Selbsttest: Ist der Lehrgang «Logistiker EFZ / Logistikerin EFZ, Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV» der richtige für mich?

Ein Logistiker und eine Logistikerin mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) prüfen die Lagerbestände.

Testen Sie hier, ob eine Tätigkeit als Logistiker EFZ oder Logistikerin EFZ zu Ihnen passt und ob die Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV (Berufsbildungsverordnung) sowie der Erwerb dieses eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) für Sie der richtige Weg ist.

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Logistiker EFZ / Logistikerin EFZ: Wie sieht ihr Berufsalltag aus?

Es gibt in der Logistik drei Fachbereiche: Lager, Distribution und Verkehr*:

Im Bereich Lager sorgen die Logistiker/innen dafür, dass alle Waren fachgerecht gelagert werden und im Computersystem korrekt verbucht sind. Eintreffende Waren werden von ihnen ausgepackt, anhand der Frachtpapiere kontrolliert, und dann mit Hilfe von Gabelstaplern oder speziellen Förderanlagen an ihren Platz im Lager gebracht. Wenn Bestellungen eingehen, tragen sie die bestellte Ware zusammen, verpacken sie fachgerecht und übergeben sie zusammen mit den Lieferpapieren an den Transporteur. Um sicherzustellen, dass die realen Bestände mit den Zahlen im Computersystem übereinstimmen, zählen sie regelmässig nach und korrigieren, falls notwendig die Zahlen in der Lagerbuchhaltung.

Im Bereich Distribution geht es um das Einsammeln, Sortieren und Verteilen von Postsendungen wie Briefe, Pakete und Geld. Die Logistiker/innen arbeiten in Sortier- und Verteilzentren der Post oder im Versand- oder Expressdienst der Post oder von privaten Paketdiensten. Sie sind mit Auto, Mofa, Velo oder zu Fuss unterwegs, um die Sendungen an die Haushalte und Unternehmen zu verteilen. Je nach Auftrag nehmen sie auch Sendungen entgegen oder kassieren die Gebühren für Nachnahmesendungen ein.

Im Bereich Verkehr sorgen Logistiker/innen dafür, dass die Zugkompositionen richtig zusammengestellt werden und dann bereit stehen, wenn sie zum Einsatz kommen. Sie kommunizieren per Funk mit den Lokführern der Rangierzüge, bereiten die Züge zur Abfahrt vor und stellen die nötigen Papiere aus. Sie entladen Güter von eintreffenden Lastwagen und nehmen am Schalter Reisegepäck entgegen und befördern die Waren per Hubstapler in die richtigen Bahnwaggons.

* Seit dem 1. Januar 2024 ist die neue Bildungsverordnung und Bildungsplan für das Berufsfeld Logistik in Kraft. Mit dieser Überarbeitung gibt es im Rahmen der beruflichen Grundbildung zum Logistiker EFZ / zur Logistikerin EFZ nur noch zwei Fachrichtungen: Lager und Distribution. Die Fachrichtung Verkehr verläuft nun als eigenständiger Lehrgang zum Fachmann Bahntransport EFZ / zur Fachfrau Bahntransport EFZ. 

Frage 1:

Entsprechen die beschriebenen Tätigkeiten Ihren Vorstellungen? Möchten Sie als Logistiker EFZ / Logistikerin EFZ arbeiten?

Zielgruppe und Fähigkeiten: Für wen eignet sich die Nachholbildung nach Art. 32 BBV zum Logistiker EFZ / zur Logistikerin EFZ mit eidg. Fähigkeitszeugnis? Welche Eigenschaften und Fähigkeiten werden verlangt?

Die Vorbereitungskurse zum Qualifikationsverfahren für Logistiker/innen EFZ im Rahmen der Nachholbildung nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung (BBV) richten sich an Berufsleute aus dem Bereich Logistik, die sich auf den Lehrabschluss für Erwachsene vorbereiten wollen.

Logistiker/innen mit eidg. Fähigkeitszeugnis sollten über die folgenden persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:

  • Interesse an Transport und Logistik
  • Selbständigkeit, Flexibilität, planerisches und organisatorisches Flair
  • Lösungs- und kundenorientiertes Denken
  • Technisches Verständnis
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Exakte Arbeitsweise
  • Zuverlässigkeit
  • Teamfähigkeit

Frage 2:

Gehören Sie zur Zielgruppe dieser Weiterbildung und verfügen Sie über die nötigen persönlichen Eigenschaften?

Voraussetzungen für die Zulassung zum QV für Logistiker EFZ / Logistikerinnen EFZ im Rahmen der Nachholbildung gemäss Art. 32 BBV:

Für die Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 5 Jahre berufliche Praxis, davon 3 Jahre im Logistikbereich (Teilzeit wird entsprechend angerechnet)
  • Staplerfahrausweis

Ausserdem werden ausreichende bzw. gute Deutsch- (Niveau B1–B2) und Mathematik-Kenntnisse verlangt.

