Voraussetzungen für die Zulassung zur Berufsprüfung Einkaufsfachleute:
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung (eidg. Berufsprüfung) als Einkaufsfachmann / Einkaufsfachfrau werden folgende Voraussetzungen bei Prüfungsantritt verlangt:
- eidg. Fähigkeitszeugnis, Maturitätszeugnis (alle Typen) oder gleichwertiger Ausweis
und
- mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung in Materialwirtschaft, Einkauf, Beschaffung oder Logistik oder einem entsprechenden Unternehmensbereich
oder
und
- mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung in Materialwirtschaft, Einkauf, Beschaffung oder Logistik oder einem entsprechenden Unternehmensbereich
oder
- eidg. Fachausweises aus einem der folgenden Bereiche: Materialwirtschaft, Einkauf, Beschaffung oder Logistik
Einige Schulen fordern zusätzlich Vorkenntnisse in der Einkaufssachbearbeitung, im Rechnungswesen oder gute Deutschkenntnisse. Je nachdem welche Vorkenntnisse mitgebracht werden, empfiehlt es sich einen Vorkurs im Finanz- und Rechnungswesen oder Sachbearbeiter/in Einkauf zu besuchen.
Ob Sie die Anforderungen für die Berufsprüfung Einkaufsfachmann / Einkaufsfachfrau erfüllen, erfahren Sie mindestens drei Monate vor Prüfungsbeginn mit einem schriftlichen Bescheid - bei Ablehnung inkl. Begründung und Rechtsmittelbelehrung.
Hinweis: Die Voraussetzungen wie beispielsweise die Berufserfahrung müssen erst zum Zeitpunkt der eidg. schriftlichen Prüfungen erfüllt sein. Manche Schulen sind vielleicht bereit, Sie auch zu einem Einkaufsfachfrau / Einkaufsfachmann Kurs zuzulassen, wenn die Zulassungskriterien für die eidg. Prüfung zum Kursstart (noch) nicht erfüllt sind. Jedoch liegt die Verantwortung für die Erfüllung der Bedingungen zum Prüfungszeitpunkt bei Ihnen. Dabei zählt die Berufspraxis erst vom Abschluss der Grundausbildung an.