Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachblüten-Ausbildung (Zert.):
In der Regel steht die Bachblüten-Ausbildung allen interessierten Personen offen. So wird auch keine spezifische Vorbildung oder Berufserfahrung verlangt.
Manche Schulen setzen folgende Punkte für die Zulassung voraus:
- Volljährigkeit
- Lehrabschluss mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder mehrjährige Berufserfahrung
- Genügende Deutschkenntnisse
Gut zu wissen:
Da es vor dem Branchenzertifikat OdA AM bzw. dem eidg. Diplom für Naturheilpraktiker/innen keine geschützten Berufsbezeichnungen oder Titel gibt, ist es wichtig, die eigene Seriosität und Fachkompetenz anderweitig zu belegen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Registrierung bei der ASCA und/oder beim EMR.
Input: Wieso ist die Registrierung ins ASCA und/oder EMR-Register wichtig?
Sowohl die ASCA als auch das EMR sind Qualitätslabel für die Tätigkeiten in der Erfahrungsmedizin. Sie führen beide eine sog. Methodenliste, in welcher festgehalten ist, wie viele Stunden an medizinischer Grundlagenausbildung und Fachausbildung (Methode) erfüllt sein müssen, um sich bei der ASCA und/oder EMR registrieren zu lassen.
Viele Krankenkassen orientieren sich an der ASCA und EMR. Das heisst, Therapeuten/-innen, die bei der ASCA und/oder EMR registriert sind, können oftmals Krankenkassen anerkannt arbeiten (über die Zusatzversicherung). Aber Achtung! Dies ist nicht immer der Fall.
So fordern immer mehr Krankenkassen ein Branchenzertifikat oder ein eidgenössisches Diplom der Berufsorganisationen (OdA AM, OdA KT, OdA MM, ODA ARTECURA, schweizerische Verband der Osteopathen FSO-SVO), um Krankenkassen anerkannt arbeiten zu können. Dies wird in Zukunft noch weiter zunehmen.