Über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren (QV) entscheidet das kantonale Amt für Berufsbildung Ihres Wohnortkantons. Interessierte Personen müssen einen entsprechenden Antrag an das Berufsbildungsamt stellen. Dieses prüft dann, ob die Zulassungsbedingungen erfüllt sind und entscheidet weiter über allfällige Dispensationen für das QV (z.B. für den Prüfungsteil «Allgemeinbildung»). 

Übrigens: Die Zulassung zum QV ist nicht abhängig vom Besuch eines bestimmten Lehrganges/Kurses. Hierzu folgende Information: Berufsleute aus dem Logistik-Bereich, die das QV ohne berufliche Grundbildung absolvieren möchten, müssen sich die entsprechenden berufskundlichen und allgemeinbildenden Kenntnisse aneignen. Dabei steht es ihnen offen, auf welchem Weg sie sich für das QV vorbereiten. Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl: 

  • Besuch der Berufsfachschule mit den Lernenden
  • Besuch von speziellen Kursen für Erwachsene: Für Berufe, in welchen viele Erwachsene den Berufsabschluss nachholen, gibt es speziell auf Erwachsene ausgerichtete Bildungsangebote. Sie finden in der Regel jede Woche abends und/oder am Samstag statt. 
  • Selbststudium: Vorbereitung auf das QV ohne Schulbesuch, anhand der Lehrmittel, die an den Berufsfachschulen eingesetzt werden

Frage 3:

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Zulassung?

Lernstoff und Inhalte der Weiterbildung / Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren

Der Prüfungs- bzw. Lernstoff gliedert sich in folgende Teile: 

  • Berufskunde: Grundlagen rund um den Logistik-Beruf 
  • Fachkunde: spezifisches Wissen je nach gewählter Richtung: Lager oder Distribution
  • Allgemeinbildung: Hier werden die Fächer «Sprache und Kommunikation» sowie «Gesellschaft» unterrichtet
  • überbetriebliche Kurse (ÜK): Erwerb von grundlegenden praktischen Fertigkeiten (ergänzend zur Bildung im Betrieb und zur Berufsfachschule)*

Der Lernstoff in den Teilen Berufskunde und Fachkunde richtet sich nach den zu vermittelnden Handlungskompetenzen, welche im Bildungsplan für Logistiker EFZ / Logistikerin EFZ festgehalten sind: 

Handlungskompetenzen im Bereich Logistik: 

  • Organisieren der Aufträge
  • Gestalten und Optimieren des Arbeitseinsatzes
  • Entgegennehmen und Bewirtschaften von Gütern
  • Verteilen von Gütern
  • Bearbeiten von Sendungen und Dienstleistungsaufträgen**
  • Zustellen von Sendungen und Erbringen von Dienstleistungen**
  • Lagern von Waren***
  • Kommissionieren von Waren***

**Berufliche Handlungskompetenzen für die Fachrichtung Distribution: 

  • Sendungen und Dienstleistungsaufträge annehmen und die Kunden/-innen dazu beraten
  • Sendungen bei den Kunden/innen abholen und entgegennehmen
  • Sendungen für die Sortierprozesse aufbereiten
  • Sendungen für die Zustellorganisationen sortieren, kommissionieren und für den Weitertransport bereitstellen
  • Sendungen und Arbeitsmittel für den Zustellprozess bereitstellen
  • Logistische Dienstleistungen vorbereiten und erbringen
  • Distributionsprozesse planen und organisieren
  • Sendungen und Waren gemäss Tourendisposition zustellen
  • Sendungen und Waren in der Rückwärtslogistik rückführen oder entsorgen

***Berufliche Handlungskompetenzen für die Fachrichtung Logistik: 

  • Waren annehmen und umschlagen sowie Güterbestände nachführen
  • Waren einlagern und das Lager optimieren
  • Warenbestände und -fluss im System erfassen und Daten auswerten
  • Warenbedarf festlegen und Lieferbereitschaft optimieren
  • Waren kommissionieren und visuell kontrollieren
  • Kommissionierte Waren für den Transport vorbereiten und verladen
  • Kommissioniersysteme vor allem bezüglich Materialfluss, Datenfluss und Organisation analysieren und optimieren

* Im Rahmen der Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV müssen interessierte Personen die überbetrieblichen Kurse grundsätzlich nicht besuchen (für reguläre Lernende sind diese obligatorisch). Dennoch: für eine lückenlose Vorbereitung auf das QV wird empfohlen, diese Kurse zu besuchen. Der Logistik-Verband ASVL SVBL bietet entsprechende Kurse an. 

