaturität, eine Berufsmaturität oder eine gymnasiale Maturität. Auch können Personen mit einem Höheren Fachschulabschluss und einer Höheren Fachprüfung zugelassen werden, wenn diese fachlich verwandt sind. Dies ist etwa bei der Ausbildung dipl. Pflegefachfrau / dipl. Pflegefachmann HF, Drogist/in HF, Podologe / Podologin HF oder Rettungssanitäter/in HF der Fall, ebenso wie bei der Höheren Fachprüfung HFP Fachexperte / Fachexpertin für Infektionsprävention und Spitalexperte / Spitalexpertin der Fall.
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