Abschluss, Diplom und Titel
Die Höhere Fachprüfung zum Ausbildungsleiter / zur Ausbildungsleiter (HFP) wird jährlich durchgeführt, wenn nach der Ausschreibung mindestens 4 Kandidaten und Kandidatinnen die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten mindestens alle zwei Jahre. Die Kandidierenden können sich auf Deutsch, Französisch oder Italienisch prüfen lassen.
Mindestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn werden die Kandidierenden aufgeboten. Im Aufgebot enthalten ist das Prüfungsprogramm (Ort, Zeitpunkt der mündlichen Prüfung, erlaubte Hilfsmittel).
Die Höhere Fachprüfung teilt sich in einen schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil auf:
1) Schriftliche Prüfung (Diplomarbeit, vorgängig erstellt)
In der Diplomarbeit zeigen die Kandidaten und Kandidatinnen ihr Können auf, dass sie in der Lage sind ihre ausgewiesenen Kompetenzen (Module 1-6) anhand einer konkreten Fragestellung bzw. Thema zu vernetzen. In der Diplomarbeit legen die Kandidierenden dar, wie sie eine Weiterentwicklung, Neuausrichtung, Änderung oder Innovation in die Praxis umsetzen bzw. implementieren wollen. Grundlage hierzu liefert auch die vertiefte Auseinandersetzung mit relevanten bildungs- und führungstheoretischen Theorien. Die Diplomarbeit soll dabei einen Bezug zur eigenen Praxis haben und umfasst 30 bis 50 Seiten. Angaben zu den Beurteilungskriterien wie Form, Struktur und Inhalt sind in der Wegleitung festgehalten.
2) Mündliche Prüfung
2.1) Fachgespräch (30 Minuten)
Ausgehend von der Diplomarbeit findet hierzu ein Fachgespräch mit Expertinnen und Experten statt. Die Kandidaten und Kandidatinnen stellen sich den Fragen des Expertengremiums zum Inhalt und möglichen Problemen oder Reaktionen auf die Diplomarbeit.
2.2) Arbeitsauftrag I und II (je 40 Minuten)
In den Arbeitsaufträgen erhalten die zwei Kandidierenden je die Beschreibung einer Ausgangssituation (Basisinformationen). Die beiden Kandidaten/-innen bereiten sich dann separat auf das Gespräch vor, eine Absprache ist so nicht möglich. Im Gespräch übernimmt er/sie eine ihm/ihr zugeteilten Rolle (beispielsweise Auftraggeber, Auftragnehmerin, Vorgesetzte, Mitarbeiterin). Im Gespräch müssen die beiden dann die ihnen zugeteilten Aufgaben lösen.
Diplom und Titel
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Höheren Fachprüfung erhalten ein eidgenössisches Diplom und sind berechtigt den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Ausbildungsleiter mit eidgenössischem Diplom / Ausbildungsleiterin mit eidgenössischem Diplom» zu führen.
Auf Französisch: «Responsible de formation avec diplôme fédéral»
Auf Italienisch: «Responsabile di formazione von diploma federale»
Auf Englisch (Dies ist nur eine Empfehlung/Übersetzung und kein geschützter Titel): «Specialist in Training Management and Human Resources Development with Advanced Federal Diploma of Professional Education and Training»