Frage 4:

Interessieren Sie diese Inhalte, möchten Sie Kenntnisse in diesen Themenbereichen erwerben?

Kosten und Finanzierung der Weiterbildung

Generell muss für die vier-semestrige und berufsbegleitende Logistiker Lehre im Rahmen der Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV, mit folgenden Kosten gerechnet werden: 

  • Lehrmittel und Einschreibgebühren: ca. CHF 1'000.–
  • Unterricht in Spezialklassen für Erwachsene (Berufskunde, Fachkunde und Allgemeinbildung): ca. CHF 1300.– bis CHF 2000.– (je nach Schule)
  • Überbetriebliche Kurse:
    • Modul üK 1 und üK3 «Entgegennehmen von Gütern und Bewirtschaften von Gütern»: CHF 740.­–
    • Modul üK 4 «Verteilen von Gütern»: CHF 270.–
    • Modul üK 5 G2 «Bewirtschaften von Lagern: CHF 500.­–
    • Modul üK 5 G1A «Ausbildung zum Bediener Hubarbeitsbühne ASFL SVBL»: CHF 520.­­–
    • Modul üK 5 G1B «Ausbildung Industriekarn»: CHF 300.–
  • Staplerfahrerausweis: zwischen ca. CHF 1200.– und CHF 3500.–
  • Materialgeld für das QV: CHF 390.–
  • Expertenkosten für das QV: zwischen CHF 150.– und CHF 250.– (je nach Kanton unterschiedlich)

Lehrmittel und Einschreibgebühren sind in jedem Fall selber zu bezahlen. Die Kosten für die allgemeinbildenden Fächer können wegfallen, wenn eine Dispensation vom Berufsbildungsamt vorliegt. Auch die Kosten der überbetrieblichen Kosten fallen nur an, wenn Sie einen entsprechenden Kurs besuchen, diese sind im Rahmen der Nachholbildung für Erwachsene nicht obligatorisch.

Hinsichtlich der Übernahme von Kosten durch den Kanton existieren unterschiedliche Regelungen.  
Gewisse Kantone gewähren beispielsweise Stipendien. Auskünfte erteilt hier die jeweilige Gemeindekanzlei.

Frage 5:

Sind Sie in der Lage, zwischen CHF 3110.– und CHF 4380.– für Lehrmittel, Unterricht, üKs sowie QV zu finanzieren?

Studiendauer, Unterrichtszeiten, Anzahl Lektionen, Unterrichtsform und Lernaufwand

  • Dauer: Die Nachholbildung für Erwachsene dauert zwei Jahre und wird berufsbegleitend absolviert. 
  • Unterrichtszeiten: Die Logistiker Ausbildung findet je nach Schule und Angebot jeweils wöchentlich an einem Abend oder am Samstag statt. 
  • Lektionenanzahl: Anzahl Lektionen für die Berufskunde und Fachkunde ca. 320 und für die Allgemeinbildung ca. 160 (je nach Schule). 
  • Unterrichtsformat: Der Unterricht findet in der Regel vor Ort in den Räumlichkeiten der Schule statt (Präsenzunterricht). 
  • Lernaufwand: Dank des berufsbegleitenden Konzeptes der Weiterbildung können Sie den Lernstoff gleich in der Praxis anwenden und vertiefen. Trotzdem sollten Sie für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und die Selbstlernzeit genügend Zeit einrechnen – wie viel, hängt von Ihrem Vorwissen, Arbeitsstil und Lerntempo ab. Wir empfehlen, vorsichtshalber mindestens 4–6 Stunden pro Woche einzurechnen.

Frage 6:

Können Sie die Zeit für den Unterricht und das Selbststudium aufbringen?

Abschluss, Diplom und Titel

Das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung/LAP) ist eine zentral organisierte Prüfung, anhand welcher festgestellt wird, ob die Kandidierenden, die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit erforderlichen Handlungskompetenzen erworben haben. Es beinhaltet folgende Teile: 

  • Vorgegebene praktische Arbeit (VPA): 6 Stunden (Gewichtung 50%)
  • Berufskenntnisse: 3 Stunden (Gewichtung 20%)
  • Allgemeinbildung 

Diplom und Titel

Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung erhalten ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) und sind berechtigt den folgenden geschützten eidgenössischen Titel zu führen: 

  • Deutsch: Logistikerin EFZ / Logistiker EFZ
  • Französisch: Logisticienne CFC / Logisticien CFC
  • Italienisch: Impiegata in logistica AFC / Impiegato in logistica AFC

Frage 7:

Trauen Sie sich zu, die Nachholbildung für Erwachsene nach Art. 32 BBV zum eidg. Fähigkeitszeugnis zu bestehen?

Haben Sie sich bereits entschieden?
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