Abschluss, Diplom und Titel
Können Sie alle notwendigen Modulausweis vorlegen und erfüllen ausserdem die Anforderungen zur Vorbildung und Berufserfahrung? Dann können Sie zur Abschlussprüfung für Bereichsleiterinnen / Bereichsleiter Hotellerie-Hauswirtschaft antreten.
Die Berufsprüfung wird jedes Jahr durchgeführt, sofern mind. 10 Kandidatinnen und Kandidaten nach der Ausschreibung die Zulassungsbedingungen erfüllen, ansonsten alle zwei Jahre.
Hinweis: Ab 1.1.2024 müssen 12 Kandidierende die Zulassungsbedingungen erfüllen.
Die Berufsprüfung kann in den Sprachen Deutsch, Italienisch und Französisch absolviert werden – die Entscheidung liegt bei den Kandidaten/Kandidatinnen.
Das Aufgebot der Kandidaten/-innen erfolgt mind. drei Wochen (ab 1.1.2024 sechs Wochen) vor Prüfungsbeginn. Im Aufgebot enthalten sind das Prüfungsprogramm (inkl. Angaben zu Ort und Zeitpunkt sowie den zulässigen und mitzubringenden Hilfsmitteln) und das Verzeichnis der Experten und Expertinnen.
Die Abschlussprüfung «Bereichsleiter Hotellerie-Hauswirtschaft / Bereichsleiterin Hotellerie-Hauswirtschaft» besteht aus zwei Prüfungsteilen, die im Detail folgendermassen aufgebaut sind:
1) Berufskompetenz Hotellerie-Hauswirtschaft (Gewichtung 3)
a) Fallbearbeitung (schriftlich, 120 Minuten)
In diesem Prüfungsteil bearbeiten die Kandidaten und Kandidatinnen eine vorgegebene Praxissituation. In einem ersten Schritt müssen sie diese verstehen, daraus entsprechende Handlungsstrategien ableiten und Fragen beantworten. Die Bearbeitung des Fallbeispiels dient der Vorbereitung auf das Fachgespräch.
b) Fachgespräch (mündlich, 20 Minuten)
Die im vorherigen Prüfungsteil erarbeiteten Handlungsstrategien werden in diesem Prüfungsteil präsentiert. Die Kandidatinnen und Kandidaten begründen dabei ihre Vorgehensweise und beantworten Fragen der Experten / Expertinnen.
c) Fallsimulation in führender Funktion (praktisch, 40 Minuten)
In diesem Prüfungsteil müssen die Kandidierenden ihr Können im Umgang mit Menschen unter Beweis stellen. Dafür erhalten sie eine zur Aufgabe gehörenden praktischen Auftrag, der zum Beispiel so aussehen kann:
- Mitarbeitern instruieren
- Gespräche mit Mitarbeiterinnen führen
- Gespräche mit Lieferanten führen etc.
2) Lernreflexionsdossier (Gewichtung 1)
a) Lernreflexionsdossier (vorgängig erstellt)
Im Lernreflexionsdossier zeigen und reflektieren die Kandidierenden ihr Vorgehen während der Vorbereitungszeit zur Prüfung sowie auch ihre Lernfähigkeiten. Letzterer meint dabei das Gelernte zu adaptieren, umzusetzen und zum Schluss die eigenen Leistungen zu beurteilen.
b) Prüfungsgespräch zum Reflexionsdossier (mündlich, 30 Minuten)
Grundlage für das Prüfungsgespräch bildet das Lernreflexionsdossier. Die Kandidatinnen und Kandidaten zeigen und reflektieren ihr Vorgehen während der Vorbereitungszeit und der Prüfung. Das Gespräch erfolgt dabei zwischen den Spannungsfeldern «Ausbildung» und «berufliche Realität».
Diplom und Titel
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung erhalten einen eidgenössischen Fachausweis und sind berechtigt, den eidg. anerkannten sowie geschützten Titel «Bereichsleiterin Hotellerie-Hauswirtschaft mit eidgenössischen Fachausweis» bzw. «Bereichsleiter Hotellerie-Hauswirtschaft mit eidgenössischem Fachausweis» zu führen.
- Auf Französisch: «Responsable du secteur hôtelier-intendance avec brevet fédéral»
- Auf Italienisch: «Responsabile del settore alberghiero-economia domestica con attestator professionale federale»
- Auf Englisch: «Hospitality Service Manager, Federal Diploma of Higher Education» (Achtung: Kein geschützter Titel! Es handelt sich hier lediglich um eine empfohlene Übersetzung.)