Voraussetzungen für die Zulassung zur Informatik-Ausbildung an einer Höheren Fachschule mit Schwerpunkt ICT-Systemtechnik und Netzwerktechnik
Damit Sie zum HF-Studium «Informatiker HF / Informatikerin HF» (ehemals Techniker HF Informatik) mit Schwerpunkt ICT-System und Netzwerktechnik zugelassen werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen* erfüllen:
- Einschlägige** berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), zum Beispiel Betriebsinformatiker/in EFZ, ICT-Fachfrau/Fachmann EFZ, Informatiker/in EFZ, Mediamatiker/in EFZ.
Oder
- Andere berufliche Grundbildung (EFZ) und Berufspraxis im Bereich Informatik (in der Regel mind. 1 Jahr)
Oder
- Gymnasiale Matura, Fachmatura oder gleichwertiger Ausweis und mind. 1 Jahr einschlägige Arbeitswelterfahrung.
Und
- Mind. 50%-Anstellung im ICT-Bereich (bei berufsbegleitendem Studium)***
Weitere Zulassungsbedingungen können sein:
- Je nach Schule: Aufnahmeprüfung/Eignungsabklärung
- Besuch von Vorkursen, zum Beispiel in Mathematik und/oder Programmieren
- Gute Englischkenntnisse (mind. B1-Niveau des europäischen Sprachreferenzrahmens)
Hinweis: Personen, die über einen eidg. Fachausweis als ICT-System- und Netzwerktechniker/in verfügen, können in der Regel direkt ins dritte Semester einsteigen und profitieren so von einer verkürzten Ausbildungszeit.
Auch sonst ist es zum Teil möglich, bereits erbrachte Bildungsleistungen anrechnen zu lassen. Kontaktieren Sie hierfür bitte direkt den Anbieter Ihrer Wahl.
*Über das Zulassungsverfahren zum Informatik HF-Studium entscheidet jede Höhere Fachschule eigenständig. Dieses reglementieren sie unter Beachtung der entsprechenden rechtlichen Grundlagen in ihrem Studienreglement. Daher können sich die Zulassungsbedingungen von HF zu HF unterscheiden.
Die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HF) richten sich nach Rahmenlehrplänen, die von Bildungsanbietern und Branchenverbänden gemeinsam erarbeitet und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt wurden. Wenn sich die Höheren Fachschulen bei der detaillierten Ausgestaltung ihrer Studienangebote an bestehende Rahmenlehrpläne halten, sind ihre HF-Lehrgänge eidgenössisch anerkannt und führen zu einem geschützten Titel. Eine Liste der anerkannten Studiengänge finden Sie in den Antworten.
** Eine Auflistung der einschlägigen EFZ finden Sie im Rahmenlehrplan für Informatiker HF / Informatikerin HF.
*** In der vollzeitlichen Ausbildung wird die Arbeitswelterfahrung bzw. der Transfer von der Fachausbildung in die Praxis über im Studium integrierte Praktika geregelt.